- Lex iudiciaria
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Von dem Lex iudiciaria ist nur bekannt, dass dieses Gesetz des Gaius Sempronius Gracchus von 123 bzw. 122 v. Chr. das Gerichtswesen zugunsten des Ritterstandes und auf Kosten der Senatoren reformierte. Ob es sich hierbei jedoch um ein oder mehrere Gesetze handelt und ob diese(s) Gesetz(e) das gesamte Gerichtswesen umfasste(n) oder sich lediglich auf das Repetundenverfahren bezog(en), ist bis heute in der Forschung nicht eindeutig geklärt. Diese fast zweihundert Jahre alte Kontroverse ist ein Resultat der schlechten Überlieferungen zu diesem Thema. Alles, worauf man sich hierzu stützen kann, sind einige vielfach nicht übereinstimmende Aussagen historischer Autoren und einige Teile einer Bronzetafel (der so genannten Tabula Bembina), die auf einer Seite einst ein Repetundengesetz trug, wobei sich die Forschung weitgehend einig ist, das dieses in die Zeit der Tribunate des Gaius Gracchus zu datieren ist (natürlich gibt es auch hier Gegenstimmen).
Unsere Überlieferungen lassen sich in drei Gruppen einteilen. Plutarch spricht von einer Ergänzung der bis dahin dreihundert Senatoren umfassenden Richterliste um dreihundert Ritter. Livius geht sogar soweit, von einer Aufnahme von sechshundert Rittern in den Senat zu reden, wodurch die Ritter gegenüber den Senatoren doppeltes Gewicht im Senat erhalten hätten. Die dritte Gruppe stellen unter anderem Appian, Velleius Paterculus, Diodorus, Cicero, Florus und Varro dar, die von einer gänzlichen Übertragung der Rechtsprechungsbefugnis in den Gerichten (plural, also nicht nur im Repetundenverfahren ?) von den Senatoren auf die Ritter sprechen. Hier erwähnt Appian sowohl dass der Grund für diese Maßnahme die Bestechungsfälle seien, durch welche das Ansehen der Gerichte gelitten hätte (Repetundenfälle), als auch, dass den Rittern sämtliche Gerichte übertragen werden sollten.
Kategorien:- Antike Rechtsquelle
- 120er v. Chr.
- Römisches Recht
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