- Landesförderinstitut
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Landesförderinstitute dienen in der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung der Investitionstätigkeit. Daher verfügt faktisch jedes Bundesland über ein speziell für diese Aufgabe gegründetes Kreditinstitut, meist in der Rechtsform einer öffentlichen Anstalt.
Zentrale Aufgabe von Landesförderinstituten ist die Förderung von Investitionen im Bundesland durch die Vergabe von meist zinsgünstigen Darlehen. Hierzu wird es durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Landes und den Verzicht auf die Entnahme von Gewinnen befähigt. Häufig bildet die Förderung des Wohnungsbaus eine zentrale Säule der Landesförderinstitute.
Der Vorteil gegenüber einer direkten Förderung von Investitionen durch Haushaltsmittel ist die höhere Hebelwirkung des eingesetzten Kapitals. Die Gewährung meist zinsverbilligte Darlehen, belasten den aktuellen Haushalt des Landes deutlich geringer, als ein Investitionszuschuss in gleicher Höhe.
Die Landesförderinstitute werden durch die KfW Mittelstandsbank, das Förderinstitut der Bundesrepublik Deutschland, ergänzt.
Aufstellung der Landesförderinstitute
- Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz
- LfA Förderbank Bayern
- L-Bank Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank
- Investitionsbank Berlin
- Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Bremer Aufbau-Bank GmbH
- Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
- LTH – Bank für Infrastruktur (Hessen)
- Investitionsbank Hessen
- Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
- NBank - Niedersachsen
- NRW.Bank
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH
- Sächsische Aufbaubank
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Thüringer Aufbaubank
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