- Kollektiver Akteur
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Als kollektiven Akteur bezeichnet man in der Soziologie den Zusammenschluss mehrerer Akteure, um gemeinsam ein Ziel zu erreichen oder etwas zu produzieren. Anders als der korporative Akteur ist der kollektive Akteur von den Präferenzen und Interessen der Mitglieder abhängig; die Entscheidungen können nicht von oben diktiert werden.
Kollektive Akteure können in vier Typen von Akteuren unterteilt werden: Verbände, Koalitionen, Soziale Bewegungen und Clubs.
Ein Unterscheidungsmerkmal kollektiver Akteure ist das Ausmaß, in dem Verfügungsrechte über die Handlungsressourcen im Besitz der einzelnen Mitglieder sind oder "kollektiviert" wurden und der Verfügungsgewalt des kollektiven Akteurs unterliegen. In letzterem Fall braucht es interne bürokratische Strukturen und definierte Hierarchien.
Verbände und Clubs zeichnen sich durch eine solche Kollektivierung der Handlungsressourcen aus, während soziale Bewegungen oder Koalitionen auf die freiwillige Kooperation all ihrer Mitglieder angewiesen sind. Entscheidungen können bei letzteren nur durch Verhandeln (Koalitionen) und per Konsens (Soziale Bewegung) getroffen werden, während in Verbänden und Clubs Mehrheitsentscheide möglich sind.
Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist, ob die Mitglieder eines kollektiven Akteurs gemeinsame oder separate Ziele verfolgen. Im Prinzip gilt für alle kollektiven Akteure, dass deren Ziele von den Präferenzen der Mitglieder abhängig sind. Diese können sich aber entweder auf die separaten Absichten der Mitglieder beziehen (Clubs oder Koalitionen) oder auf Ziele, die nur auf der Ebene des Kollektivs definiert werden (Soziale Bewegungen und Verbände).
Literatur
- Fritz W. Scharpf: Interaktionsformen. Akteurzentrierter Institutionalismus in der Politikforschung, Leske + Budrich, Opladen 2000, S. 100 ff.
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