Leg cit

Leg cit

leg cit (kurz für legis citatæ) ist eine juristische Kurzbezeichnung für das angegebene Gesetz oder die angegebene Gesetzesstelle. Insgesamt kann der Begriff aber auch als Abkürzung für die Welt der komplexen Abkürzungs- und Zitierregeln in der Rechtswissenschaft dienen, die zum Teil erheblich von denen anderer Wissenschaften abweichen und darüber hinaus auch zwischen den deutschsprachigen Staaten mitunter beträchtlich divergieren.

Beispielsweise finden sich in Deutschland regelmäßig Punkte hinter Abkürzungen wie Art. oder Abs., wodurch sich bei einem langen Zitat die Satzzeichen häufen; in Österreich verwendet man hingegen Abkürzungen ohne Punkte.

Inhaltsverzeichnis

Grundregeln

Länder

Wird von verschiedenen Staaten oder (Bundes-)Ländern der idente Name für ein Gesetz oder eine Norm gebraucht, so ist zur Unterscheidung vor das abgekürzte Gesetz ein Hinweis auf den Geltungsbereich in Kleinbuchstaben zu geben; dazu kann auf die ISO 3166 zurückgegriffen werden, für Deutschland hat sich aber „d“ und für Österreich „a“ als gängig erwiesen. Die Kennzeichnung ist insbesondere dann wichtig, wenn die entsprechend gleich benannten Gesetze - historisch bedingt - auch noch ein ähnlichen Inhalt aufweisen.

Beispiele: § 15 dGmbHG; § 15 aGmbHG

Paragraphen und Artikel

Ein Paragraph (der, griechisch für Randzeichen) wird mit dem Symbol „§“ abgekürzt, mehrere Paragraphen mit „§§“.

Beispiele: § 312 BGB; §§ 310 ff. BGB
in Österreich: § 922 ABGB; §§ 922 ff ABGB

Ein Artikel (untechnisch auch Gesetzesartikel) wird sowohl im Singular als auch im Plural mit „Art.“ abgekürzt.

Beispiele: Art. 2 GG; Art. 2 f. GG
in Österreich: Art 18 B-VG; Art 18 f B-VG

Unterebenen

Absatz

Ein Absatz, im Gesetzes- oder Normentext meist als „(1)“ oder „(2)“ bezeichnet wird sowohl im Singular als auch im Plural mit „Abs.“ abgekürzt und bezeichnet herkömmlich die Ebene unterhalb des § oder des Artikels.

Beispiele: Art. 95 Abs. 5 EGV; § 89 Abs. 2 BGB
in Österreich: Art 95 Abs 5 EGV; Art 169 Abs 4 AEUV

Alternativ ist es möglich die Abkürzung „Abs.“ wegzulassen und den Absatz in römischen Zahlen darzustellen.

Beispiele: § 5 I BetrVG; § 9 IV MuSchG
in Österreich: § 36 I ArbVG; § 10 VI MSchG

Eine weitere Möglichkeit ist es, die Nummer des Absatzes in Klammern zu nennen. Diese Variante wird allerdings selten genutzt.

Beispiel: § 280 (1) BGB

Satz und Halbsatz

Der Satz kann entweder die Ebene unter § bzw. Art. oder auch unter Abs. sein und wird mit „S.“ abgekürzt. Halbsätze entstehen, wenn ein Satz durch Semikolon geteilt wird. Halbsätze werden mit „Halbs.“, selten auch mit „HS“ abgekürzt.

Beispiele: § 11 S. 1 Halbs. 2 BGB
in Österreich: § 21 Abs 2 Halbs 2 ABGB

Ziffer / Zahl / Nummer

Eine Ziffer, Zahl oder Nummer kann entweder eine Unterebene von § oder Art. sein oder aber auch eine von Abs., S. oder Halbs.; sie wird mit „Z.“ oder „Nr.“ abgekürzt.

Beispiele: Art. 29 Abs. 1 Z. 3 EGBGB
in Österreich: § 111 Abs 4 Z 4 aGewO

Litera

Litera steht lateinisch für Buchstabe und bezeichnet die Unterebene, die (meist mit Klein-)Buchstaben benannt wird und „lit.“ abgekürzt wird. Hinter dem zitierten Buchstaben ist kein Punkt erforderlich; er wird jedoch oft verwendet.

Beispiele: Art. 7 Abs. 2 lit. b VO 261/2004/EG; Art. 2 Abs. 2 lit. a EMRK
in Österreich: Art 7 Abs 2 lit b VO 261/2004/EG; Art 2 Abs 2 lit a EMRK

Unterbuchstabe

Unterbuchstaben bezeichnen die Ebene unterhalb der lit. und werden in der EU und in Österreich meist mit römischen Zahlen in Kleinbuchstaben („iv“) bezeichnet, in Deutschland eher mit doppelten Kleinbuchstaben („cc“); die Abkürzung erfolgt mit dem Begriff „sublit.“.

Beispiele: Art. 2 Abs. 1 lit. b sublit. iv RL 2006/12/EG; § 103 Z. 9 lit. a sublit. cc dBWG
in Österreich: Art 2 Abs 1 lit b sublit iv RL 2006/12/EG

Quellen und Literatur

  • Peter Dax und Gerhard Hopf (Bearbeiter): Abkürzungs- und Zitierregeln (Einführung ins Zitieren in Österreich, viele Abkürzungen). 6. Auflage. Manz, Wien 2008, ISBN 978-3-214-06201-9.
  • Anton Schäfer: Abkürzungen, Begriffe, Zitiervorschläge (Akronyme - internationale Einführung und umfangreiche Abkürzungssammlung). 1. Auflage. Verlag Österreich, Wien 2008, ISBN 978-3-7046-5112-9.

Sonstiges


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