KulturMerkur

KulturMerkur
Rechts der 2004 an das Levantehaus verliehene und dort ausgestellte KulturMerkur

Der KulturMerkur ist ein Ehrenpreis, den die Handelskammer Hamburg und die Hamburgische Kulturstiftung seit 1999 jährlich vergeben. Ausgezeichnet werden Hamburger Unternehmen in den Kategorien „Großes Unternehmen“ und „Kleines Unternehmen“, die sich in besonderer und nachahmenswerter Weise als Kulturförderer engagieren. Die Auszeichnung ist in ihrer Form dem Merkurstab nachempfunden, den die Merkurstatue im Haupttreppenhaus der Handelskammer Hamburg trägt. Zur Preisverleihung erscheint eine Broschüre, die Preisträger und Bewerber des „KulturMerkur“ als Best-Practice-Beispiele vorstellt.

Inhaltsverzeichnis

Vergabekriterien

Die Handelskammer Hamburg und die Hamburgische Kulturstiftung vergeben den KulturMerkur seit 1999 gemeinsam an kulturell engagierte Hamburger Unternehmen. Jedes Jahr befindet eine unabhängige Jury über die auszuzeichnenden Unternehmen, ihre Entscheidung ist nicht anfechtbar. Das kulturelle Engagement der Unternehmen soll dabei - nach Angaben der Stifter - insbesondere den folgenden Kriterien entsprechen:

  • Als innovative Ansätze werden entweder das Engagement für zeitgenössische Kunst und Kultur (unter anderem experimentelle Theaterprojekte, Konzerte moderner Musik oder Ausstellungen moderner Kunst) oder die neuartige Form der Förderung angesehen (zum Beispiel intelligente Sachspenden). Der KulturMerkur will mutige Förderentscheidungen belohnen, bei denen das fördernde Unternehmen nicht auf Gefälligkeit und Publikumseffekt, sondern auf Modernität und hohen künstlerischen Anspruch setzt.
  • Ausgezeichnet werden Unternehmen, die das Kultursponsoring kontinuierlich und über mehrere Jahre betreiben (Beispiele: regelmäßig stattfindende Veranstaltungen, längerfristige Partnerschaften mit Institutionen oder einzelnen Künstlern). Einzelne oder einmalige Förderungen werden zwar als „lobenswert“ genannt, sind aber nicht Ziel des Förderpreises.
  • Kulturelle Veranstaltungsreihen, Sonderveranstaltungen, Kooperationen, Förderpreise oder ein Leitbild des Unternehmens können Indikatoren dafür sein, dass das kulturelle Engagement in der Unternehmenskultur verankert ist. Dies ein auszeichnungswürdiger Ansatz im Sinne des KulturMerkur.
  • Die intensive Einbindung der Mitarbeiter des Unternehmens in die kulturellen Angebote, sei es durch exklusive Angebote für die eigenen Mitarbeiter oder durch die Möglichkeit, sich selbst kulturell zu betätigen sind ein weiteres Kriterium für die Preisvergabe.
  • Positiv im Sinne der konzeptionellen Darlegung ist für die Jury, wenn Kultur als ein Bereich eines langfristig angelegten Kommunikationskonzeptes gesehen wird, das nach innen und nach außen wirkt. In den Konzepten sollen die Ziele der Kulturförderung festgelegt werden. Nur mit einem glaubwürdigen Konzept für die Kulturförderung wird ein Unternehmen ein berechenbarer Partner für kulturelle Einrichtungen.

Die Aufteilung in „Großes Unternehmen“ und „Kleines Unternehmen“ ist eine relative Größe. Es werden jedes Jahr zwei Preise vergeben, in jedem Jahr ein Preisträger größer ist als der andere. Es gibt keine klare Definition anhand harter Kriterien. Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl geben jedoch Anhaltspunkte für die Kategorisierung.

Zusammensetzung der Jury

Die Jury für den Kulturmerkur setzt sich aus geborenen und gekorenen Mitgliedern zusammen. Geborene Mitglieder sind: Der Präses der Kulturbehörde, zugleich Stiftungsratsvorsitzender der Hamburgischen Kulturstiftung, der Präses der Handelskammer, der Präsident der Handwerkskammer sowie die Preisträger des vorangegangenen Jahres. Gekorene Mitglieder sind zwei Vertreter von kulturschaffenden Institutionen, die in jedem Jahr neu hinzugewählt werden.

Bisherige Preisträger (groß/klein)

Weblinks


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