- Kleiner Rat
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Als Kleiner Rat wurde in den Stadtorten der Alten Eidgenossenschaft bis 1798 die über umfassende Machtbefugnisse verfügende Obrigkeit des Kantons bezeichnet. Der Kleine Rat setzte sich aus den höchsten Amtsträgern der Stadt und weiteren Bürgern zusammen, die meist aus wenigen alteingesessenen Familien stammten. In der Zeit der Helvetischen Republik waren die Kleinen Räte abgeschafft. Mit Beginn der Mediationszeit 1803 wurden sie als Kantonsregierungen wieder eingeführt. In den meisten Kantonen, die über einen Kleinen Rat verfügten, wurde die Bezeichnung im Laufe des 19. Jahrhunderts jedoch durch Regierungsrat ersetzt. Eine Ausnahme bildet Graubünden, wo sie bis 1971 beibehalten wurde.
Siehe auch
Weblinks
- André Holenstein: Kleiner Rat im Historischen Lexikon der Schweiz
Kategorien:- Kantonsregierung (Schweiz)
- Staatsorgan (Schweiz)
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