- Liegeplatz
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Liegeplatz bezeichnet in der Seefahrt den Ort im Hafen oder an der Küste, an dem Wasserfahrzeuge festgemacht oder aufbewahrt sind.
Inhaltsverzeichnis
Wasserliegeplatz
Ein Wasserliegeplatz befindet sich an einem Steg, einem Schwimmsteg, einer Mole, einer Pier, einem Kai oder an einer Seebrücke. Er dient als fester Standort für ein Schiff (fester Liegeplatz), oder zum Verladen von Frachtgut oder zur Aufnahme von Passagieren.
Landliegeplatz
Als Landliegeplatz oder Trockenliegeplatz dient ein Gelände oder eine Halle, wo Schiffe im Winter, bei vorübergehendem Nichtgebrauch oder zur Reparatur gelagert werden. Die Schiffe werden über eine Rampe (Slippen) auf einem Bootshänger oder mit einer Seilwinde auf Schienen aus dem Wasser gezogen, oder mit einem Kran (Travellift, Autokran, Hafenkran)) aus dem Wasser gehoben oder zu Wasser gebracht. Damit Die Boote an Land sicher stehen, werden sie auf einen Lagerbock gestellt oder mit "Pallhölzern" unterlegt und abgestützt (Aufpallen).
Strandliegeplatz
Dabei werden Schiffe einfach auf den Strand gezogen. Das funktioniert aber nur an flachen Küsten. In Schwellenländern ist diese Art des Liegeplatzes auch heute noch weit verbreitet. In Tidegewässern können Schiffe bei Flut an den Stand oder in den Hafen gefahren werden und stehen dann bei Ebbe auf ihrem eigenen Kiel (Trockenfallen).
Bootshaus
Das Bootshaus steht am Ufer und ist über das Wasser gebaut. Es dient als "Garage" für Schiffe. Damit die Schiffe vor Wellenbewegungen geschützt sind, werden sie mit einem Kran aus dem Wasser gehoben und hängen dann in den Hebegurten liegend schwebend unter dem Dach. Zur Wasserseite ist das Bootshaus offen oder wird mit einem Flügel-oder Rolltor geschlossen.
Auch Jollen, Kajaks, Ruderboote, Surfbretter werden in einem Bootshaus gelagert.
Siehe auch
Kategorie:- Verkehrsbauwerk (Schifffahrt)
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