- Kosmetik-Inhaltsstoffe
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INCI (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, engl. für Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe) bezeichnet eine internationale Richtlinie für die korrekte Angabe der Inhaltsstoffe (Ingredients) von Kosmetika.
Diese Nomenklatur soll besonders Allergikern die Möglichkeit geben, ein Produkt vor dem Kauf auf bedenkliche Inhaltsstoffe zu prüfen.
Die Angabe der kosmetischen Inhaltsstoffe nach dem INCI-System ist in der Europäischen Union seit 1997 gesetzlich vorgeschrieben und durch die entsprechenden Ländergesetze (zum Beispiel in Deutschland § 5a, Abs. 4 KVO) umgesetzt. Die Namen der INCI entsprechen nur selten den Namen der chemischen Verbindungen. Für Parfüms sind 26 Riechstoffe für die ein allergenes Potential existiert gelistet.
Im US-amerikanischen Raum wird eine an den Vorgaben der CTFA (Chemistry, Toiletry and Fragrance Association) orientierte Nomenklatur verwendet, die sich in Einzelheiten unterscheidet.
Vorgaben zur Auflistung der kosmetischen Inhaltsstoffe nach INCI
- Die Inhaltsstoffe werden nach ihrer Konzentration in abnehmender Reihenfolge aufgelistet. Dies gilt für alle Inhaltsstoffe, die jeweils über 1 Prozent des Inhalts ausmachen.
- Inhaltsstoffe, die mit weniger als 1 Prozent enthalten sind, müssen nicht in der vorgenannten Reihenfolge aufgelistet werden.
- Farbstoffe werden am Ende der Auflistung mit der jeweiligen CI-Nummern aufgeführt. Eine besondere Sortierung oder Reihenfolge ist nicht vorgeschrieben. Bei Kosmetika in verschiedenen Farbvarianten werden die in den Varianten verwendeten Farbstoffe in einer eckigen Klammer aufgelistet. Eine Kennzeichnung „+/−“ zeigt an, dass eventuell nicht alle der aufgeführten Farbstoffe im Produkt enthalten sind, zum Beispiel: [+/− CI12700, CI14270, CI20470].
- Zum Schutz des Rezeptes kann für Inhaltsstoffe besondere Vertraulichkeit beantragt werden. Solche Inhaltsstoffe werden durch einen siebenstelligen Code, zum Beispiel 600277D oder ILN5643, aufgelistet.
Zu Kosmetika zählen unter anderen:
- Augen- und Gesichtscreme
- Duschbäder, Schaumbäder
- Eau de Toilette, Parfüm
- Flüssiges Make-Up, Puder, Nagellack
- Körperlotion und -cremes
- Lichtschutz- und Selbstbräunungsmittel
- Lidschatten, Lippenstift, Lippenpflegestift, Mascara, Kajal, Lidstrich
- Reinigungsmilch, Reinigungswasser
- Zahnpasta
- Shampoo, Spülung, Haargel, Haarspray, Haarstylingmittel
Weblinks
- Offizielle INCI-Liste der EU (Stand 2006). Man beachte, dass die Liste keinen Anspruch auf die Auflistung aller erlaubten Inhaltsstoffe ist, und das Fehlen eines Eintrages keinen Hinweis auf die Unzulässigkeit dieses Stoffes darstellt [1].
- 6000 Inhaltsstoffe nach INCI Das deutschsprachige Verzeichnis mit INCI, CAS, INN, Ph. Eur., chem. Bezeichnung, Funktion …
- http://www.lebensmittel.org/a_themen/kosmetik.htm Übersichtsartikel zur Kosmetikverordnung des Bundesverbandes der Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst e. V. (BLC)
- Scientific Committee on Cosmetic Products and Non-food products intended for Consumers of the European Commission for Public Health
- Rubrik „Aktuelles“ des Industrieverbandes Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW)
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