- Lichtprojektion
-
Als Projektion bezeichnet man die in der Regel vergrößerte Übertragung eines Bildes auf eine Projektionsfläche, zum Beispiel eine Leinwand mit Hilfe eines Projektors. Nach der Art des Ursprungsbildes unterscheidet man z. B. Episkope, Dia-, Schatten-, Film-, Video- und Laserprojektoren.
Grundlagen
Die Erzeugung des projizierten Bildes erfolgt durch eine optische Abbildung. Bei der einfachen Schattenprojektion ergibt sich die Bildgröße B aus dem Abstand b des Bildes zur (möglichst) punktförmigen Lichtquelle und aus dem Abstand g des Gegenstandes oder Originalbildes der Größe G zur Lichtquelle:
.
Befindet sich ein Objektiv zwischen Bildquelle und Projektionsfläche, entsteht die Abbildung durch ein reelles Bild der Bildgröße
, wobei f die Brennweite des Objektivs bezeichnet. Neben den durch das Objektiv bedingten Abbildungsfehlern wird das Bild verzerrt, wenn die optische Achse nicht senkrecht auf der Projektionsfläche steht oder diese nicht eben ist.
Bei der Laserprojektion handelt es sich streng genommen nicht um eine Projektion, da das Bild nicht optisch abgebildet, sondern durch den modulierten Laserstrahl geschrieben wird.
Beispiele
- Wandprojektion im Kino oder bei Vorträgen und Lehrveranstaltungen;
- Schatten: Projektion eines Objektumrisses durch eine annähernd punktförmige Lichtquelle (z. B. Sonne, Mond, Straßenlaterne);
- Fotografie: Herstellung von Kopien oder Vergrößerungen vom Negativ;
- Kameras: Die Camera obscura oder Lochkamera ist ein Beispiel für eine verkleinernde Abbildung durch Projektion;
- Lesegeräte für Mikrofiches: vergrößerte Projektion archivierter Dokumente auf einen Tisch oder Bildschirm.
Siehe auch
Wikimedia Foundation.