- Kartellbehörde
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Eine Wettbewerbsbehörde, auch Kartellbehörde, Kartellamt oder Wettbewerbshüter genannt, ist eine regulierend tätige Behörde mit der Aufgabe, negative Auswirkungen von Machtkonzentrationen auf Märkten zu bekämpfen. Rechtliche Grundlage der Tätigkeit der Wettbewerbsbehörde bildet das Kartellrecht. Entsprechende Behörden existieren in nahezu allen Ländern mit marktwirtschaftlicher Wirtschaftsweise. Von der Wettbewerbsbehörde zu unterscheiden, sind die in verschiedenen Wirtschaftsbereichen bestehenden spezifischen Regulierungsbehörden.
Ursache für die Schaffung von Wettbewerbsbehörden bildet die Überlegung, dass Machtkonzentrationen als Form von Marktversagen zu volkswirtschaftlich ineffizientem Resourceneinsatz, sowie zu unerwünschten Verteilungswirkungen führen können.
Die Aufgaben und Kompetenzen der Wettbewerbsbehörden sind in verschiedenen Staaten oft sehr ähnlich geregelt: Eine Wettbewerbsbehörde kann üblicherweise unter bestimmten Voraussetzungen Kartelle, Unternehmenszusammenschlüsse und den Missbrauch von marktbeherrschenden Stellungen untersagen sowie Geldstrafen verhängen.
Wettbewerbsbehörden zahlreicher Länder tauschen ihre Erfahrungen in Organisationen wie dem European Competition Authorities, dem International Competition Network oder der OECD aus.
Staat Wettbewerbsbehörde 
Dänemark Konkurrencestyrelsen 
Deutschland Bundeskartellamt 
Europäische Union Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission 
Frankreich Conseil de la Concurrence 
Italien Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato 
Kanada The Competition Bureau 
Österreich Bundeswettbewerbsbehörde 
Polen Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów 
Schweiz Wettbewerbskommission 
Spanien Comisión Nacional de la Competencia (seit September 2007; vorher:
Tribunal de Defensa de la Competencia)
Tschechien Úřad pro ochranu hospodářské soutěže 
Vereinigte Staaten Federal Trade Commission und US-Justizministerium 
Vereinigtes Königreich Office of Fair Trading und Competition Commission 
Türkei Rekabet Kurumu
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