Luxemburger Abkommen

Luxemburger Abkommen
Menachem Begin spricht auf einer Kundgebung gegen die Verhandlungen

Das Luxemburger Abkommen (auch Wiedergutmachungsabkommen genannt, engl. Reparations Agreement between Israel and West Germany, Ivrit: הסכם השילומים Heskem HaShilumim) ist ein am 10. September 1952 geschlossenes Übereinkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland auf der einen Seite sowie Israel und der Jewish Claims Conference (JCC) auf der anderen.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Inhalt des Abkommens waren Zahlungen, Exportgüter und Dienstleistungen im Gesamtwert von 3,5 Milliarden DM, um die Eingliederung mittelloser jüdischer Flüchtlinge zu unterstützen, sowie die Selbstverpflichtung der Bundesrepublik zur Rückerstattung von Vermögenswerten. Dieses Abkommen wurde vom Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) im Bundestag mit den Stimmen der SPD gegen Teile seiner Regierungskoalition durchgesetzt.

Fast gleichzeitig liefen die Verhandlungen zum Londoner Schuldenabkommen. Die Ratifizierung beider Verträge war die politische Vorbedingung, um den Besatzungsstatus aufzuheben und die volle Souveränität der Bundesrepublik herbeizuführen.

Die Vereinbarungen wurden in einem förmlichen „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staate Israel“ und zwei sogenannten „Protokollen“ schriftlich festgehalten.

In der Präambel des Abkommens wurde anerkannt, dass Israel erhebliche finanzielle Lasten auf sich genommen hatte, um entwurzelte mittellose jüdische Flüchtlinge aus den ehemals von Deutschland beherrschten Gebieten anzusiedeln. Darum sicherte die Bundesrepublik Deutschland dem Staat Israel eine globale Erstattung von Eingliederungskosten in Höhe von 3,0 Milliarden DM (in heutiger Kaufkraft 7 Milliarden Euro) zu, die in Form von Warenlieferungen und Dienstleistungen innerhalb von 14 Jahren abgerufen werden konnten.

Im 1. Protokoll bekräftigte die Bundesregierung ihre Absicht, ein Gesetzgebungsverfahren zur Rückerstattung von Vermögen und zur individuellen Entschädigung der Verfolgten in Gang zu setzen.

In einem 2. Protokoll sagte die Bundesrepublik weitere Leistungen im Wert von 450 Millionen DM an Israel zu, das diese Gelder weiterleiten sollte an die in der Conference on Jewish Material Claims against Germany zusammengeschlossenen Verbände. Damit sollte notleidenden jüdischen Verfolgten außerhalb des Staates Israel geholfen werden, denen dadurch mittelbar Teile des geraubten erbenlosen Vermögens von Opfern des Holocausts zugute kommen sollten. Die JCC sollte die „Dringlichkeit ihrer Bedürfnisse“ beurteilen und die Beträge "für Unterstützung, Eingliederung und Ansiedlung jüdischer Opfer" verwenden.

Die Bundesregierung wurde zusätzlich beauftragt, 50 Millionen DM für jene Personen bereitzustellen, die im Sinne der Nürnberger Gesetze als Juden galten und verfolgt worden waren, sich aber nicht zum mosaischen Glauben bekannten. Die JCC hatte es abgelehnt, diese zu betreuen.

Die Verhandlungen fanden ab März 1952 im Schloss Wassenaar in Den Haag statt; die Unterschriften wurden von Bundeskanzler Konrad Adenauer (als amtierendem Außenminister) und Außenminister Moshe Scharett am 10. September 1952 im Rathaus von Luxemburg geleistet. Der Deutsche Bundestag stimmte am 18. März 1953 mit knapper Mehrheit zu.

Insgesamt wurden somit Zahlungen und Lieferungen im Wert von 3,5 Milliarden DM (Bundeshaushalt im Vergleichsjahr 1953: 27,85 Milliarden DM) vereinbart, in denen auch „die individuelle Entschädigung für körperliche und psychische Schäden in der Globalzahlung an Israel enthalten sein sollte, soweit es die in Israel lebenden Hitleropfer betraf“. Die Zahlungen waren in einem Zeitraum von 14 Jahren abzuwickeln und sollten zum Großteil durch Lieferung von Waren und Rohstoffen erfolgen.

Hintergrund

Dem Luxemburger Abkommen waren schwierige und teils geheime diplomatische Verhandlungen vorausgegangen. Der junge Staat Israel musste zahlreiche Zuwanderer aufnehmen und stand vor dem Ruin, scheute aber davor zurück, direkte Verhandlungen mit deutschen Regierungsstellen aufzunehmen. Die Aufnahme von Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland löste in Israel erbitterte Auseinandersetzungen aus, die sogar zu Straßenschlachten führten. Die Opposition unter Menachem Begin warf den Befürwortern vor, die Würde der Opfer zu missachten, wenn sich die Mörder mit „Blutgeld“ von ihrer Schuld loskaufen wollten. Die Regierung des jungen Staates unter Ben Gurion benötigte dringend Finanzmittel und sah keinen anderen Ausweg. Erst als die Alliierten sich weigerten, die israelischen Forderungen an beide deutsche Staaten stellvertretend zu stellen, sah sich Israel zu direkten Verhandlungen gezwungen.

Die DDR reagierte nicht auf das Ansinnen, einen Anteil der Gesamtforderungen in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar zu begleichen. Konrad Adenauer war bereit, bilaterale Gespräche aufzunehmen, und ging auf die Vorbedingung ein, eine förmliche Erklärung zur Wiedergutmachung abzugeben. Am 27. September 1951 sagte er im Deutschen Bundestag:

„Im Namen des deutschen Volkes sind aber unsagbare Verbrechen begangen worden, die zur moralischen und materiellen Wiedergutmachung verpflichten [...]. Die Bundesregierung ist bereit, gemeinsam mit Vertretern des Judentums und des Staates Israel, der so viele heimatlose jüdische Flüchtlinge aufgenommen hat, eine Lösung des materiellen Wiedergutmachungsproblems herbeizuführen, um damit den Weg zur seelischen Bereinigung unendlichen Leides zu erleichtern. [1]

Adenauer traf am 6. Dezember 1951 mit Nahum Goldmann, dem Präsidenten der Jewish Claims Conference, in London zusammen und erklärte seine Bereitschaft, für die Bundesrepublik zwei Drittel der Gesamtforderung zu übernehmen, nämlich eine Milliarde Dollar (damaliger Kurswert 4,2 Milliarden DM). Ab März 1952 verhandelten deutsche Diplomaten mit den Delegationen Israels und der Jewish Claims Conference. Parallel dazu wurde in London um die deutschen Vor- und Nachkriegsschulden verhandelt. Während die israelische Seite die Einzigartigkeit und Vorrangigkeit der Wiedergutmachungsleistungen betonte, versuchte die deutsche Delegation vergeblich, beide Zahlungsverpflichtungen zu verknüpfen.

Bei der Ratifizierung des Vertrags am 4. März 1953 gab es mit 239 von 402 Abgeordneten nur eine knappe Mehrheit im Deutschen Bundestag. Die Fraktion der SPD stimmte geschlossen zu, zahlreiche Abgeordnete der CDU/CSU verweigerten ihre Zustimmung, obwohl Konrad Adenauer den Vertrag schon aus moralischen Gründen für notwendig und als unerlässliche Vorbedingung für die Westintegration bezeichnete. Neben namhaften Finanzpolitikern wie Fritz Schäffer (CSU) trugen weitere Politiker Sorge, das Abkommen werde das Verhältnis zu den arabischen Staaten nachhaltig belasten.

Öffentlich durchgehend ablehnend sprachen Thomas Dehler, Justizminister aus der FDP, und Franz Josef Strauß, MdB der CSU. Nach einer Umfrage des Allensbacher Instituts befürworteten nur elf Prozent der Bevölkerung das Abkommen vorbehaltlos. Von arabischer Seite unter Führung Syriens warnte insbesondere der ehemalige SS-Gruppenführer und Großmufti von Jerusalem vor der Unterzeichnung. Eine Abordnung der Arabischen Liga unter Leitung des Libanesen Ahmed Danouk intervenierte in Bonn. „Nach drei mehrstündigen Unterredungen forderte Staatssekretär Hallstein die Delegation sichtlich erregt auf, die Bundesrepublik so schnell wie möglich zu verlassen.“[2] Die Deutsche Partei beschwor auf einem Parteitag in Goslar eine traditionelle deutsch-arabische Freundschaft gegen die Pläne; die Formulierung gemeinsame deutsch-arabische Interessen benutzte der Großmufti, der Adenauer dabei ein Werkzeug des Weltjudentums nannte. Marion Gräfin Dönhoff, Herausgeberin der Wochenzeitung Die Zeit, wollte das Abkommen hinauszögern und dem Konflikt mit den Arabern ausweichen, indem sie forderte, erst Geld zu geben, „nachdem Israel und die arabischen Staaten Frieden geschlossen“ haben.[3]

Kontroversen

Die Jewish Claims Conference wurde verschiedentlich - zuletzt 2000 mit großer Schärfe von Norman Finkelstein - angegriffen, weil sie die Gelder nicht an die jüdischen Opfer ausgezahlt habe. Die JCC wies zu ihrer Rechtfertigung darauf hin, dass es in diesem Falle nicht um individuelle Entschädigungsleistungen gegangen sei, sondern um Globalzahlungen. Es sei im Sinne der Vereinbarung und durch den Wortlaut gedeckt, wenn sie kollektive Bedürfnisse durch Mittelvergabe an Krankenhäuser oder Altersheime erfüllt und die Eingliederung durch Zahlungen an Kultusgemeinden gefördert habe.

Siehe auch

Literatur

  • Hermann-Josef Brodesser: Wiedergutmachung und Kriegsfolgenliquidation. Beck, München 2000, ISBN 3-406-31455-4.
  • Asher Ben-Natan: Brücken bauen – aber nicht vergessen. Droste, Düsseldorf 2005, ISBN 3-7700-1210-0.
  • Rolf Surmann (Hrsg.): Das Finkelstein-Alibi. „Holocaust-Industrie“ und Tätergesellschaft. PapyRossa, Köln 2001, ISBN 3-89438-217-1 (darin: Auszug der Abkommen/Protokolle).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag, 27. September 1951
  2. Eckart Conze u.a.: Das Amt und die Vergangenheit. Karl Blessing Verlag, München 2010, ISBN 978-3-89667-430-2, S. 577.
  3. am 15. Dezember 1952. Zur ganzen Obstruktion siehe Eckart Conze u.a.: Das Amt und die Vergangenheit. Karl Blessing Verlag, München 2010, ISBN 978-3-89667-430-2, S. 577ff.

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