- Lärmbekämpfung
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Als Lärmbekämpfung gelten alle Maßnahmen, die die Lärmeinwirkung auf die Umwelt von Lärmerzeugern, insbesondere Menschen verringern. Das Ziel ist die Vermeidung von Lärmschäden. Lärmbekämpfende Maßnahmen richten sich auf den Schallpegel (insbesondere den Schalldruckpegel), die Tonhöhe, die Tonhaltigkeit und die Impulshaltigkeit.
Inhaltsverzeichnis
Ansatzpunkte
Beim räumlichen Ansatz der Lärmbekämpfung wird unterschieden in:
- Maßnahmen an der Lärmquelle (Auslöser von Lärm) durch Lärmvermeidung bzw. Lärmminderung und
- Maßnahmen an der Lärmsenke (Empfänger von Lärm) durch Lärmschutz bzw. Lärmsanierung (in der Schweiz)
Im Straßenverkehr sind beide Arten der Lärmbekämpfung beispielhaft zu finden: Flüsterbeläge wirken lärmvermeidend, Schallschutzwände wirken lärmschützend.
Beim technologischen Ansatz der Lärmbekämpfung wird unterschieden in:
- direkt erzeugter Luftschall (primäre Mechanismen) und
- indirekt erzeugter Luftschall (sekundäre Mechanismen)
Direkt erzeugter Luftschall entsteht ohne die Beteiligung von Körperschall; z. B. in einem Strahltriebwerk. Beim indirekt erzeugten Luftschall wird durch eine Kraftanregung zunächst Körperschall in einer Struktur erzeugt. Dieser pflanzt sich in der Struktur fort. Durch Vibrationen an der Oberfläche der Struktur wird dann Luftschall abgestrahlt.
Beim direkt erzeugten Luftschall muss zur Geräuschabsenkung die Verwirbelung der Luft gering gehalten werden. Besonders ist darauf zu achten, dass Bauteile nicht von verwirbelter Strömung beaufschlagt werden; siehe Aeroakustik.
Beim indirekt erzeugten Luftschall kann an verschiedenen Punkten angesetzt werden. Zunächst kann der Kraftverlauf so beeinflusst werden, dass er möglichst wenige Eigenfrequenzen des Bauteils anregt. Dieses ist immer dann der Fall, wenn keine steilen Kraftsprünge oder Kraftspitzen vorhanden sind. Weiterhin kann die Eingangsimpedanz des Bauteils erhöht werden, z. B. durch erhöhte Masse an der Krafteinleitungsstelle. Schließlich kann die Struktur selbst bedämpft werden, z. B. durch Entdröhnung mit Schwermatten oder Sandwichbleche.
Maßnahmen
Maßnahmen an der Lärmquelle
- lüfterloses Design von Computern,
- Spindel-loses Design von Computern, z. B. ohne rotierende Festplatte, stattdessen Verwendung von Flash-Speichern,
- Verwendung von Gleitlagern statt Wälzlagern,
- Umwendelung von Fahrzeugantennen zur Vermeidung von Pfeiftönen (Kármánsche Wirbelstraße),
- Schalldämpfer,
- Straßenbeläge aus Drainasphalt (Flüsterbelag). Dabei soll zum einen die Höhe des Lärmpegels (Lautstärke) und zum anderen die Impulshaltigkeit des Schalls, zum Beispiel durch das Entfernen von Steinpflasterung, vermindert werden.
- Lärmschutzwand oder Lärmschutzeinhausung direkt an der Lärmquelle
Maßnahmen an der Lärmsenke
- Lärmschutzwand und an Wohnbereichen, auch entfernt von Lärmquellen
- verkehrsberuhigte Bereiche
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Gehörschutz ("Ohrstöpsel")
- Schallschutzfenster
- Antischall
Soziale Maßnahmen
Soziale Maßnahmen sollen eine Veränderung des Verhaltens von Betreibern lärmerzeugender Geräte und Anlagen bewirken. Sie wirken indirekt auf eine technische Lärmbekämpfung. Sie dienen der Klärung, Vorbereitung und Bewertung von Lärmbekämpfungsmaßnahmen:
- Der Verzicht oder Ersatz des Einsatzes lärmerzeugender Geräte
- Die Aufklärung der Bevölkerung, Lärmbetroffener, Lärmverursacher und Zulassungsbehörden in Hinblick auf die Wirkung von Lärm (gesundheitliche Aufklärung), Ursachen und Maßnahmen gegen Lärm:
- Erstellen von Lärmkarten zur Information von Bevölkerung und Behörden
- Erstellen von Lärmaktionsplänen, z. B. mit Bürgerbeteiligung
- Tag gegen Lärm, der deutschen Variante des internationalen Noise awareness days, der von der Deutschen Gesellschaft für Akustik organisiert wird.
- Organisieren von Betroffenen und Beteiligten an Lärmbekämpfungsmaßnahmen in:
- Bürgerforen
- Organisationen, die sich auf die Lärmbekämpfung spezialisiert haben:
- fachübergreifende Umweltverbände
- Fachverbände:
- Das Festlegen und Durchsetzen rechtlicher Bestimmungen im Rahmen des Umweltrechts, die den Einsatz oder die technische Ausstattung von lärmerzeugenden Geräten regeln. Dazu gehören:
- die Lärmschutzverordnungen (LSV) von Städten und Gemeinden,
- der sechste Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge) in seinen §§ 47a bis § 47f und mit seinen Einzelregelungen in der Zweiunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung)
- die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
- die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und die Maschinenverordnung
- die EU-Umgebungslärmrichtlinie
Siehe auch
Weblinks
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