- Lenkungsabgabe (Schweiz)
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In der Schweiz werden auf bestimmten Stoffen oder Produkten Lenkungsabgaben zum Schutze der Umwelt erhoben. Diese Abgaben werden oft nicht korrekt als (Öko-)Steuern bezeichnet. Ihr Ziel ist es, ein bestimmtes (Konsum-)Verhalten hin zu weniger bis keinem Verbrauch umweltschädlicher Produkte zu lenken (gänzlicher Verzicht oder Ersatz durch bessere Produkte). Lenkungsabgaben werden im Gegensatz zu Steuern in unterschiedlichen Formen der Bevölkerung zurückerstattet.
Sie werden auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) sowie fossilen Heizstoffen erhoben, aus politischen Gründen jedoch nicht auf Treibstoffen. Bei den Treibstoffen sollte das Ziel mit dem Klimarappen erreicht werden. Die von der erforderlichen Reduktionsmenge von 1,8 Millionen Tonnen maximal im Ausland kompensierbaren 1,6 Millionen Tonnen der Treibstoffe sind schon ein Jahr vor der Planungsperiode verplant, sodass bei den Treibstoffen das Lenkungs-Ziel nur mit der freiwilligen Abgabe komplett verfehlt wird (während bei den Brennstoffen das Ziel über-erreicht wurde).
Inhaltsverzeichnis
Rechtsgrundlagen
Die Lenkungsabgaben werden aufgrund des Umweltschutzgesetzes[1] durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) erhoben.
Rechtsgrundlage der leistungsabghängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist das Schwerverkehrsabgabegesetz.[2]. Die LSVA hat zwar einen Lenkungs-Zweck (Umlagerung auf den öffentlichen Verkehr (ö.V.), wird aber im Gegensatz zur obigen Definition nicht an die Bevölkerung rückerstattet, sondern fliesst zum grösseren Teil in Projekte des ö.V., zum kleineren Teil in den Strassenbau (siehe auch im LSVA-Link).
Rechtsgrundlage der VOC-Abgabe ist die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen.[3]
Ausserdem ist im CO2-Gesetz[4] nebst der Abgabe auf fossilen Brennstoffen eine spezielle Abgabe auf fossilen Treibstoffen vorgesehen. Während den Zielen sowohl im Ständerat wie im Nationalrat auch im 2011 zugestimmt wurde, weigert sich die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat, auch die dafür nötigen Massnahmen zu beschliessen.
CO2-Abgabe auf Brennstoffen
Die CO2-Abgabe auf Brennstoffe ist eine besondere Form der Abgabe auch in der Schweiz. Sie ist ein marktwirtschaftliches Lenkungsinstrument, das über Preisanreize den Verbrauch fossiler Brennstoffe senken soll.
Im Kyoto-Protokoll hat sich die Schweiz verpflichtet, die CO2-Emissionen im Zeitraum von 2008 bis 2012 gegenüber 1990 im Durchschnitt um 10 Prozent zu senken. Dazu ist eine Reihe von Massnahmen erforderlich. Deshalb hat der Nationalrat am 20. März 2007 beschlossen, die CO2-Abgabe auf Brennstoffen unverzüglich einzuführen. Diese Abgabe wurde auf den 1. Januar 2008 eingeführt[5], da die Zielsetzung zur Senkung der CO2-Emissionen im Laufe des Jahres 2006 nicht erreicht wurde.
Für die CO2-Abgabe auf Brennstoffen war eine dreistufige Einführung vorgesehen, falls die geplanten Ziele der Senkung der CO2-Emissionen nicht erreicht werden:
- 12 Franken pro Tonne CO2 (3 Rappen pro Liter Heizöl) ab 2008, wenn die Emissionen 2006 gegenüber 1990 um weniger als 6 % gesunken sind,
- 24 Franken pro Tonne CO2 (6 Rappen pro Liter Heizöl) ab 2009, wenn die Emissionen 2007 gegenüber 1990 um weniger als 10 % gesunken sind,
- 36 Franken pro Tonne CO2 (9 Rappen pro Liter Heizöl) ab 2010, wenn 2008 die Emissionen gegenüber 1990 um weniger als 13,5 % oder in einem der folgenden Jahre weniger als 14,25 % gesunken sind[6].
Was wird besteuert?
- Wer flüchtige organische Verbindungen einführt oder wer als Hersteller solche Stoffe in Verkehr bringt oder selbst verwendet, entrichtet dem Bund eine Lenkungsabgabe. Der Abgabe unterliegt auch die Einfuhr solcher Stoffe in Farben und Lacken. Der Bundesrat kann die Einfuhr solcher Stoffe in weiteren Gemischen und Gegenständen der Abgabe unterstellen, wenn die Menge der Stoffe für die Umweltbelastung erheblich oder der Kostenanteil der Stoffe wesentlich ist.
- Wer Heizöl «Extraleicht» mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 Prozent (% Masse) einführt oder im Inland herstellt oder gewinnt, entrichtet dem Bund eine Lenkungsabgabe.
- Wer Benzin oder Dieselöl mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 Prozent (% Masse) einführt, im Inland herstellt oder gewinnt, entrichtet dem Bund eine Lenkungsabgabe.
- Wer Güterfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t verwendet, entrichten dem Bund eine Lenkungsabgabe
- Wer Brennstoffe fossilen Ursprungs verwendet, soll gemäss Bundesratsbeschluss dem Bund künftig eine Lenkungsabgabe entrichten.
Abgabenhöhe
- Der Ansatz beträgt bei über 3 % VOC-haltigen Produkten 3 Fr. je kg VOC. Produkte mit einem tieferen VOC-Gehalt unterliegen nicht der Lenkungsabgabe. Welche VOC-Stoffe der Lenkungsabgabe unterliegen, sind in der Stoffpositivliste[7] aufgeführt.
- Bei Heizöl «Extraleicht» beträgt der Abgabesatz 12 Fr. je 1000 kg Heizöl, bei schwefelhaltigem Benzin und Dieselöl 3 Rappen pro Liter Treibstoff.
- Der Abgabesatz der LSVA beträgt im Prinzip 2,44 Rappen pro Tonnenkilometer. Er bemisst sich nach drei Kriterien: Auf CH-Gebiet zurückgelegte km, Gesamtgewicht des Fahrzeugs, Emissionen des Fahrzeugs.
- Die CO2-Abgabe soll gemäss Bundesratsbeschluss 35 Fr. pro Tonne CO2 betragen, was rund 9 Rappen pro Liter Heizöl beträgt.
Abgabenzweck
Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sollten gegen schädliche oder lästige Einwirkungen geschützt sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens, dauerhaft erhalten werden.
Die Lenkungsabgaben erfüllen bisher – wo eingeführt – ihren Zweck. Je nach Produktart können die Kosten den Verbrauchern überwälzt werden und wirken so auf die Nachfrage, oder führen bei den Herstellern zu Substitution, sparsamerem Verbrauch und verbesserter Abluftreinigung. Der Ausstoss der der Lenkungsabgabe unterstellten VOC hat zwischen 1998 und 2004 um rund einen Drittel abgenommen. Im Juni 2011 stellte der Bundesrat fest, dass die Emissionen zwar bei den durch die Abgabe gesteuerten Brennstoffe gesenkt wurden, hingegen die Treibstoffemissionen weiter angestiegen sind.[8] Der Bundesrat muss darum seine Verordnung anpassen.
Verteilung der Einnahmen
Die Einnahmen der Lenkungsabgaben (ohne LSVA, siehe oben) werden über die Krankenkassen allen Einwohnerinnen und Einwohnern ausbezahlt resp. mit den Krankenkassenprämien verrechnet. Da in der Schweiz für die ganze Bevölkerung die Pflicht zu einer Krankenversicherung besteht und die Kassen darum über aktuellste und vollständigste Einwohnerregister verfügen, entschied man sich für diese Lösung.
Ab 2010 wurden pro Jahr pro Kopf 81.60 Franken ausbezahlt, vorher waren es CHF 32 Franken.[9]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz (USG)) vom 7. Oktober 1983 (Stand am 30. Dezember 2003)
- ↑ Bundesgesetz vom 19. Dezember 1997 über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG)
- ↑ Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)
- ↑ CO2-Gesetz
- ↑ http://www.bafu.admin.ch/co2-abgabe/index.html
- ↑ CO2-Abgabe auf Brennstoffen
- ↑ Stoffpositivliste: 1 und 2
- ↑ Bei den Treibstoffen wird das Ziel verfehlt
- ↑ Tages-Anzeiger: 80 Franken pro Person aus CO2-Abgabe
Kategorien:- Umweltrecht (Schweiz)
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