- Meeresbodenbehörde
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Die Internationale Meeresbodenbehörde (engl. International Seabed Authority) ist eine Internationale Organisation mit Sitz in Kingston (Jamaika). Sie wurde 1994 durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ; United Nations Convention on the Law of the Sea) gegründet. Teil XI des Übereinkommens regelt die Einrichtung der Behörde (siehe insbesondere Art. 156 SRÜ).
Inhaltsverzeichnis
Auftrag
Sie hat den Auftrag, Bodenschätze der Tiefsee als „gemeinsames Erbe der Menschheit“ zu verwalten. Am 13. Juli 2000 hat die Internationale Meeresbodenbehörde den Tiefseebergbau-Kodex für die Prospektion und Exploration polymetallischer Knollen (siehe: Manganknollen) verabschiedet. Die auf dem Meeresboden lagernden Knollen enthalten außer Mangan vor allem Cobalt, Kupfer und Nickel. In den 1970er und 1980er Jahren wurden die Knollenvorkommen intensiv untersucht. Aufgrund verstärkten Recyclings und wegen der Substitution dieser Stoffe sowie neuer Funde in Australien und Kanada kam es letztlich nicht zur Exploration. Hinzu kommt, dass die für den Tiefseebergbau notwendigen Technologien noch sehr teuer sind.
Organe
Die Behörde besteht aus einer Versammlung, einem Rat, einem Sekretariat, einer Rechts- und Fachkommission, einem Finanzausschuss sowie einem an der wirtschaftlichen Ausbeutung des Meeresbodens beteiligten „Behördenunternehmen“, vgl. Art. 158 SRÜ.
Siehe auch
Weblinks
- Offizielle Website der Internationalen Meeresbodenbehörde (englisch, französisch, spanisch)
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