- Kommandofahrzeug
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Ein Einsatzleitwagen (kurz: ELW), in Österreich auch Einsatzleitfahrzeug (kurz: ELF) genannt, ist ein Einsatzfahrzeug, das der Führung und Koordination von taktischen Einheiten der Feuerwehr, des THW oder anderer Hilfskräfte dient. Dementsprechend verfügen die meisten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben über Einsatzleitwagen.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Die Aufgaben eines Einsatzleitwagens hängen vom konkreten Einsatz und der ihn verwendenden Hilfsorganisation ab. Im Wesentlichen besteht seine Aufgabe jedoch in der Leitung eines Einsatzes oder Einsatzabschnittes, im Transport und der Unterstützung eines Einsatzleiters oder Einsatzstabes, im Transport von Führungsmaterialien und in der Abwicklung von Funkverkehr an der Einsatzstelle und zwischen der Einsatzstelle und einer höheren Führungseinrichtung.
Nach Norm und den entsprechenden Dienstvorschriften ist ein Einsatzleitwagen stets mit einem so genannten Zugtrupp besetzt, der dem Einsatzleiter bei der Abwicklung eines Einsatzes hilft. Dieser Trupp setzt sich aus einem Fahrer, einem Funker, einem Gruppenführer zur besonderen Verfügung und dem Zugführer bzw. Einsatzleiter selbst zusammen. Vielerorts ist man jedoch, zumindest beim normalen Einsatzaufkommen, dazu übergegangen einen Einsatzleitwagen lediglich mit Fahrer und Einsatzleiter zu besetzen.
Baugrößen
Kommandowagen
Der in der DIN 14 507 Teil 5 genormte Kommandowagen (KdoW) ist ein Führungsfahrzeug für kleinere Einsätze. Es dient vor allem dem Transport von Führungskräften bzw. auch als deren Dienstfahrzeug. Dieses Fahrzeug wird, wenn überhaupt, nur von kleineren Feuerwehren zur Koordination kleiner Einsätze genutzt.
Da es sich hierbei in der Regel um einen PKW bzw. einen Kombi handelt, erreicht ein Kommandowagen deutlich höhere Geschwindigkeiten als herkömmliche Einsatzfahrzeuge auf LKW-Basis. Dies ermöglicht einem Einsatzleiter bereits an der Einsatzstelle einzutreffen und diese zu erkunden, bevor weitere Kräfte eintreffen und instruiert werden müssen. Aufgrund des föderalistischen Staatsaufbaus existiert kein einheitlicher Funkrufname für dieses Fahrzeug. Seine Sonderbeladung besteht in der Regel aus Atemschutzgeräten, Funkgeräten, Handscheinwerfern, Führungsmaterialien und Winkerkellen.
Bis 1999 existierte die DIN 14507-5 Einsatzleitfahrzeuge - Teil 5: ELF-K, welche durch den Kommandowagen KdoW ersetzt wurde. Aus dieser Zeit heraus werden Kommandowagen in einzelnen Feuerwehren auch „Einsatzleitwagen K“ genannt. Darüber hinaus haben Kommandowagen teilweise auch andere Funkrufnamen als herkömmliche Einsatzleitwagen.
Einsatzleitwagen 1
Der in der DIN 14507 genormte Einsatzleitwagen 1 ist das Standard-Führungsfahrzeug vieler Feuerwehren. Bei Einsätzen bis zu mittleren Umfangs kann er eine Einsatzleitung beherbergen und unterstützen. Viele Berufsfeuerwehren und zahlreiche Freiwillige Feuerwehren haben den Einsatzleitwagen 1 in ihrer Alarm- und Ausrückeordnung als Führungsfahrzeug eines Löschzugs vorgesehen.
In der Regel dienen Kleinbusse oder Kleintransporter als Fahrgestell für diese Fahrzeuge, da diese deutlich mehr Arbeits- und Sitzfläche ermöglichen als PKWs. In seinem Inneren befinden sich dann in der Regel Sitzbänke mit einem Tisch, sowie mehrere Funkgeräte.
Nach der Empfehlung der Innenministerkonferenz (IMK) 1994 trägt das Fahrzeug den Funkrufnamen ../11/.., einige Bundesländer folgen jedoch der Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) und benennen diese Fahrzeuge mit ../12/.. Örtlich können jedoch auch eigene, hiervon abweichende, Benennungen vorkommen. Die Sonderbeladung dieses Fahrzeugs variiert stark mit den örtlichen Gegebenheiten.
Einsatzleitwagen 2
Der in der DIN 14507 Teil 3 genormte Einsatzleitwagen 2 ist zur Koordination mittlerer und größerer Einsätze der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes ausgerichtet. Er kann eine ganze Führungsgruppe bei ihrer Arbeit unterstützen, was etwa beim Einsatz eines Verbandes oder mehrerer taktischer Einheiten in einem größeren Einsatzgebiet oder aber auch bei der Koordination verschiedener Hilfsorganisationen bei einem einzigen Einsatz nötig wird. Bei einem Ausfall einer Leitstelle, kann ein Einsatzleitwagen 2 diese provisorisch ersetzen.
Ein Einsatzleitwagen 2 muss über mindestens zwei voneinander getrennte Räume verfügen: Fahrerraum, Funkraum, Besprechungsraum (darf nicht mit den Funkraum kombiniert sein). Der Funkraum verfügt dabei über mindestens drei vollwertige Fernmelde-Arbeitsplätze, der Besprechungsraum über mindestens fünf Sitzplätze. Zur Bedienung eines ELW 2 sind mindestens 6 Besatzungsmitglieder (1 Sichter, 4 Funker, 1 Techniker) zuzüglich Einsatzleiter und Stellvertreter notwendig. Deshalb sind Einsatzleitwagen 2 in der Regel auf die Fahrgestelle von Bussen oder Klein-LKW aufgebaut.
Der Funkrufnahme des ELW 2 ist entsprechend der Empfehlung der Innenministerkonferenz von 1994 fast flächendeckend die ../12/.. Zur Sonderbeladung des Fahrzeugs gehören neben den üblichen Führungs- und Sicherungsmitteln auch Handlautsprecher, Fernglas, Spaten, sowie eine umfangreiche Kommunikationstechnik. Letztere besteht mindestens aus jeweils drei Funkgeräten für das 2m und das 4m Band, Mobiltelefon, Fax, Internetanschluss, Tonbandgeräten, Antennen und vielem mehr.
Einsatzleitwagen 3
Der Einsatzleitwagen 3 ist inzwischen nicht mehr genormt. Die Norm für den ELW 2 macht nur Mindestangaben hinsichtlich Größe und Masse und somit fallen unter diese Norm alle Fahrzeuge, die größer als ein ELW 1 sind. Dennoch sind vielerorts noch ELW 3 anzutreffen, die dazu konzipiert sind bei Größtschadenslagen und Katastrophen als mobile Kommandozentrale für die Technische Einsatzleitung zu dienen.
Große Fahrzeuge dieses Typs können auf Tieflader mit ausziehbaren Seitenteilen aufgebaut werden und beherbergen eine komplette Stabs-Stelle, die für über 20 Personen Platz bietet. Oft finden sich anstelle von ELW 3 auch Abrollbehälter für Wechsellader, die dann mit einem Zelt erweitert werden, um eine Führungsstelle einzurichten. Da es für diese Fahrzeuge keine Norm mehr gibt, sind ihr Aussehen und ihre Ausrüstung stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängig.
Zugtruppkraftwagen
Der Zugtruppkraftwagen ist ein nicht genormtes Fahrzeug. Allerdings war er im Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) des erweiterten Katastrophenschutzes vorgesehen. Auch nach der Außer-Kraft-Setzung dieser Nachweise finden sich im Katastrophenschutz noch viele Einsatzleitwagen unter dieser Bezeichnung.
Von der Größe, Ausstattung und Besatzung ist der Zugtruppkraftwagen am ehesten mit einem Einsatzleitwagen der Größe 1 vergleichbar.
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