- Kontoeröffnungsbetrug
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Vom Kontoeröffnungsbetrug spricht man, wenn Betrüger mit Hilfe von gefälschten Unterlagen wie gefälschten Ausweispapieren Girokonten eröffnen. Auch werden oft gestohlene Ausweise verwendet.
Ende der 1990er, Anfang der 2000er Jahre wurde diese Art des Betruges vor allem von Personen aus Nigeria und anderen afrikanischen Ländern mit gestohlenen Ausweispapieren von Landsleuten begangen - unter der Ausnutzung der Tatsache, dass Westeuropäer mit der Unterscheidung dieser Personen meist ungeübt sind.
Mit Hilfe von gestohlenen oder verfälschten Identitätspapieren werden bei möglichst vielen Banken Girokonten eröffnet. Bei den Bankbesuchen werden in den Papierkörben weggeworfene Kontoauszüge gesucht, um an fremde Kontodaten zu gelangen. Auch im Internet und auf Rechnungen werden Bankverbindungen gesucht. Es wird auch berichtet, dass 1-Cent-Überweisungen hierzu genutzt werden.
Wenn genug Bankdaten gesammelt sind, werden zu Lasten dieser fremden Konten Lastschrifteinzüge getätigt. Hierbei nutzen die Täter eine Schwachstelle im System der Lastschrifteinzüge aus. Die einziehende Bank überprüft nicht, ob eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt wurde. Sie führt den Auftrag des Betrügers ungeprüft aus, da ein Betrogener ja jederzeit gegen den Lastschrifteinzug Widerspruch einlegen kann und der Betrag dann automatisch zurückgebucht wird. Der Betrüger hebt sofort nach Erhalt den Betrag in bar ab, der Lastschriftwiderspruch läuft ins Leere und die Bank des Betrügers muss den Betrag erstatten. Der Betrüger ist auf Grund der falschen Personalien nicht zu ermitteln und seine Bank bleibt im Normalfall auf den Kosten sitzen.
Ein leichtfertiger Umgang mit den Bankverbindungsdaten, wenn sie also öffentlich bekannt gemacht werden oder an nicht vertrauenswürdige Personen weitergegeben werden, kann eventuell dazu führen, dass der Bankkunde sich eine Mitschuld vorwerfen lassen muss und nicht den vollen Betrag erstattet bekommt. In der Regel verzichten die Banken jedoch auf Forderungen gegen den Geschädigten.
Weit verbreitet ist auch, die Kontoeröffnung durchzuführen, um an EC-Karten zu gelangen und dann mit den Karten mittels elektronischer Lastschrift Waren einzukaufen. Die Täter nutzen hierbei aus, dass die Einzelhändler aus Kostengründen in diesem System keine Sperrabfrage veranlassen und somit auch die Zahlung mit gesperrten Karten oder ohne Kontoguthaben möglich ist. Da die Banken die Lastschriften zurückgeben können, haben die Einzelhändler den Schaden.
Da sich Direktbanken nicht den Personalausweis oder Reisepass vorlegen lassen können, greifen diese oft auf andere Arten der Legitimation zurück. Verbreitet ist hier das so genannte Postident-Verfahren, welches bei der Deutschen Post AG möglich ist und ebenfalls durch falsche Ausweispapiere ausgehebelt werden kann.
Neben der Strafbarkeit wegen Betrugs liegt in der Regel tatbestandsmäßig auch ein Missbrauch von Ausweispapieren und eine Falschbeurkundung oder Urkundenfälschung vor.
Siehe auch
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- Unbarer Zahlungsverkehr
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