Kontrollamt der Stadt Wien

Kontrollamt der Stadt Wien

Das Kontrollamt der Stadt Wien ist eine weisungsfreie Einrichtung des Magistrats der Stadt Wien. Seine Aufgabe ist die Kontrolle der wirtschaftlichen Gebarung der Stadt Wien sowie als einziges Kontrollamt Österreichs die Sicherheitskontrolle in Einrichtungen des Magistrats.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Urkundlich nachweisbar gibt es Anfänge einer städtischen Rechnungskontrolle seit dem 12. März 1526. Festgelegt wurde sie in der Stadtverordnung, die Ferdinand I. in Augsburg erließ. Seit etwa 1549 verfügt die Stadt über eine eigene „Buchhalterei“, die ab 1581 auch als Prüforgan über andere städtische Organe auftrat. Schon in einer „Buchhaltereiinstruktion“ aus dem Jahr 1657 wird darauf hingewiesen, dass nicht nur die Korrektheit der Abrechnung geprüft werden solle, sondern darüber hinaus auch Verbesserungsvorschläge vorgelegt werden sollten.

Unabhängig war diese Buchhalterei lediglich von den anderen Ämtern der Stadt Wien. Überwacht wurde sie vom jeweiligen Bürgermeister und dem Stadtrat. Unterstellt war es dafür immer wieder verschiedenen Stellen des Hofes: 1779 bestand eine Unterstellung unter die Stiftungs-Hofbuchhalterei, 1780 der k.k. Rechnungskammer, 1782 erst der Hofrechenkammer und anschließend der k.k. städtisch und Stiftungs-Hofbuchhalterey. Weitere immer wieder wechselnde Unterstellungen folgten.

Erst nach 1848 wurde festgelegt, dass die Buchhaltung ein unmittelbares Hilfsorgan des Gemeinderats bei der Ausübung seines Kontrollrechts und ein Hilfsorgan des Magistrats bei den administrativen Rechnungsgeschäften sein solle.

Das Kontrollamt der Stadt Wien im heutigen Sinne wurde 1920 gegründet. In der Budgetdebatte am 26. Juni 1919 wurde von Vizebürgermeister Georg Emmerling unter anderem die notwendige Einrichtung eines Kontrollamts, das von der städtischen Buchhaltung getrennt ist, angesprochen. Dessen Verwirklichung war schließlich Bestandteil des n.ö. Landesgesetzes vom 29. April 1920. Unterstellt wurde das Kontrollamt dem Bürgermeister und dem Gemeinderat, dem es auch unmittelbar Bericht zu erstatten hatte. Die erste Geschäftsordnung für das neue Kontrollamt wurde am 30. Juni 1920 vom Gemeinderat beschlossen.

An den Aufgaben und der Organisation des Kontrollamts wurde selbst nach der Errichtung des austrofaschistischen Ständestaates wenig geändert. Und auch nach der Einführung der „Deutschen Gemeindeordnung“ durch das Ostmarkgesetz von 14. April 1939 nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich blieb das Kontrollamt – jetzt „Rechnungsprüfungsamt“ und dem Reichsstatthalter unmittelbar unterstellt – weitgehend unverändert.

Am 17. Mai 1945 erfolgten durch eine Entschließung des provisorischen Bürgermeisters von Wien die Rückbenennung in Kontrollamt und die neuerliche unmittelbare Unterstellung unter den Bürgermeister. Durch das Wiener Verfassungsüberleitungsgesetz vom 10. Juli 1945 wurde die Verfassung der Stadt Wien in der Fassung von 1931 wieder hergestellt und alle Bestimmungen über das Kontrollamt wieder in Kraft gesetzt.

Grund für die letzte Änderung der Organisationsänderung im Kontrollamt war der Einsturz der Wiener Reichsbrücke im Jahr 1976. Auf Grund dieses Ereignisses wurde 1977 das schon bisher erfolgte Durchführen technischer Kontrollen in der Stadtverfassung verankert, um deren Wichtigkeit zu betonen.

Organisation

Dem Kontrollamtsdirektor unterstehen neben der Kanzlei und dem Referat für zentrale Agenden die Gruppe Gebarungskontrolle mit den Abteilungen I bis IV und die Gruppe Sicherheitskontrolle mit der Abteilung V („Fachbereich Konstruktiver Ingenieurbau“ und dem „Fachbereich Vergabe- und Vertragsrecht“) sowie der Abteilung VI.

Der Personalstand des Kontrollamts beträgt rund 90 Personen. Das jährliche Prüfungsvolumen beläuft sich auf etwa 12 Milliarden Euro im Bereich des Magistrats der Stadt Wien, der Unternehmen der Stadt und der Wiener Stadtwerke. In Österreich ist das Kontrollamt der Stadt Wien die einzige derartige Einrichtung, die auch mit der Kontrolle der Sicherheit beauftragt ist.

Die Sicherheitskontrolle umfasst die Prüfung der den Organen der Gemeinde obliegenden Vollziehung der sich auf die Sicherheit des Lebens oder der Gesundheit von Menschen beziehenden behördlichen Aufgaben (mit Ausnahme der für die Sicherheit maßgebenden Beschlüsse der zuständigen Kollegialorgane) sowie die Prüfung, ob bei den von den Organen der Gemeinde verwalteten Einrichtungen und Anlagen, von denen eine Gefahr für die Sicherheit des Lebens oder der Gesundheit von Menschen ausgehen kann, ausreichende, angemessene und ordnungsgemäße Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden.

Kontrollamtsdirektoren

Zweite Republik

  • Franz Leppa (1945 – 1955)
  • Ernst Lachs (1955 – 1970)
  • Fritz Delabro (1970 – 1983)
  • Peter Satrapa (1983 - 2000) [1]
  • Alois List (2000 - 2006) [2]
  • Erich Hechtner (2006 - 2010) [3]
  • Peter Pollak (2010 - ) [4]

Einzelnachweise

  1. http://service.magwien.gv.at/mdb/gr/1998/gr-024-s-1998-06-03-006.htm
  2. http://www.wien.gv.at/vtx/vtx-rk-xlink?DATUM=20000704&SEITE=020000704006
  3. http://www.wienholding.at/event/mediaroom-news/id/2000
  4. http://www.wien.gv.at/rk/msg/2010/07/01026.html

Literatur

  • Amtsblatt der Stadt Wien – Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien

Weblinks


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