- Kinderpflegerin
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Laut Arbeitsagentur ist der Fachwirt nur die neue Bezeichnung für den Familienpfleger, also keine hochqualifizierte Ausbildung im Managmentbereich !--RealSunShadow 12:29, 23. Jun. 2008 (CEST)
Haus- und Familienpfleger/-in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf im sozialen Bereich, der die Versorgung von städtischen Haushalten beinhaltet. Die Tätigkeiten sind dem tertiären Sektor (Dienstleistungssektor) zugeordnet.
Inhaltsverzeichnis
Berufsbild und Aufgaben
Familien- und Hauspfleger werden als Vertreter der abwesenden oder erkrankten Hausfrau im städtischen Familienhaushalt eingesetzt. Sie stehen in einem festen Angestelltenverhältnis bei freien Wohlfahrtsverbänden, die Träger der Hauspflege sind. Sie versorgen den gesamten Haushalt, betreuen und beschäftigen die Kinder, pflegen die Hausfrau im Kranken- oder Wochenbett und betreuen alte und kranke Familienangehörige.
Aufgaben im Einzelnen sind:
- Pädagogischer Bereich
- Unterstützung der Familien in besonderen Lebenssituationen
- Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder
- Sicherstellung von Kindergarten und Schulbesuchen
- Hilfestellung bei Schulaufgaben
- Altersgerechte Beschäftigung der Kinder
- Pflegerischer Bereich
- Säuglingspflege und Wöchnerinnenpflege´
- Pflege erkrankter Familienmitglieder
- Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Familien
- Hauswirtschaftlicher Bereich
- Planung und Führung des Haushaltes
- Einkauf
- Nahrungszubereitung
- Haushaltspflege, Wäschepflege
- Sozialer Bereich
- Informationen über soziale Einrichtungen
- Vermittlung zu Beratungsdiensten
- Unterstützung der Eltern bei der Alltagsbewältigung
Ausbildung und Voraussetzungen
Hauptschulabschluss und hauswirtschaftliche Kenntnisse, möglichst abgeschlossene Berufsausbildung. Die Fachschulausbildung dauert je nach Ausbildungsstätte 1 bis 2 Jahre, teilweise mit anschließendem Anerkennungspraktikum.
Voraussetzungen für den Einsatz
Familienpflege beinhaltet in den meisten Fällen eine vorübergehende Hilfe im Haushalt für Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern. Die Voraussetzungen dazu sind gegeben bei:
- schwere Erkrankung der Mutter
- Krankenhausaufenthalt oder medizinische Rehabilitation
- körperliche oder psychischer Überforderung
- Notsituationen bei Alleinerziehenden
- besonderen Belastungen mit behinderten Kindern
- Risikoschwangerschaft
- Wochenbettpflege in Zusammenarbeit mit der Hebamme (siehe auch: Mütterpflegerin) bei Komplikationen im Wochenbett und in der Stillzeit
- Mehrlingsgeburten, Unterstützung der Mutter in den ersten Wochen
Literatur
- Zeitschrift BERUF AKTUELL, Ausgabe 1995/96
Siehe auch
- Pädagogischer Bereich
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