Kampfabstimmung

Kampfabstimmung

Kampfabstimmung oder Alternativabstimmung (oder Kampfkandidatur bei Personenwahlen) ist ein Ausdruck aus der Politik und bezeichnet in Deutschland eine Abstimmung einer Versammlung oder eines Gremiums, bei der mehrere Alternativen zur Auswahl stehen.[1] Allerdings wird der Begriff Kampfabstimmung nur verwendet, wenn beide Alternativen eine Chance auf eine Mehrheit haben.[2] Ansonsten spricht man bei Kandidaturen von Zählkandidaten.

Eine Kampfabstimmung ist eine Spezialform der Abstimmung, bei welcher die Vorbereitung und der Verlauf einer Abstimmung umkämpft und der Ausgang der Abstimmung offen ist. Eine solche Situation ergibt sich dann, wenn bei den involvierten Akteuren (Akteur im soziologischen Sinne) wenig Information über die realen Kräfteverhältnisse vorhanden ist, wenn sich zwei oder mehr Gruppierungen mit etwa gleichen Aussichten auf eine Mehrheit gegenüberstehen oder wenn eine stark mobilisierte Minderheit einer passiven Mehrheit gegenübersteht und diese daher proportional höhere Erfolgschancen bei einer Abstimmung erwarten kann, als ihre tatsächliche Kraft zu einem Zeitpunkt vor der Abstimmung erwarten lässt.

Der Begriff ist im Pressejargon verbreitet und findet in Massenmedien Verwendung. Er wird vor allem zur Abgrenzung zu Abstimmungen, deren Verlauf und Ausgang mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sind, eingesetzt.

Von Kampfabstimmungen wird auch bei Abstimmungen gesprochen, welche von einer untergeordneten Ebene gegen den Willen der Führungsebene erzwungen werden, was typischerweise in vielen Organisationen - in Firmen wie in Vereinen - satzungsgemäß möglich ist, aber meist nur in Ausnahmefällen zur Anwendung gelangt.

Kampfabstimmungen in der Praxis der Parteiendemokratie

Auch wenn Abstimmungen in einer Demokratie das übliche Mittel der Entscheidungsfindung sind, sind Kampfabstimmungen in Parteien die Ausnahme. Bezüglich der Programmatik der Partei ist es notwendig, einen möglichst breiten Konsens zu finden. Eine Partei, die in inhaltlichen Fragen tief gespalten ist, ist im Parteienwettbewerb benachteiligt. In der Öffentlichkeit werden Kampfabstimmungen imageschädigend als Zeichen der Zerstrittenheit gewertet.[3]

Daher ist es in allen Parteien üblich, Parteiprogramme so zu gestalten, dass lediglich Einzelfragen in Kampfabstimmungen entschieden werden, das Gesamtprogramm jedoch mit breiter Mehrheit ohne Alternativentwürfe angenommen wird. Organisatorisch wird dies durch Antragskommissionen unterstützt.

Bei Kandidaturen für öffentliche Ämter und Mandate (hier hat der Wahlvorbereitungsausschuss die vergleichbare Funktion) sind Kampfkandidaturen wesentlich häufiger, wenn der alte Amtsinhaber nicht mehr antritt. Auch sind Kampfkandidaturen wesentlich häufiger, wenn die Wahlchancen hoch sind.[4]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. B. Zeuner: Kandidatenaufstellung zur Bundestagswahl 1965, Band 2 von Studien zur Regierungslehre und Internationalen Politik Series, 1970, ISBN 9024705061, Seite 27, online
  2. Eintrag bei Duden - Deutsches Universalwörterbuch
  3. Jürgen Rupp: Wie unregierbar ist die Republik?: Die neokonservative Sozialstaatskritik in Deutschland, 2008, ISBN 3837048284, Seite 67, Online
  4. z.B. B. Zeuner: Kandidatenaufstellung zur Bundestagswahl 1965, Seite 39

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  • Kampfabstimmung — Kạmpf·ab·stim·mung die; eine Abstimmung o.Ä., bei der zwei Gruppen (meist politische Parteien) ungefähr die gleichen Chancen haben zu gewinnen …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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