- Zitate und Urheberrecht
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Das Wort Zitat kann aus dem lateinischen Wort citare (= herbeirufen) hergeleitet werden und hat die Bedeutung einer wörtlich übernommenen Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle. Ein Zitat ist also ein expliziter Hinweis auf einen anderen Autor. Auch andere Medien, wie Bilder und Musik, können als Zitat verwendet werden. Zitate, deren ursprünglicher Kontext verloren und nicht mehr rekonstruierbar ist, werden zu Fragmenten.
Auch beim politischen Meinungsstreit spricht man von Zitaten, wenn man sich auf Äußerungen anderer bezieht. Im Journalismus wird ein direkt verwendetes Zitat in wörtlicher Rede auch als O-Ton (Originalton) bezeichnet.
Bekannte Zitate werden häufig als geflügeltes Wort verwendet. Beispielsweise sind viele Textstellen aus der Bibel so stark im allgemeinen Sprachgebrauch verankert, dass sie kaum mehr als Zitat empfunden werden.
In der Regel wird ein Zitat durch eine Quellenangabe oder einen Literaturnachweis belegt, indem sein Autor und die genaue Textstelle genannt wird. Ein solcher Verweis wird in der Bibliothekswissenschaft als Zitation bezeichnet. Zitationen können auch ohne dazugehöriges Zitat auftreten.
Inhaltsverzeichnis
Zitate und Urheberrecht
Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden müsste (§ 51 UrhG in Deutschland, siehe unten). Die allgemeine Begründung dafür ist, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen (siehe auch Informationsfreiheit). Zitate stellen einen Unterfall der urheberrechtlichen Schranken dar.
Zitate sind mit Quellenvermerken zu versehen (Gebot der Quellenangabe in § 63 deutsches UrhG im Sinne einer genauen Angabe der Fundstelle). Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schöpfungshöhe“ aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen. Die (wirtschaftlichen) Interessen des Urhebers bzw. Rechteinhabers des zitierten Werkes dürfen durch ein Zitat nicht über Gebühr eingeschränkt werden.
Zitate unterliegen dem Änderungsverbot, doch sind Kürzungen zulässig, wenn sie den Sinn nicht entstellen.
Unterschieden werden:
- Großzitate – Zitate ganzer Werke
- Kleinzitate – auszugsweise Zitate, z. B. einzelne Sätze oder Gedankengänge
- Bildzitate, Musikzitate und Filmzitate
Großzitate sind nur in wissenschaftlichen Arbeiten zulässig. Voraussetzung für ein Großzitat ist die bereits erfolgte Veröffentlichung (in Deutschland: das Erscheinen).
Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.
Bildzitate sind rechtlich am schwierigsten zu handhaben. Bildzitate sind einerseits als Großzitate (im wissenschaftlichen Bereich) gerechtfertigt, andererseits aber nach herrschender Lehre auch als Große Kleinzitate möglich.
Filmzitate werden als Sonderform von Bildzitaten angesehen. Allerdings ist es beispielsweise in der Filmbranche nicht unüblich, Parodien auf ganze Filme zu produzieren, die als eigenständige Kunstwerke angesehen und akzeptiert werden, auch wenn das parodierte Original (bei dieser Kunstform notwendigerweise) eindeutig erkennbar ist.
Zitate im deutschen Urheberrecht
Im deutschen Urheberrecht gilt für Zitate § 51 UrhG (Stand: 1. Januar 2008):
- UrhG § 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
- einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
- Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
- einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Zitate im Schweizer Recht
Art. 25 Zitate des Urheberrechtsgesetzes (URG) lautet:
- Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist.
- Das Zitat als solches und die Quelle müssen bezeichnet werden. Wird in der Quelle auf die Urheberschaft hingewiesen, so ist diese ebenfalls anzugeben.
Von Bedeutung für die Auslegung dieser Vorschrift war ein Rechtsstreit zwischen dem Historiker Georg Kreis und der Zeitschrift Schweizerzeit, die ein vollständiges Editorial von Kreis ohne seine Erlaubnis abdruckte. Das Gericht kam zum Ergebnis, dass die Zitierung eines ganzen Werks zulässig sei, solange es dem Zweck des Zitats behilflich sei. Im genannten Fall verfasste der Zürcher Politiker Christoph Mörgeli in der Tageszeitung Tages-Anzeiger ein Editorial, und eine Woche später antwortete sein Kontrahent Georg Kreis mit einem eigenen. Um dem Leser der Schweizerzeit in sinnvoller Weise den Konflikt darzustellen, sei der vollständige Abdruck beider Texte nötig gewesen. ([1], siehe auch die Artikel von Mörgeli und Kreis im Tages-Anzeiger vom 25. Juni und 2. Juli 2002.)Zitatrecht in Österreich
§ 46 UrhG (at) regelt das Zitatrecht. Bildzitate werden vom Wortlaut nicht erfasst, wurden aber von der Rechtsprechung als zulässig angesehen.
Der Text des § 46 UrhG lautet:
Zulässig sind die Vervielfältigung und die Verbreitung sowie der öffentliche Vortrag und die Rundfunksendung:
- wenn einzelne Stellen eines veröffentlichten Sprachwerkes angeführt werden;
- wenn einzelne Sprachwerke oder Werke der im § 2, Z 3, bezeichneten Art nach ihrem Erscheinen in einem durch den Zweck gerechtfertigten Umfang in ein die Hauptsache bildendes wissenschaftliches Werk aufgenommen werden; ein Werk der im § 2, Z 3, bezeichneten Art darf nur zur Erläuterung des Inhaltes aufgenommen werden.
Zitate im Meinungsstreit
In der öffentlichen Auseinandersetzung werden oft Äußerungen von Politikern oder anderen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens angeführt, um sie zurückzuweisen oder die eigene Auffassung zu untermauern. Gegen wahre Zitate kann sich ihr Urheber nicht wehren. Niemand braucht es sich aber gefallen zu lassen, dass ihm falsche Zitate unterschoben werden oder dass Zitate etwa durch Auslassungen verfälscht werden. Solche Manipulationen verstoßen gegen das Persönlichkeitsrecht. Wie das Landgericht Berlin in einer juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Bild-Zeitung unterstrich, sind an die Wiedergabe wörtlicher Zitate strenge Anforderungen zu stellen.[1]
Zitate in der Wissenschaft
Zitate haben in der Wissenschaft ihre größte Bedeutung. Wissenschaftler sind stets darauf angewiesen, Arbeiten anderer Personen zu verwenden, damit etwa unnötige Wiederholungen eines Experiments verhindert werden. Der Wissenschaftler arbeitet sozusagen auf den Schultern eines Riesen (d. h. auf der Erfahrung seiner vielen Vorgänger): Zum Beispiel wird im einleitenden Text einer Dissertation mit Zitaten belegt, welche Aspekte des Themas schon bekannt sind und welche Wissenslücken noch bestehen.
In der Wissenschaft wird davon ausgegangen, dass ein Forscher die Literatur zu seinem Thema kennt und sich mit den bisherigen Erkenntnissen auseinandergesetzt hat. Wenn man etwas von einem anderen Autor übernimmt, muss man die Quelle und gegebenenfalls die Art der Übernahme deutlich machen, sonst setzt man sich dem Vorwurf des Plagiats aus (siehe auch Betrug und Fälschung in der Wissenschaft). Das Zitieren und die Quellenangabe haben folgenden Sinn:
- Wissenschaftliche Arbeit ist Arbeit in einer wissenschaftlichen Gemeinschaft; es soll bereits getätigte Arbeit nicht unnötigerweise wiederholt werden.
- Wissenschaftliche Arbeit muss nachprüfbar sein, daher muss genau angegeben werden, worauf man sich beruft.
- Wissenschaftliche Arbeit muss anerkannt werden. Die Übernahme von Erkenntnissen ohne Erwähnung des benutzten Autors ist geistiger Diebstahl; sie ist unmoralisch und kann soziale und rechtliche Folgen haben.
In der Praxis kann es allerdings zu Unsicherheiten dazu kommen, ob eine Erkenntnis Allgemeingut ist und belegt werden muss, ob ein Autor tatsächlich unabhängig von einem anderen zur selben Erkenntnis gekommen ist usw.
In der literaturwissenschaftlichen Theoriebildung gelten Zitate als Fall von Intertextualität (siehe auch Intertextualitätstheorie).
In der Wissenschaft wird grundsätzlich zwischen direkten und indirekten Zitaten unterschieden: Direkte Zitate sind wörtliche Übernahmen aus der Originalquelle und sind in Anführungszeichen zu setzen. Indirekte Zitate geben demgegenüber den Inhalt der Originalquelle nicht wörtlich, sondern sinngemäß wieder („vgl. …“ – früher auch „cf.“ für „confer“) oder dienen als Verweis auf weiterführende Literatur („siehe …“).
Wissenschaftliche Zitierrichtlinien
Für juristisches Zitieren siehe leg cit.
Für den wissenschaftlich korrekten Umgang mit den zitierten Quellen kann die folgende Liste als beispielhaft gelten.
- Ein wörtliches Zitat muss formal und inhaltlich völlig mit dem Original übereinstimmen. Dies gilt auch für Hervorhebungen (Unterstreichungen, gesperrt Gedrucktes u. Ä.) und eigenwillige Zeichensetzung innerhalb des Originals.
- Eigene Hervorhebungen oder eingeschobene Erläuterungen – in eckigen Klammern – müssen durch einen Hinweis wie (Hervorhebung des Verfassers) oder (Erläuterung des Verfassers) herausgestellt werden. Beispiel: „Es darf nicht die Impression [gemeint ist wohl: der Eindruck, A.K.] entstehen, die Additiones [Hinzufügungen, A.K.] stünden so bereits in der Vorlage“ (Hervorhebung A.K.), wobei A.K. für ein Autorenkürzel steht.
- Auslassungen mehrerer Worte oder von ganzen Teilsätzen müssen durch drei Punkte und Klammern (z. B. (…) oder […]) kenntlich gemacht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass durch die Auslassungen der Sinn nicht entstellt wird. Auslassungen von nur einem Wort werden mit (..), also nur zwei Punkten gekennzeichnet.
- Bei kurzen Zitaten (ein Wort, ein Satzteil) ist darauf zu achten, dass die zitierte Textstelle in sich sinnvoll ist oder durch den Satzzusammenhang entsprechend ergänzt wird.
- Ein wörtliches Zitat wird gekennzeichnet durch Anführungszeichen.
- Ein Zitat innerhalb eines wörtlichen Zitats wird durch halbe Anführungszeichen markiert.
- Wird ein längeres wörtliches Zitat in eine eigene Arbeit eingebaut, so erfolgt die Kennzeichnung zusätzlich durch Einrücken.
- Wörtliche Zitate sollten in der Regel eher sparsam und nur dann eingesetzt werden, wenn nicht nur der Inhalt der Aussage, sondern auch deren Formulierung von Bedeutung ist. Ist das nicht der Fall, ist eine sinngemäße Wiedergabe in Form eines indirekten Zitats vorzuziehen.
- Die sinngemäße Wiedergabe fremder Äußerungen erfolgt zur Abgrenzung von eigenen Aussagen im Konjunktiv. Sie wird zusätzlich gekennzeichnet durch den Namen des Verfassers und/oder Anmerkungen wie: „in Anlehnung an“; „sinngemäß nach“; „vgl. hierzu: …“
- Alle Zitate müssen durch einen genauen Quellennachweis ergänzt werden.
- Der Hinweis auf die Quellenangabe kann auf verschiedene Arten erfolgen. Beim sog. „Chicago Style“ verweist eine hochgestellte Zahl oder ein hochgestelltes Zeichen am Ende des Zitats auf eine Fuß- oder Endnote, in der dann die Quelle genannt wird. Beim sog. Harvard Style wird demgegenüber die zitierte Quelle mit Verfasserangabe, Erscheinungsjahr und ggf. Seite direkt – in Klammern gesetzt – im Text genannt (Theisen 2004).
- Die Quellenangabe kann in Form eines Vollbelegs in der Fußnote oder am Schluss der gesamten Arbeit aufgeführt werden (Kurzbeleg). Beim Kurzbeleg sind dabei verschiedene Formen üblich. Der platzsparendste, aber am wenigsten aussagekräftige Zitierstil ist die fortlaufende Nummerierung aller zitierten Quellen. Insbesondere in der Informatik üblich ist eine Kombination der ersten drei Buchstaben des Autorennamens und der letzten beiden Ziffern des Erscheinungsjahres (z. B. „The04“ für Theisen 2004). Wohl am weitesten verbreitet ist der vollständige Verfassernamen mit Erscheinungsjahr, wobei mehrere Quellen desselben Autors innerhalb eines Jahres durch fortlaufende Buchstaben kenntlich gemacht werden (z. B. „Theisen 2004c“). Weniger üblich, aber am aussagekräftigsten ist die Quellenangabe unter Hinzufügung eines Schlagwortes, das den mit der Materie vertrauten Leser zumeist bereits die zitierte Quelle erkennen lässt, z. B. in der Form „Theisen (Wissenschaftliches Arbeiten, 2004)“. Der verwendete Stil ist in jedem Falle im gesamten Dokument konsequent beizubehalten.
In den unterschiedlichen Fächern gibt es eine Fülle verschiedener Zitierrichtlinien für das Anführen gedruckter Literatur. Eine mögliche Variante beschreibt das folgende Beispiel:
- Der wörtlich übernommene Text ist in Anführungszeichen zu setzen. Lange Zitate sind möglichst zu vermeiden und sinngemäß wiederzugeben.
- Auch die sinngemäße Wiedergabe ist durch genaue Quellenangabe kenntlich zu machen.
- Wird aus zweiter Hand (= Sekundärliteratur) zitiert, so ist in der Fußnote zuerst die Originalquelle zu nennen mit dem Vermerk: …zitiert bei…
- Alle Zahlen in Tabellen und Diagrammen sind mit Quellenangaben zu versehen.
- Auf jeder Seite sind die Fußnoten fortlaufend zu nummerieren. Jede Seite beginnt mit der Fußnummer 1.
- Regeln für Quellenangaben:
- a) Zitieren aus Büchern
- Vorname des Verfassers, so dass keine Verwechslungen möglich sind
- Familienname des Verfassers; ist kein Verfasser angegeben, dann „o.V.“ = ohne Verfasserangabe; bis zu drei Verfasser werden jeweils komplett ausgeschrieben, bei mehr als drei Verfassern sind nach dem Erstautor die Abkürzungen „u. a.“ oder „et al.“ üblich (z. B. „Theisen et al. 2004“)
- Titel des Buches
- Auflage
- Verlagsort; bei mehr als drei Verlagsorten wird – wie bei den Verfassern – zumeist abgekürzt
- Verlagsjahr; ist kein Verlagsjahr angegeben, dann „o.J.“ = ohne Jahresangabe
- Seitenangabe; erstreckt sich die zitierte Stelle über die folgende Seite, so ist dieses mit dem Zusatz „f.“ zu kennzeichnen. Erstreckt sie sich über mehrere folgende Seiten, so ist der Zusatz „ff.“ notwendig
- b) Zitieren aus Zeitschriftenaufsätzen
- Vorname des Verfassers, so dass keine Verwechslungen möglich sind
- Familienname des Verfassers
- Titel des Aufsatzes
- Name der Zeitschrift = „in“
- Nummer des Jahrgangs
- Nummer des Bandes
- Seitenangabe
- c) Zitieren aus Zeitungsartikeln
- Vorname des Verfassers, so dass keine Verwechslungen möglich sind
- Familienname des Verfassers; fehlen 1. und 2., dann Signatur angeben; ansonsten wie bei b) bearbeiten
- d) Zitieren aus Sammelwerken
- Vorname des Verfassers, so dass keine Verwechslungen möglich sind
- Familienname des Verfassers
- Titel des Aufsatzes
- Titel des Sammelwerkes = „in“
- Name des Herausgebers = „Hrsg. …“
- Auflage
- Verlagsort
- Verlagsjahr
- Seitenangabe
- e) Wird dieselbe Quelle mehrfach zitiert, so genügt vom zweiten Mal ab die Nennung des Verfassers mit dem Hinweis „am angeführten Ort (a.a.O.) + Seitenangabe“ (op.cit.) oder auch „ebenda + Seitenangabe“ (ibidem); Bsp: Hegemann, Heinen, Scholz; Wirtschafts- und Soziallehre; Teil 1; 4. Auflage; Köln-Porz; 1976; S. 160; im Folgenden zitiert als: Hegemann, Heinen, Scholz; a.a.O.; S. … oder (ebenda, S. …)
- f) Jede Tabelle ist mit einer Überschrift zu versehen. Am Kopf jeder Tabelle steht ausgeschrieben das Wort „Tabelle“ mit der jeweiligen Nummer. Alle Zahlenangaben sind durch Fußnoten nachzuweisen.
- a) Zitieren aus Büchern
Bedeutung
Für Autoren zitierter Werke spielen Zitate eine wesentliche Rolle zur Bildung von Reputation.
Zur Recherche und Analyse von Zitationen gibt es spezielle Zitationsdatenbanken. Die Zitationsanalyse untersucht im Rahmen der Szientometrie, der quantitativen Erforschung wissenschaftlicher Prozesse, so genannte Zitationsgraphen, das sind Netzwerke von Publikationen, die durch Zitationen miteinander verbunden sind. Als indirekte Beziehungen aufgrund von Zitationen treten dabei Kozitation und Bibliografische Kopplung auf. Die Zitationsanalyse hat eine Reihe von Regelmäßigkeiten in Zitationsgraphen festgestellt. Ihre etwa seit Ende der 1950er Jahre stattfindende Anwendung zur Beurteilung von wissenschaftlicher Leistung ist umstritten.
Auch der Umstand, dass Publikationen nicht oder nicht richtig zitiert werden, kann untersucht werden. Das Phänomen des Nicht-Zitierens wird in der Szientometrie als Uncitedness bezeichnet. Es wird vermutet, dass ein wesentlicher Teil der zitierten Literatur vom Autor nicht gelesen wurde. Linda C. Smith stellte in einer Studie zur Zitierung des bekanntesten Werkes von Vannevar Bush fest, dass die Autoren das Werk aus dem Zusammenhang gerissen zitierten, um beliebige Aussagen zu belegen, die teilweise sogar im Widerspruch zu dem zitierten Artikel standen.[2]
Zitieren im Internet
Bei Diskussionen im Internet, zum Beispiel per E-Mail (z.B. in Mailinglisten) oder in Diskussionsforen, bei denen man sich auf andere Diskussionsteilnehmern bezieht, ist es oft notwendig das Gesagte zu zitieren. Dort spricht man auch oft vom quoting (englisch Zitieren). Viele Diskussionsteilnehmer stört es, wenn das Zitat dabei nicht klar als solches markiert ist oder mehr als notwendig zitiert wird.
Siehe dazu: TOFU, Fullquote, Zitieren von Internetquellen.
Siehe auch
- Zitation
- Zitieren von Internetquellen
- Zitatensammlung
- Bildzitat
- Bibelzitat
- Geflügeltes Wort
- Ebenda
- Wikiquote
- Web of Science
Einzelnachweise
- ↑ Nachweis
- ↑ Linda C. Smith: Memex as an image of potentiality in information retrieval research and development. In: Proceedings of the Annual ACM Conference on Research and Development in Information Retrieval. 1980, S. 345-369.
Literatur
Allgemein informieren über das Zitieren die Einführungen in die einzelnen Fächer, z. B. in die Literatur-, Geschichts- oder Rechtswissenschaft.
- DIN 1505, Titelangaben von Schrifttum
- M.V. Simkin, V.P. Roychowdhury: Read before you cite!. In: Complex Syst.. 14, 2003, S. 269–274.
- Runkehl/Siever (Hgg.): Das Zitat im Internet. Ein Electronic Style Guide zum Publizieren, Bibliografieren, Zitieren. Hannover: Revonnah, 2001. ISBN 978-3-927715-83-7
- Stephan Keiler/Christoph Bezemek, leg cit – Leitfaden für juristisches Zitieren, Springer Wien/New York 2008 ISBN 978-3-211-78244-6
Weblinks
- Zitat aus einem Urteil
- Sammlung hilfreicher Links zum wissenschaftlichen Zitieren der FU Berlin
- Eintrag in der Stanford Encyclopedia of Philosophy (englisch, inklusive Literaturangaben)
- Zitat, Zitierregeln und Anmerkungen Beispiele und Online-Übungen rund um das Zitat, Zitierregeln und Anmerkungen
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