- Marquard Adolph Barth
-
Marquard Adolph Barth (* 19. September 1809 in Eichstätt; † 23. Mai 1885 in Würzburg) war ein bayerischer Jurist und Politiker.
Inhaltsverzeichnis
Leben und Wirken
Der Vater von Barth war zeitweise Bürgermeister von Augsburg. Der Sohn studierte Rechtswissenschaften und schloss das Studium in München 1832 mit der Promotion ab. Während seines Studiums wurde er 1828 Mitglied der Burschenschaft Marcomannia München.[1] Seit 1837 arbeitete er als Rechtsanwalt in Kaufbeuren. Gleichzeitig betätigte Barth sich als Autor und Herausgeber juristischer Schriften.
Im Jahr 1848 war er Mitglied des Vorparlaments und wurde zum Mitglied der deutschen Nationalversammlung gewählt. Dort gehörte er zunächst dem linken Zentrum an. Später gehörte er zu den Gründern der Fraktion Augsburger Hof. Barth unterstützte die kleindeutsche Lösung. Er gehörte daher 1849 der Kaiserdeputation des Parlamentes an. Am 26. Juni 1849 nahm er an der Gothaer Versammlung teil.
Zwischen 1855 und 1871 war er Mitglied der zweiten Kammer des bayerischen Landtages. Er war dort führender Politiker der bayerischen Fortschrittspartei. Er vertrat liberale Ziele und setzte sich weiter für die deutsche Einigung in einem kleindeutschen Sinn ein. Er gehörte seit 1863 zu den führenden Oppositionspolitikern gegen den Ministerpräsidenten Ludwig von der Pfordten. In den Jahren 1865/66 war er Vorsitzender des bayerischen Gesetzgebungsausschusses. Trotz seiner preußenfreundlichen Haltung ging kurz vor Ausbruch des Deutschen Krieges eine Adresse des Abgeordnetenhauses auf Barth zurück, in dem sowohl die preußische wie auch die österreichische Politik kritisiert und stattdessen eine Reform des Deutschen Bundes gefordert wurde. Im Jahr 1867 sprach er sich dann für den engeren Anschluss Bayerns an Preußen aus.
Barth gehörte 1869 bis 1871 dem Zollparlament an. Dort war er Leiter der Fraktion „Zur Mainbrücke“. Zwischen 1869 und 1871 gab Barth den Kommentar zur neuen bayerischen Zivilprozessordnung heraus. Als Mitglied der Deutschen Reichspartei gehörte er zwischen 1871 und 1874 dem Reichstag an. Er war 1871 bis zu seiner Pensionierung 1879 Rat am Reichsoberhandelsgericht in Leipzig.[2]
Literatur
- Karl Theodor von Heigel: Barth, Marquard. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 46, Duncker & Humblot, Leipzig 1902, S. 220 f.
- Barth, Marquard Adolf. In: Brockhaus Konversations-Lexikon 1894–1896, 2. Band, Seite 442.
- Helge Dvorak: Biografisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I Politiker, Teilband 1: A-E. Heidelberg 1996, S. 54-55.
Weblinks
- Marquard Adolph Barth in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten
- Biografie (PDF; 60 kB) in: Geschichte des bayerischen Parlamentes
Einzelnachweise
- ↑ Helge Dvorak: Biografisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I Politiker, Teilband 1: A-E. Heidelberg 1996, S. 54.
- ↑ Das oft genannte Ernennungsjahr 1873 (wie im Artikel der ADB) ist falsch. Adolf Lobe: 50 Jahre Reichsgericht. Leipzig 1929, S. 337; Ernennung von Mitgliedern des Bundes-Oberhandelsgerichts, Reichsgesetzblatt 1871, Nr. 34, Seite 318.
Kategorien:- Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung
- Mitglied des Zollparlaments
- Reichstagsabgeordneter (Deutsches Kaiserreich)
- Mitglied der Bayerischen Abgeordnetenkammer
- Mitglied der Freikonservativen Partei
- LRP-Mitglied
- Richter (Reichsoberhandelsgericht)
- Burschenschafter
- Deutscher
- Geboren 1809
- Gestorben 1885
- Mann
- Mitglied des Gothaer Nachparlaments
Wikimedia Foundation.