- Reichsflaggengesetz
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Basisdaten Titel: Reichsflaggengesetz Art: Staatsrecht Geltungsbereich: Deutsches Reich Rechtsmaterie: Flaggen- und Wappenrecht Datum des Gesetzes: 15. September 1935 Inkrafttreten am: 17. September 1935 Außerkrafttreten: 20. September 1945 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1145) war eines der drei Gesetze, die der Reichstag auf dem Nürnberger „Reichsparteitag der Freiheit“ verabschiedete. Zeitgenössisch wurde es nicht unter den Nürnberger Gesetzen subsumiert;[1] unter diesem Sammelbegriff verstanden die Nationalsozialisten das antisemitische Reichsbürgergesetz und das rassistische „Blutschutzgesetz“. Letzteres untersagte Juden auch das Zeigen der Hakenkreuzflagge.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Anlass für die Einführung des Reichsflaggengesetzes war ein Zwischenfall in New York, bei dem Hafenarbeiter auf der TS Bremen die Hakenkreuzflagge heruntergerissen hatten. Sie blieben unbestraft, weil es sich nicht um eine Nationalflagge gehandelt habe. Joseph Goebbels schrieb dazu am 9. September 1935 in seinem Tagebuch:
„Richter Broudski beleidigt die deutsche Nationalflagge. Ich hetze die Presse darauf. […] Unsere Antwort: In Nürnberg tritt der Reichstag zusammen und erklärt die Hakenkreuzflagge zur alleinigen Nationalflagge.“[2]
Kurz nach dem Machtantritt der NSDAP im Jahre 1933 waren die schwarz-rot-goldenen Flaggen der demokratischen Weimarer Republik durch die alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot ersetzt worden. Die Verordnungen hierfür erließ der Reichspräsident Paul von Hindenburg.
Zusätzlich zur schwarz-weiß-roten Flagge sollte, wenn möglich, die Hakenkreuzflagge der NSDAP gesetzt werden.
Mit dem Reichsflaggengesetz wurde 1935 eine endgültige Regelung bezüglich der Reichsfarben und der Nationalflagge festgesetzt. Die Reichsfarben wurden nun als schwarz-weiß-rot bestimmt. Gleichzeitig wurde die Hakenkreuzflagge zur Reichs- und Nationalflagge sowie zur Handelsflagge erklärt.
Aufgehoben wurde dieses Gesetz durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht vom 20. September 1945.
Beflaggung
Das Hissen von Hausfahnen an den Nationalfeiertagen oder bei sonstigen Anlässen war nicht verpflichtend. Wenn dies jedoch unterblieb, wurde es als Akt demonstrativer Verweigerung gewertet. Der Blockwart vermerkte dies in seiner Hauskartei. Es gab zur Ermahnung überdies ein Formschreiben, in das nur noch Name und Datum einzutragen waren.[3]
Beispiele von Widerstandsaktionen
Viele Geistliche gerieten erstmals mit den staatlichen Behörden in Konflikt, als diese bewusst gegen das Reichsflaggengesetz verstießen. An den staatlichen oder kirchlichen Feiertagen sollte die Reichs- oder Nationalflagge gehisst werden. Das Ziel war, die äußeren Repräsentationsmöglichkeiten der Kirchen einzuschränken.
Als Beispiel von vielen katholischen Priestern ist der Pfarrer Karl Zaschka aus Hochstadt, Landkreis Lichtenfels, bekannt:
Karl Zaschka „hatte laut Monatsbericht Mai des Regierungspräsidenten [von Mittelfranken] Hans Dippold veranlasst, dass der am 8. Mai 1941 von Bamberg aus kommende Erzbischof (Johann Jakob von Hauck) von ca. 80 Kindern im Alter bis zu 10 Jahren mit weiß-blauen, weiß-gelben und Hakenkreuzfahnen begrüßt wurde. Der Pfarrer wurde angeklagt und ihm wurde nachträglich die Erlaubnis zur Erteilung des Religionsunterrichtes an Volksschulen entzogen.“[4]
Einzelnachweise
- ↑ Meyers Lexikon, 8. Aufl., Achter Band, Sp. 525, Leipzig 1940: „Nürnberger Gesetze, Bez. für zwei auf dem Reichsparteitag 1935 verkündete bedeutsame Gesetze des nat.-soz. Reiches: Blutschutzgesetz und Reichsbürgergesetz.“
- ↑ Peter Longerich: Politik der Vernichtung…, München 1998, ISBN 3-492-03755-0, S. 622.
- ↑ Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus., Berlin 1998, ISBN 3-11-013379-2, S. 297.
- ↑ Siegfried Kögler: Beispiele des Widerstandes katholischer Geistlicher in Bayern gegen den Nationalsozialismus, Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e.V., Ausgabe 4/2008, S. 10.
Weblinks
Commons: RGBl. 1935 – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienWikisource: Reichsflaggengesetz – Quellen und VolltexteKategorien:- Rechtsquelle (Zeit des Nationalsozialismus)
- 1935
- Flagge (Deutsches Reich (1933–1945))
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