- Kosten (Recht)
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Kosten im Rechtssinne umfassen Gebühren und Auslagen. Gebühr ist die Gegenleistung bzw. das Entgelt für die Tätigkeit einer Behörde oder eines Gerichts oder eines freiberuflich Tätigen (soweit eine Gebührenordnung besteht, wie z. B. bei Rechtsanwälten, siehe Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Die Erhebung von Verwaltungskosten ist im Verwaltungskostengesetz für den Bund und in Landeskostengesetzen geregelt.
Siehe auch
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Gerichtskostenrecht (Deutschland)
- Rechtsanwaltsvergütungsrecht (Deutschland)
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