- Markgrafschaft Burgau
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Die Markgrafschaft Burgau war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches.
Der Landstrich war dem Herzogtum Schwaben zugehörig. Dieses verwaiste mit der Hinrichtung des Staufers Konradin im Jahr 1268. Auf Reichsebene bestand bis zum 1. Oktober 1273 die Phase des Interregnums. Der dann gewählte König Rudolf I. von Habsburg plante, die vakanten schwäbischen Gebiete für sein Herrscherhaus zu sichern, löste aber mit seiner Erwerbspolitik Widerstand der heimischen Adelsfamilien aus. Es gelang nicht, die erworbenen habsburgischen Besitzungen in Schwaben zu einem Territorium zu vereinen.
Nach dem Tod des Markgrafen Heinrich III. von Burgau, wodurch der burgauische Zweig der Grafen von Berg ausstarb, wurde die Markgrafschaft im Jahr 1301 als Reichslehen eingezogen. König Albrecht I. übertrug das Reichslehen an seine beiden Söhne, und es fiel dadurch an die Habsburger. Der Witwe Heinrichs kauften die Habsburger die Allodien ab. Innerhalb des Gebietes der Markgrafschaft Burgau wiederum waren verschiedene Rechtstitel vergeben worden: Allod, Reichslehen, Grundherrschaft und Vogtei.
Die geografische Lage des Burgauer Besitztums erzeugte latente Spannungen, resultierend aus Expansionsbestrebungen der Wittelsbacher in Bayern, welche die Markgrafschaft Burgau gerne zur Arrondierung ihrer Besitztümer in Schwaben für sich gewinnen wollten. Einen Verkauf an Bayern im Jahr 1418 verhinderte die Reichsstadt Augsburg zusammen mit Ulm und anderen schwäbischen Städten.
Burgau konnte auch in späterer Zeit stets auf die Bereitschaft der Reichsstädte Augsburg und Ulm, den Augsburger Bischof und auch das Haus Fugger zählen, wenn es galt, die Gelüste bayerischer Herzöge nach Landgewinn westlich des Lechs im Zaum zu halten (Siehe auch Schwäbischer Bund).
Geldnöte der Habsburger führten ab Mitte des 14. Jahrhunderts dazu, dass die Markgrafschaft oder einzelne ihrer Teile mehrfach verpfändet wurde. Die letzte Verpfändung (an das Hochstift Augsburg) endete 1559.
Vorderösterreich war 1522 an Kaiser Ferdinand I. gefallen. Nach dessen Tod übernahm sein Sohn Erzherzog Ferdinand von Tirol diesen Besitz. Als der Erzherzog 1595 starb, ging die Herrschaft an Kaiser Rudolf II. über. Er vertraute vertraglich 1605 dem Erzherzogssohn Karl von Österreich-Burgau[1], der aus der Ehe mit der Augsburger Bürgerstochter Philippine Welser hervorgegangen war, unter anderem die Markgrafschaft Burgau an. Karl führte von 1609 bis 1618 als Letzter den Titel des Markgrafen.
Mit seinem Ableben ging die Herrschaft an die in Tirol regierenden Habsburger zurück. Als diese Linie des Herrscherhauses 1665 ausstarb, war für die Geschicke der Markgrafschaft Burgau der Hof in Wien zuständig. Der Landvogt residierte in Günzburg.
Später wurde die Grafschaft in das Oberamt Günzburg eingegliedert, im Frieden von Pressburg (1805) akzeptierte das Napoléon Bonaparte und dessen Verbündeten unterlegene Österreich, dass das Territorium zum Bestandteil des neuen Königreichs Bayern wurde.
Literatur
- Wolfgang Wüst: Günzburg (Historischer Atlas von Bayern, Teil Schwaben, Reihe I, Band 13) München (Kommission für Bayerische Landesgeschichte) 1983 (betr. Markgrafschaft Burgau, Vorderösterreich), ISBN 3-7696-9933-5.
- Wolfgang Wüst: Die Markgrafschaft Burgau, in: Heimatverein für den Landkreis Augsburg. Jahresbericht 1985/86, 1987, S. 189–216.
Einzelnachweise
- ↑ Constantin von Wurzbach: Karl, Markgraf von Burgau (geb. 1560, gest. 30. October 1618). Nr. 134. In: Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich. Band 6. Verlag L. C. Zamarski, Wien 1856–1891, S. 364 (auf Wikisource).
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