- Karl Umpfenbach
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Karl Umpfenbach (* 5. Juni 1832 in Gießen; † 24. Juni 1907 ebenda) war ein deutscher Nationalökonom und Hochschullehrer in Würzburg und Königsberg (Preußen).
Inhaltsverzeichnis
Leben
Umpfenbach war der Sohn des Mathematikers Hermann Umpfenbach. Sein Großvater Hans Adam Umpfenbach war Friedensrichter im damals französischen Mainz.
Nach dem Abitur studierte er seit 1848 in Gießen Kameralwissenschaft und Volkswirtschaftslehre. Im Wintersemester 1848/49 wurde er Mitglied des Corps Hassia.[1]
1851 wurde er Akzessist bei der Obersteuerdirektion Darmstadt. Nach dem Staatsexamen schlug er die akademische Laufbahn ein. 1855 zum Dr. phil. promoviert, habilitierte er sich 1856 und wurde mit 24 Jahren Privatdozent. 1864 berief ihn die Julius-Maximilians-Universität Würzburg als ordentlichen Professor und Ordinarius für Nationalökonomie.
1873 nahm er einen Ruf auf den Königsberger Lehrstuhl an. 1878/79 war er Prorektor der Albertus-Universität.[2]
1900 wurde er von der Krone Preußen zum Geh. Regierungsrat ernannt. Den Ruhestand verlebte er in Gießen.[3]
Am 14. August 1864 heiratete er in Gießen Amalie von Klipstein.
Werke (Auswahl)
- Lehrbuch der Finanzwissenschaft, Erlangen 1859-60, 2 Bde.; 2. Auflage, Stuttgart 1887
- Die Volkswirtschaftslehre, Würzburg 1867
- Des Volkes Erbe, Berlin 1874 (Besprechung der sozialen Frage)
- Das Kapital in seiner Kulturbedeutung, Würzburg 1879
- Die Altersversorgung und der Staatssozialismus, Stuttgart 1883
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ Kösener Corpslisten 1930, 37, 442
- ↑ Die Rektoratswürde bekleideten die Hohenzollern.
- ↑ Corpsverzeichnis der Hassia
Weblinks
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.
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