- LAG Düsseldorf
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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist neben den Landesarbeitsgerichten in Köln und Hamm eines von drei Landesarbeitsgerichten (LAG) des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.
Inhaltsverzeichnis
Gerichtssitz und -bezirk
Das LAG Düsseldorf hat seinen Sitz in Düsseldorf. Es ist örtlich für die Arbeitsgerichtsbezirke in Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Solingen, Wesel und Wuppertal zuständig.
Gerichtsgebäude
Seit April 1987 ist das Landesarbeitsgericht gemeinsam mit dem Arbeitsgericht Düsseldorf, dem Finanzgericht Düsseldorf und dem Sozialgericht Düsseldorf im Gebäude Ludwig-Erhard-Allee 21 untergebracht.
Geschichte
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wurde am 1. Juli 1946 zeitgleich mit den Arbeitsgerichten Aachen, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln, Krefeld und Wuppertal errichtet. Die Errichtung der übrigen Gerichte erfolgte wenig später.
Bis Ende 1981 umfasste der Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf den gesamten Bezirk Nordrhein mit den Arbeitsgerichten Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Solingen, Wesel und Wuppertal sowie bei der Außenstelle des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf („detachierte Kammern Köln“) die Arbeitsgerichte Aachen, Bonn, Köln und Siegburg.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1982 wurden die „detachierten Kammern Köln“ zum Landesarbeitsgericht Köln.
Seitdem gehören zum Bezirk Düsseldorf die Arbeitsgerichte Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Solingen, Wesel und Wuppertal.
Seit April 1987 ist das Landesarbeitsgericht gemeinsam mit dem Arbeitsgericht Düsseldorf, dem Finanzgericht Düsseldorf und dem Sozialgericht Düsseldorf im Gebäude Ludwig-Erhard-Allee untergebracht.
Aufgaben und Funktion
Das Landesarbeitsgericht bildet die zweite Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es ist somit für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der in seinem Bezirk gelegenen Arbeitsgerichte sachlich zuständig.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem LAG Düsseldorf ist, wie jedem Landesarbeitsgericht, allein das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind das Arbeitsgericht Düsseldorf, das Arbeitsgericht Duisburg, das Arbeitsgericht Essen, das Arbeitsgericht Krefeld, das Arbeitsgericht Mönchengladbach, das Arbeitsgericht Oberhausen, das Arbeitsgericht Solingen, das Arbeitsgericht Wesel und das Arbeitsgericht Wuppertal.
Leitung
An der Spitze des Landesarbeitsgerichts steht dessen Präsident (seit 7. November 2007 Dr. Jürgen vom Stein).
Siehe auch
Weblinks
Arbeitsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik DeutschlandLandesarbeitsgericht Baden-Württemberg · Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg · Landesarbeitsgericht Bremen · Landesarbeitsgericht Düsseldorf · Landesarbeitsgericht Hamm · Landesarbeitsgericht Hamburg · Hessisches Landesarbeitsgericht · Landesarbeitsgericht Köln · Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern · Landesarbeitsgericht München · Landesarbeitsgericht Niedersachsen · Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz · Landesarbeitsgericht Saarland · Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt · Sächsisches Landesarbeitsgericht · Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein · Thüringer Landesarbeitsgericht
51.2202311111116.7966530555556Koordinaten: 51° 13′ 13″ N, 6° 47′ 48″ O
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