- Interpellationsrecht
-
Die Interpellation ist eine förmliche parlamentarische Anfrage an die Regierung.
Sie stellt ein parlamentarisches Kontrollmittel dar, mit dem jedem Abgeordneten (Interpellant) das Recht (Interpellationsrecht) eingeräumt wird, einen oder mehrere Minister der Regierung aufzufordern, sich bezüglich einer politischen Handlung, einer bestimmten Situation sowie allgemeiner oder spezifischer Aspekte der Regierungspolitik zu rechtfertigen.
Interpellationen kennzeichnen sich dadurch, dass sie durch einen formellen Antrag, der die Verantwortlichkeit der Regierung oder eines Mitgliedes der Regierung in Frage stellt oder der eine Empfehlung an die Adresse der Regierung enthält, abgeschlossen werden können. Minister dürfen ausschließlich zu ihrer Politik und nicht über ihre Absichten befragt werden.
Situation in Deutschland
Im Deutschen Bundestag wird zwischen Großen Anfragen, Kleinen Anfragen und Anfragen einzelner Bundestagsmitglieder unterschieden.
Situation in der Schweiz
Im politischen System der Schweiz sind Interpellationen auf Bundes- und Kantonsebene möglich, sowie z.T. auch auf Gemeindeebene.
Auf Bundesebene sind Interpellationen ein Werkzeug zur Kontrolle des Bundesrates. Sie können von jedem Mitglied eines der beiden Räte (National- und Ständerat) eingereicht werden. Der Interpellant verlangt vom Bundesrat schriftlich Auskunft über irgendeine Angelegenheit der Politik oder der Bundesverwaltung. Der Bundesrat antwortet ebenfalls schriftlich. Wenn der Interpellant von der Antwort nicht befriedigt ist, kann er eine Diskussion vor dem jeweiligen Rat verlangen. Wenn der Rat diesem Begehren zustimmt, wird die Frage in Anwesenheit des zuständigen Mitglieds des Bundesrates diskutiert.
Normalerweise erfolgt die Antwort in der folgenden Session. Ist die Interpellation dringlich, dann muss der Bundesrat die Antwort dazu noch in derselben Session geben. Über die Dringlichkeit einer Interpellation entscheidet das Ratsbüro.
Die Interpellation ist ein parlamentarisches Handlungsinstrument. Daneben existieren auch Motion, Postulat, parlamentarische Initiative, einfache Anfrage und Fragestunde. Diese Instrumente werden auch als parlamentarische Vorstösse bezeichnet.
Quellen
- Interpellation in Deutschland
- Fuchs, Jakob: Der Staat. Politisches Grundwissen und Zusammenhänge, Rothenburg 2000.
- Parlamentarische Vorstöße in der Schweiz
Wikimedia Foundation.