- Kinder- und Jugendbeirat
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Kinder- und Jugendbeiräte (KJB/KiJuB) sind eine Form der Einbeziehung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalpolitischen Entscheidungen und Prozessen. Die Bildung von Kinder- und Jugendbeiräten ist in mehreren Ländern über Landesgesetze bzw. über die AG KJHG in der Bundesrepublik geregelt. Beteiligungsformen haben nach Verabschiedung des SGB VIII 1990/91 einen Aufschwung erfahren. Die Einrichtung von Kinder- und Jugendbeiräten ist den Kommunen selbst im eigenen Wirkungskreis überlassen. In Schleswig-Holstein, dem Vorreiter, regelt § 47 f der Gemeindeordnung das Verfahren. Die Kinder und Jugendbeiräte sind politische Gremien und bestehen aus gewählten Vertretern der Kinder und Jugendlichen der Kommune. Als Rechte werden u. a. Rede- & Antragsrecht zugesprochen, d. h. es wird eine Möglichkeit gegeben, die Position der Kinder und Jugendlichen zu einer Entscheidung der Verwaltung bzw. der politischen Verantwortlichen zu vertreten. Als überparteiliche Gremien sind sie unabhängig und an niemanden gebunden, wobei eine Kooperation mit der Stadtverwaltung durchaus denkbar ist.
Zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendbeiräte zählen u. a. die Feststellung der Stimmung der Kinder und Jugendlichen in der Kommune, sowie die Auswertung und daraus möglicherweise resultierende Optimierung. Des Weiteren können Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden, Spielplätze verändert werden und/oder Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden. Dies muss aber in Abstimmung mit den Jugendhilfeausschüssen, die Teil der der Jugendämter sind, geschehen.
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