- Landkreis Friedeberg Nm.
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Der preußisch-deutsche Landkreis Friedeberg Nm. (Nm. steht für Neumark) bestand in der Zeit zwischen 1816 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945:
- die drei Städte Driesen, Friedeberg Nm. und Woldenberg Nm.
- weitere 71 Gemeinden
- 2 Gutsbezirke (Forsten)
Inhaltsverzeichnis
Verwaltungsgeschichte
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand 1816 der Kreis Friedeberg Nm. im Regierungsbezirk Frankfurt in der preußischen Provinz Brandenburg. Er umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Driesen, Friedeberg Nm. und Woldenberg Nm.. Das Landratsamt war in Friedeberg Nm.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Zum 30. September 1929 kam es im Kreis Friedeberg Nm. entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen zu einer Gebietsreform, durch die alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf zwei aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Am. 1. Oktober 1938 wurde der Kreis Friedeberg Nm. in die Provinz Pommern im Regierungsbezirk Grenzmark Posen-Westpreußen eingliedert. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Friedeberg Nm. entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt Teil Polens. Der größte Teil des ehemaligen Kreisgebiets gehört heute zum polnischen Kreis Strzelecko-Drezdenecki (Friedeberg-Driesen).
Kommunalverfassung
Die Landkreis Friedeberg Nm. gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Driesen, Friedeberg Nm. und Woldenberg Nm., in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Driesen, Friedeberg Nm. und Woldenberg Nm. führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Ortsnamen
Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im Wesentlichen bis 1945 beibehalten.
Verkehr
Der Kreis Friedeberg war schon seit 1847/48 durch den Abschnitt Arnswalde-Kreuz der Stargard-Posener Eisenbahn-Gesellschaft an das Eisenbahnnetz angeschlossen worden >116.c<. Im folgenden Jahrzehnt durchzog ab 1857 die Preußische Ostbahn, die Berlin mit Ostpreußen verband, das Kreisgebiet parallel zur Netze >115.0<.
Die Station Friedeberg lag jedoch 7 km von der Kreisstadt entfernt, sodass der Kreis Friedeberg 1897 eine Kleinbahn zur Stadt erbaute. Von hier führte ab 1902 die Kleinbahn Friedeberg-Alt Libbehne GmbH, an der Kreis und Gemeinden beteiligt waren, weiter nach Norden >115.k+k²<.
Um die nach 1919 polnisch gewordenen Gebiete zu umfahren, erbaute die Deutsche Reichsbahn 1936 die Nebenlinie Altbeelitz-Schwerin (Warthe) >116.g<.
(Die Zahlen in >< beziehen sich auf das Deutsche Kursbuch 1939).
Kategorien:- Ehemaliger Landkreis in Brandenburg
- Ehemaliger Landkreis in Pommern
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