- Kartellbehörde
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Eine Wettbewerbsbehörde, auch Kartellbehörde, Kartellamt oder Wettbewerbshüter genannt, ist eine regulierend tätige Behörde mit der Aufgabe, negative Auswirkungen von Machtkonzentrationen auf Märkten zu bekämpfen. Rechtliche Grundlage der Tätigkeit der Wettbewerbsbehörde bildet das Kartellrecht. Entsprechende Behörden existieren in nahezu allen Ländern mit marktwirtschaftlicher Wirtschaftsweise. Von der Wettbewerbsbehörde zu unterscheiden, sind die in verschiedenen Wirtschaftsbereichen bestehenden spezifischen Regulierungsbehörden.
Ursache für die Schaffung von Wettbewerbsbehörden bildet die Überlegung, dass Machtkonzentrationen als Form von Marktversagen zu volkswirtschaftlich ineffizientem Resourceneinsatz, sowie zu unerwünschten Verteilungswirkungen führen können.
Die Aufgaben und Kompetenzen der Wettbewerbsbehörden sind in verschiedenen Staaten oft sehr ähnlich geregelt: Eine Wettbewerbsbehörde kann üblicherweise unter bestimmten Voraussetzungen Kartelle, Unternehmenszusammenschlüsse und den Missbrauch von marktbeherrschenden Stellungen untersagen sowie Geldstrafen verhängen.
Wettbewerbsbehörden zahlreicher Länder tauschen ihre Erfahrungen in Organisationen wie dem European Competition Authorities, dem International Competition Network oder der OECD aus.
Staat Wettbewerbsbehörde Dänemark Konkurrencestyrelsen Deutschland Bundeskartellamt Europäische Union Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission Frankreich Conseil de la Concurrence Italien Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato Kanada The Competition Bureau Österreich Bundeswettbewerbsbehörde Polen Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów Schweiz Wettbewerbskommission Spanien Comisión Nacional de la Competencia (seit September 2007; vorher:
Tribunal de Defensa de la Competencia)Tschechien Úřad pro ochranu hospodářské soutěže Vereinigte Staaten Federal Trade Commission und US-Justizministerium Vereinigtes Königreich Office of Fair Trading und Competition Commission Türkei Rekabet Kurumu
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