- Irnerius von Bologna
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Irnerius von Bologna (* um 1050; † um 1130) war Begründer der berühmten Glossatorenschule in Bologna, die einen wesentlichen Teil zur Bewahrung römischer Rechtstexte und insbesondere zur wissenschaftlichen Bearbeitung des römischen Rechts beitrug.
Inhaltsverzeichnis
Werk
Mit der Wiederentdeckung der sog. Littera Florentina, die der Legende zufolge durch die Pisaner bei der Plünderung von Amalfi gestohlen und später von den Florentinern abgejagt wurde, war es den Gelehrten der Zeit möglich, Einblicke in Methode und Rechtspraxis des klassischen römischen Rechts zu nehmen. Die Littera Florentina stellt einen Teil des Corpus iuris civilis dar, die Digesten, und wurde unter Auslassung sämtlicher älterer Kommentierungen/ Legaturen erneut abgeschrieben (littera vulgata/bologniensis).
Irnerius war der erste, der diese mit eigenen Kommentierungen (Glossen) in großem Umfang versah. Er lehrte an der Universität von Bologna als magister artium. Irnerius und seine Schüler versuchten, den gewaltigen Rechtsstoff des Corpus iuris civilis mit den Methoden der Bibelexegese und der scholastischen Philosophie zu erschließen. Zur ersten Generation von Schülern des Irnerius gehören die vier doctores Bulgarus, Martinus, Jacobus und Hugo, die Kaiser Friedrich Barbarossa auf dem Reichstag in Roncaglia berieten (siehe auch Rezeption des römischen Rechts). Weitere bedeutende Glossatoren waren Azo und Accursius (glossa ordinaria od. Accursische Glosse 1250). Ihnen folgten die Postglossatoren (consiliatores), unter ihnen Baldus de Ubaldis und Bartolus de Saxoferrato.
Irnerius ein Deutscher?
Irnerius selbst hat Urkunden mit „Wernerius“ unterschrieben; zu seinen Lebzeiten wurde sein Name als „Vernerius“, „Warnerius“, „Vuarnerius“ und „Gernerius“ geschrieben. Wie sich daraus die später allgemein benutzte Benennung „Irnerius“ entwickelt hat, ist unbekannt. Der germanisch klingende Name „Wernerius“ hat zu der Vermutung Anlass gegeben, Irnerius sei deutscher Abstammung gewesen. Solche Namen sind jedoch zu seiner Zeit bei vielen oberitalienischen Personen aus italienischen Familien belegt; auch hat er sich selbst immer als Bologneser bezeichnet.
Irnerius eine fiktive Person?
Nach umstrittener Ansicht war Irnerius ein Kunstprodukt, ein Mythos der mittelalterlichen rechtswissenschaftlichen Schule/Universität in Bologna.
Nach dieser Ansicht geht der Mythos ‚Irnerius‘ auf einen gewissen Wernerius zurück, der zu Beginn des 12. Jahrhunderts im Umfeld Kaiser Heinrichs V. (1106-1125) erscheint. Dieser „Werner von Bologna“ fungierte in einigen Urkunden Heinrichs als causidicus („Anwalt“) und iudex („Richter“), so in einem kaiserlichen Diplom für die Stadt Bologna. Werner muss auch wohl an der Rechtsschule in Bologna gelehrt haben, vielleicht sind ihm einige der überlieferten Glossen zuzuweisen. Spätere Generationen von Bologneser Rechtsgelehrten machten im Verlauf des 12. und 13. Jahrhunderts aus Werner den Irnerius, den Gründer ihrer Schule, der angeblich die bedeutenden Glossatoren Bulgarus, Martinus, Jacobus und Hugo - die sog. „Quattuor doctores“ - zu Schülern hatte. Das kollektive Gedächtnis der Rechtsschule verfälschte so die Anfänge der Bologneser Rechtswissenschaft an der Wende vom 11. zum 12. Jahrhundert. Denn weniger Legisten als Notare standen am Beginn der Rechtswissenschaften in Bologna, die Notare drängten damals auf die Verwissenschaftlichung von Rechtsgeschäften.
Seinen Namen trägt in Bologna die Via Irnerio und ein Digitalisierungsprojekt juristischer Handschriften: Progetto Irnerio.
Siehe auch
Literatur
- Dorn, F., Irnerius. in: Kleinheyer, Gerd; Schröder, Jan (Hrsg.): Deutsche und europäische Juristen aus neun Jahrhunderten. 4. Aufl. Heidelberg: C.F. Müller 1996 (ISBN 3-8252-0578-9), 211-215
- Fried, Johannes, ... "auf Bitten der Gräfin Mathilde": Werner von Bologna und Irnerius, in: K. Herbers (Hg.), Europa an der Wende vom 11. zum 12. Jahrhundert. Beiträge zu Ehren von Werner Goez, Stuttgart 2001, 171-206
- Lange, Hermann, Römisches Recht im Mittelalter. Bd. 1. Die Glossatoren. München: Beck 1997 (ISBN 3-406-41904-6), 154-162
- Weimar, Peter, Irnerius. in: Stolleis, Michael (Hrsg.): Juristen. Ein biographisches Lexikon von der Antike bis zum 20. Jahrhundert. München: Beck 2001 (ISBN 3406-45957-9), 325-327
Weblinks
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