- Karl Heck
-
Karl Heck (* 18. November 1896 in Halle; † 2. Juni 1997 in Karlsruhe) war Richter am Bundesgerichtshof, bis er nach seiner Wahl durch den Bundestag am 2. April 1954 Richter des Bundesverfassungsgerichts wurde.
Leben
1930 begann Karl Heck seine Karriere als Richter am Landgericht Stuttgart. Seine Tätigkeit als Richter wurde durch den Zweiten Weltkrieg unterbrochen. Nach der Rückkehr aus der Gefangenschaft fand er zunächst eine Stelle im Justizministerium von Südwürttemberg-Hohenzollern. Dann stand er als Vorsitzender Richter einem Senat beim Oberlandesgericht Tübingen vor, bevor er 1950 Präsident am Landgericht Tübingen wurde. Bereits am 1. Oktober 1950 wurde er an den Bundesgerichtshof in einen Zivilsenat gerufen.
1954 wurde er in das Bundesverfassungsgerichtes gewählt. Dort gehörte er als Nachfolger des bereits 1952 ausgeschiedenen Richters Kurt Zweigert dem Ersten Senat an, bis er am 9. Februar 1965 wegen Ablaufs seiner Amtszeit ausschied. Sein Nachfolger wurde der Richter Werner Böhmer. Als Berichterstatter formulierte er die Hecksche Formel zur Abgrenzung des einfachen Rechtsverstoßes vom allein mit der Verfassungsbeschwerde rügbaren spezifischen Grundrechtsverstoß.
Der Bundespräsident verlieh Karl Heck am 17. Februar 1965 das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Er war Mitglied der Tübinger Studentenverbindung A.V. Igel.
Quellen
- Das BVerfG, 2. Aufl. 1971, S. 224
- FAZ vom 18. November 1996
- Hänlein, NJW 1996, 3131 zum 100. Geburtstag
- NJW 1997, Heft 27 (XLIV)
Weblink
Wikimedia Foundation.