Miami Five

Miami Five
Fotos der „Miami Five“: Antonio Guerrero Rodríguez, René González Schwerert, Fernando González Llort, Gerardo Hernández Nordelo und Ramón Labañino Salazar (von links)

Miami Five (auch: Cuban FiveDie kubanischen Fünf) bezeichnet eine Gruppe von Kubanern, die als Anführer eines Spionagenetzwerks in Miami (USA) 1998 verhaftet und 2001 zu hohen Strafen verurteilt wurden. In den kubanischen Medien werden sie meist Los Cinco (die Fünf) bzw. Los Cinco Héroes (die fünf Helden) genannt und als ungerecht inhaftierte Nationalhelden verehrt, da sie im Auftrag der kubanischen Regierung neben der Ausspähung von US-Militäreinrichtungen unter anderem auch Informationen über Aktivitäten in exilkubanischen Organisationen sammelten.

Inhaltsverzeichnis

Der Fall der Miami Five

Bei den fünf Kubanern handelt es sich um Gerardo Hernández, Antonio Guerrero, Ramón Labañino, Fernando González und René González – Guerrero und R. González besitzen zusätzlich die US-amerikanische Staatsangehörigkeit. Die Miami Five gehörten zu einem von Hernández angeführten und in Südflorida über mehrere Jahre aktiven Agentenring, dem sogenannten Red Avispa (dt. Wespennetzwerk). Gemäß den im Laufe des Verfahrens bekannt gewordenen Informationen galt das Hauptinteresse des Netzwerks dem in Miami ansässigen und für Lateinamerika zuständigen Südlichen Regionalkommando der Streitkräfte der USA,[1] was von offiziellen kubanischen Quellen teilweise bestritten oder (häufiger) nicht erwähnt wird, obwohl dieselben Quellen in anderen Zusammenhängen regelmäßig die militärische Bedrohung Kubas durch die USA betonen. Der kubanische Auslandsgeheimdienst, dem das in Florida operierende Netzwerk unterstand, war seit 1989 unter dem neu eingesetzten bisherigen Leiter des Militärgeheimdienstes mit einer aus Militäroffizieren bestehenden Führung neu ausgerichtet worden.[2] Guerrero gehörte zum zivilen Personal des Flughafens der US-Marine auf Boca Chica Key.[1] Der tatsächliche Erfolg der Gruppe im Auskundschaften von Militärgeheimnissen war jedoch offenbar gering.[2] Unbestritten ist, dass das Red Avispa außerdem in Südflorida aktive exilkubanische Oppositionsgruppen infiltrierte und beobachtete sowie den Führungsoffizieren in Havanna regelmäßig über deren politische, humanitäre und paramilitärische Aktivitäten berichtete, die von der kubanischen Führung als „verbrecherisch“ oder bisweilen als „terroristisch“ bezeichnet werden.

Nach einer Serie von Bombenanschlägen auf Hotels in Kuba zwischen April und September 1997, in deren Verlauf ein italienischer Tourist getötet wurde, kam es zur Zusammenarbeit zwischen kubanischen und US-amerikanischen Strafermittlern, da der Verdacht auf Beteiligung in Florida ansässiger, gewaltbereiter Exilkubaner fiel. Im Juni 1998 gestattete Kuba einem Team von FBI-Experten eine Reise nach Havanna, um dort einen in den USA hergestellten Bombenzünder zu untersuchen, der laut der kubanischen Behörden bei einer der Explosionen verwendet worden war.[3] Bei dieser Gelegenheit übergaben die Kubaner dem FBI weitere Hinweise, die strafbare Handlungen exilkubanischer Gruppen belegen und ein Eingreifen der US-amerikanischen Behörden bewirken sollten. Zwei Monate später stellte die kubanische Regierung dieselben Informationen der New York Times zur Veröffentlichung zur Verfügung, die davon jedoch absah. Erst 2003 machte Kuba das Material selbst öffentlich.[4] Ein Teil der Informationen soll vom Agentenring gesammelt worden sein, dem die Miami Five angehörten.

Im September 1998 wurden gleichzeitig zehn Angehörige des Agentenrings verhaftet, vier weitere Verdächtige befanden sich zu dem Zeitpunkt außerhalb der USA und konnten nicht belangt werden. Bei Wohnungsdurchsuchungen stießen die Ermittler auf umfangreiches Beweismaterial. Im Zusammenhang mit der Aufdeckung wurden drei Angehörige der diplomatischen Vertretung Kubas in Washington offiziell zu unerwünschten Personen erklärt und von ihrer Regierung ausgetauscht. Von den zehn enttarnten und verhafteten Mitarbeitern des kubanischen Auslandsgeheimdienstes entschieden sich fünf zur Kooperation mit der US-amerikanischen Justiz: Sie gaben Einzelheiten der Arbeit der Gruppe preis, dienten der Anklage als Belastungszeugen im Hauptprozess, wurden nach Geständnissen wegen illegaler Agententätigkeit zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und sieben Jahren verurteilt und leben nach deren Verbüßung inzwischen in Freiheit. In den Darstellungen der kubanischen Regierung und der mit ihr verbundenen Solidaritätsgruppen bleibt die Existenz dieser fünf Prozessbeteiligten jedoch in der Regel unerwähnt, ebenso wie zwei weitere Mitglieder des Agentenrings, die erst im August 2001, also nach Abschluss der Hauptverhandlung der Miami Five, verhaftet wurden und sich ebenfalls schuldig bekannten.[5][6] Die verbliebenen Miami Five wurden im Dezember 2000 vor Gericht gestellt. Die 26 Anklagepunkte umfassten Spionage und Verschwörung gegen die Sicherheit der Vereinigten Staaten bis hin (gegen Hernández) zur Verschwörung zum Mord.[7][1]

Die Mordanklage gegen Gerardo Hernández

In der Mordanklage gegen Gerardo Hernández heißt es: Durch seine Berichte über die exilkubanische Pilotengruppe Hermanos al Rescate (Brüder für die Rettung) hat Hernández dazu beigetragen, dass die kubanische Luftwaffe im Februar 1996 zwei von der Gruppe genutzte Sportflugzeuge abschoss, wobei alle vier Insassen ums Leben kamen. Die ursprünglich als Verein zur Rettung hilfsbedürftiger Bootsflüchtlinge aktiven Hermanos al Rescate hatten die kubanische Führung zuvor wiederholt durch den Abwurf von an die kubanische Öffentlichkeit gerichteten regierungskritischen Flugblättern provoziert – Kuba hatte seit Mai 1995 mehrfach gegen die Verletzung seines Luftraums protestiert. Eine Expertenkommission der zu den Vereinten Nationen gehörenden Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hatte die Abschüsse untersucht und war entgegen der Angaben der kubanischen Behörden zu dem Schluss gekommen, dass die beiden Abschüsse deutlich außerhalb des kubanischen Luftraums über internationalen Gewässern erfolgten und dass unter Verletzung des im internationalen Luftverkehr üblichen Verfahrens keine Versuche durch die kubanischen Abfangjäger oder Bodenstellen zur Kontaktaufnahme bzw. Umleitung beider Flugzeuge erfolgt waren.

Abschnitt Der Flugzeugabschuss 1996 im Artikel zu Brothers to the Rescue mit einer ausführlichen Darstellung des Vorfalls

Urteile und Strafmaß

Im Juni 2001 wurden die Cuban Five in allen Anklagepunkten von einem Geschworenengericht für schuldig befunden:

  • Gerardo Hernández: zweimal lebenslänglich plus 15 Jahre. Nach Revision 2008 bestätigt.
  • Antonio Guerrero: lebenslänglich plus 10 Jahre. Nach Revision 2009 auf 21 Jahre und 10 Monate reduziert.
  • Ramón Labañino: lebenslänglich plus 18 Jahre. Nach Revision 2009 auf 30 Jahre reduziert.
  • Fernando González: Gefängnisstrafe von 19 Jahren. Nach Revision 2009 auf 17 Jahre und 9 Monate reduziert.
  • René González: Gefängnisstrafe von 15 Jahren. Nach Revision 2008 bestätigt. Vorzeitige Haftentlassung wegen guter Führung am 7. Oktober 2011. Die übrigen zwei Jahre Haft wurden in drei Jahre Freiheit unter Bewährungsauflagen umgewandelt, die der US-Staatsangehörige González unter Aufsicht der Justizbehörden an einem der Öffentlichkeit unbekannten Ort innerhalb der USA verbringen muss.[8] Kuba-Solidaritätsgruppen kritisierten die dreijährige Ausreisesperre für René González als "zusätzliche Strafe" ab. So sei es González nicht möglich, nach Kuba zu seiner Familie zurückzukehren.

Internationale Proteste gegen das Verfahren

Die kubanische Regierung betrachtet die Miami Five als „Gefangene des Imperiums“ und „Kämpfer gegen den Terrorismus“ und fordert deren Freilassung.

In vielen Ländern der Welt, auch in den USA und sogar in Miami selbst, bildeten sich Solidaritätskomitees, die diesen Prozess als politisch beeinflusstes Verfahren sehen und der US-amerikanischen Justiz schwere Menschenrechtsverletzungen und Rechtsbeugung vorwerfen, darunter die 10 Nobelpreisträger José Ramos-Horta, Wole Soyinka, Adolfo Pérez Esquivel, Nadine Gordimer, Rigoberta Menchú, José Saramago, Schores Alfjorow, Dario Fo, Günter Grass und Máiread Corrigan-Maguire sowie der Linguist und Philosoph Noam Chomsky, die Pulitzer-Preisträgerin Alice Walker, der ehemalige Justizminister der USA Ramsey Clark und der Komponist Mikis Theodorakis[9], der mexikanische Senat und Mary Robinson, Staatspräsidentin Irlands und UN-Hochkommissarin für Menschenrechte. [10]

Die Arbeitsgruppe Willkürliche Inhaftierungen der UN-Menschenrechtskommission äußerte erhebliche Zweifel an der Fairness und Durchschaubarkeit des Gerichtsprozesses gegen die Miami-Five, hält die Höhe der Strafen für unangemessen und kritisiert die Verweigerung elementarer Rechte der Inhaftierten.[11] Insgesamt bewertet die Arbeitsgruppe den Fall als eine willkürliche Inhaftierung der Kategorie III (Schwerwiegende Zweifel an Durchschaubarkeit und Fairness eines Rechtsverfahrens)[12].

Amnesty International kritisiert die Behandlung der Miami Five als Verstoß gegen die Menschenrechte, da den Ehefrauen von René Gonzáles and Gerardo Hernández Visa zur Einreise in die USA verweigert werden, um ihre inhaftierten Ehemänner zu besuchen.[13] Außerdem erklärte Amnesty 2006 in einem offenen Brief an das U.S. State Department, dass sie aufmerksam die laufenden Einspruchsverfahren der fünf Männer wegen verschiedener Probleme die Fairness des Verfahrens betreffend beobachten werden, welche noch nicht von den Berufungsgerichten verhandelt wurden. [14]

Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Prozesses

An Verhaftung, Prozessführung und Verurteilung wird folgendes kritisiert:

  • Die Aufgabe der Fünf sei es nicht gewesen, die USA auszuspionieren, sondern terroristische Gruppen wie CORU, Alpha 66 und Omega 7, deren Anschläge seit 1959 3.500 Kubaner das Leben kosteten und 2.000 schwer verwundeten. Unter den infiltrierten Gruppen sei auch die von Orlando Bosch gewesen, der bis zu seinem Tod international als Terrorist und Urheber von Bombenanschlägen gesucht wurde.
  • Anträge der Verteidigung, den Prozess außerhalb von Miami durchzuführen, seien abgelehnt worden, obwohl das politische Klima in dieser von Exilkubanern dominierten Stadt ein faires Verfahren unmöglich machen würde, da die Geschworenen im Falle eines „Nicht schuldig“ im Zivilleben schwere Nachteile zu erwarten hätten.
  • Das nach Kuba gesendete Material habe nicht der Geheimhaltung unterlegen, da exilkubanische Organisationen, jedoch keine US-Regierungsinstitutionen ausgespäht worden seien. Den Gesetzen der USA zufolge falle das nicht unter Spionage.
  • Die Angeklagten seien ohne ersichtlichen Grund zum Teil über acht Monate in strenger Isolationshaft ohne Kontakt zu ihren Familien eingesperrt gewesen.
  • Den kubanischen Familienangehörigen (Frauen, Kindern) sei das Einreisevisum in die USA verweigert worden.
  • Statt, wie von den USA im Krieg gegen den Terrorismus propagiert, gegen Terroristen wie Luis Posada Carriles oder Orlando Bosch vorzugehen, würden Menschen verfolgt, die – wie die Miami-5 – den Terrorismus aufdecken.

Möglicher Gefangenenaustausch

Zu verschiedenen Zeitpunkten wurde in den Medien die Möglichkeit diskutiert, die Miami Five im Rahmen eines Gefangenenaustauschs vorzeitig aus der Haft zu entlassen. Kubas Präsident Fidel Castro schlug bereits 2001 einen Austausch mit rund 200 inhaftierten Dissidenten vor. Im Dezember 2008 erwähnte erstmals sein Bruder und zwischenzeitliche Nachfolger im Präsidentenamt, Raúl Castro, diese Möglichkeit.[15] In zwei seiner in allen staatlichen Nachrichtenmedien verbreiteten Kolumnen erörterte im April 2009 Fidel Castro den Gedanken erneut.[16][17][18] Die ablehnende Antwort des US-Außenministeriums erfolgte jeweils eindeutig: Die für friedliche Opposition inhaftierten politischen Gefangenen hätten nichts mit rechtsstaatlich verurteilten Spionen gemeinsam. Auch von Seiten der kubanischen Oppositionsbewegung wurde der Vorschlag als „vulgärer Erpressungsversuch“ zurück gewiesen.[19]

Das Thema Gefangenenaustausch bekam im Dezember 2009 eine neue Wendung, als die kubanischen Behörden den US-amerikanischen Telekommunikationsexperten Alan Gross unter dem Vorwurf der Spionage in Havanna verhafteten. Gross hatte im Auftrag einer Privatfirma und im Rahmen eines von der staatlichen Entwicklungshilfeagentur USAID finanzierten, gegen die Alleinherrschaft der Kommunistischen Partei gerichteten verdeckten Programms zur Förderung der Zivilgesellschaft moderne Kommunikationstechnologie nach Kuba eingeführt. Diese wollte er dort verteilen und den Nutzern einen von der kubanischen Regierung unabhängigen Internetzugang ermöglichen. Bereits durch seine unbestrittene ungenehmigte Betätigung im Auftrag einer ausländischen Regierung verstieß Gross gegen kubanische Gesetze – was im umgekehrten Fall in den USA im Übrigen nicht anders gewesen wäre. Im März 2011 wurde er schließlich wegen „gegen die Souveränität und territoriale Integrität des Staates gerichteter Betätigung“ zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt.[20] Vor Gericht wurde er von demselben Anwalt vertreten, der auch den Familien der Miami Five als Rechtsbeistand dient.[21] Schon während der über 15-monatigen Untersuchungshaft bis zur Prozesseröffnung und erneut nach der Urteilsverkündung wurde ein Austausch von Gross mit den Miami Five häufig thematisiert, zumindest öffentlich allerdings weder von kubanischen noch US-amerikanischen Regierungsvertretern.[22] Nachdem die fünf Kubanischstämmigen unter den US-Kongressabgeordneten sich in offenen Briefen besorgt über mögliche Pläne der Regierung von Präsident Barack Obama geäußert hatten, stellte das US-Außenministerium im September 2010 klar, dass ein solcher Gefangenenaustausch von der Regierung nicht in Erwägung gezogen werde. Wenige Wochen zuvor hatte Fidel Castro in Kuba erklärt, die Rückkehr der fünf Landsleute sei „noch lange vor Jahresende“ zu erwarten, daran gebe es „keinen Zweifel“.[23][24] Im März 2011 traf der ehemalige US-Präsident Jimmy Carter zu einem Besuch in Havanna ein, der eine Verbesserung der amerikanisch-kubanischen Beziehungen zum Ziel hatte und in dessen Verlauf er auch Gelegenheit hatte, Alan Gross im Gefängnis zu einem Gespräch zu treffen. Zum Abschluss des dreitägigen Kuba-Aufenthalts, während dessen er sich sowohl mit Raúl und Fidel Castro als auch mit kubanischen Dissidenten getroffen hatte, erklärte Carter, er hoffe, dass Kuba Gross freilassen werde und dass die Vereinigten Staaten die fünf kubanischen Geheimdienstmitarbeiter freilassen werden.[25]

Unter Berufung auf Regierungskreise berichteten New York Times und Associated Press über ein Angebot, das die Obama-Administration der kubanischen Regierung im Vorfeld der Reise des Spitzenpolitikers Bill Richardson nach Havanna im September 2011 gemacht habe: Demnach sollte im Austausch zur Freilassung von Alan Gross René González vorzeitig nach Kuba reisen dürfen, außerdem sei man bereit, folgende weitere Punkte zu verhandeln: die Streichung Kubas von der Liste der Terrorismus unterstützenden Staaten; die deutliche Reduzierung des Budgets für Demokratieförderungsprogramme auf Kuba; die Möglichkeit, US-Firmen mit eventuellen Säuberungsmaßnahmen im Zusammenhang mit geplanten kubanischen Ölbohrungen im Golf von Mexiko zu beauftragen; die Verbesserung des bilateralen Postverkehrs; die Beendigung von Programmen, die im Ausland eingesetzten kubanischen Ärzten und anderen Angestellten des Gesundheitswesens die Einwanderung in die USA erleichtern; sowie die Zulassung des Verkaufs von kubanischem Rum der Marke Havana Club durch den französischen Konzern Pernod Ricard in den USA. Die kubanische Seite habe das Angebot jedoch als unzureichend abgelehnt und weitere Begnadigungen für zumindest einige der vier übrigen inhaftierten kubanischen Agenten verlangt, was wiederum für die US-Seite nicht akzeptabel gewesen sei.[26][27][28] Ohne eine direkte Verbindung zwischen den Fällen herzustellen und ohne einen direkten Austausch zu erwähnen sprach der kubanische Außenminister Bruno Rodríguez Parrilla Ende September 2011 am Rand der UN-Generalversammlung in New York davon, dass in den Fällen der Miami Five und von Alan Gross jeweils humanitäre Lösungen möglich seien, die zwischen Kuba und den USA jedoch auf Gegenseitigkeit erfolgen müssten.[29]

Chronologie der Ereignisse

Die Fünf unterwanderten seit Anfang der 90er Jahre exilkubanische terroristische Gruppen in Südflorida und informierten die kubanischen Behörden über geplante Terroranschläge auf Kuba. (1999 beklagte Kuba vor der UNO 3.478 Tote und 2.099 Invalide aufgrund der von Miami aus geplanten und ausgeführten Terroranschläge.)

  • 16. und 17. Juni 1998: Die kubanische Regierung übergibt dem FBI umfangreiches Aktenmaterial über die terroristischen Aktivitäten in Südflorida, um die US-Regierung nach positiven Signalen aus Washington zum Handeln zu bewegen.
  • 12. September 1998: Das FBI verhaftet 10 Mitglieder des „Red Avispa“ (dt. „Wespennetzwerk“), des kubanischen Agentennetzwerks. Fünf von ihnen einigen sich mit der Staatsanwaltschaft auf geringere Anklagen im Gegenzug für ihre aktive Prozessteilnahme als Belastungszeugen gegen die fünf Hauptangeklagten – sie erhalten lediglich Strafen zwischen dreieinhalb und sieben Jahren für illegale Agententätigkeit, zu der sie sich schuldig bekennen. Die anderen fünf verbringen 17 Monate voneinander getrennt in Untersuchungshaft und werden in 26 Anklagepunkten der Verschwörung zur Spionage und im Fall von Gerardo Hernández auch der Verschwörung zum Mord angeklagt.
  • Juni 2001: Nach einem sechsmonatigen Prozess werden die Fünf von der Jury in Miami-Dade in allen Punkten der Anklage schuldig gesprochen, im Dezember 2001 zu hohen Strafen verurteilt und danach auf fünf verschiedene, weit über die USA verstreute Hochsicherheitsgefängnisse verteilt.
  • April bis Mai 2003: Der vom 11th Circuit Court of Appeals in Atlanta auf den 7. April 2003 festgelegte Berufungsabgabetermin für die Verteidigung kann nicht eingehalten werden. (Ende Februar bzw. Anfang März 2003 kamen alle Fünf in ihren jeweiligen Gefängnissen in Isolationshaft, die zunächst für ein Jahr gelten, aber danach beliebig verlängert werden können sollte. Angesichts internationalen Protestes, auch von Amnesty International, wurden sie nach einem Monat daraus entlassen.)
  • 10. März 2004: Mündliche Anhörung durch drei Richter aus Atlanta in Miami (unter internationaler Beobachtung)
  • 27. Mai 2005: Die UN-Arbeitsgruppe für Willkürliche Inhaftierungen der Menschenrechtskommission in Genf veröffentlicht nach zweijähriger Analyse des Falles ihr Urteil mit einer 6-seitigen Begründung und Empfehlung an die US-Regierung; in ihrer Stellungnahme Nr. 19/2005 (Vereinigte Staaten von Amerika) heißt es, die Inhaftierung der fünf kubanischen Gefangenen sei „ein Verstoß gegen Artikel 14 des Internationalen Paktes für Zivile und Politische Rechte und entspricht nach Untersuchung des Falles vor der Arbeitsgruppe der Kategorie III der anwendbaren Kategorien“.
  • 9. August 2005: Das Drei-Richter-Panel des Berufungsgerichtes in Atlanta veröffentlicht sein Urteil in einer 93-seitigen Begründung, wonach die Strafurteile wegen der vorurteilsträchtigen Atmosphäre bei der Verhandlung in Miami-Dade aufgehoben und der Prozess an einem neutralen Ort wiederaufgenommen werden sollten. Das Gericht hielt in seinem Beschluss fest, dass das Verfahren nicht unparteiisch gewesen sei.[30]
  • 1. November 2005: Dem Einspruch der Bundesstaatsanwaltschaft und der Beantragung einer En-Banc-Anhörung vor allen 12 Richtern des Berufungsgerichtes in Atlanta wird stattgegeben. (Gemäß dem vom 11. Bezirksberufungsgericht in Atlanta festgesetzten Verfahren haben die Verteidiger der Cuban Five am 15. Dezember ihre Dokumente als Stellungnahme zu den Fragen des Gerichts eingereicht. Der US-Bezirksstaatsanwalt konnte diese Dokumente bis zum 13. Januar widerlegen, im Anschluss daran hatte die Verteidigung bis zum 27. Januar Gelegenheit, ihre eigene Gegenargumentation einzureichen.)
  • 12. Dezember 2005: Die Arbeitsgruppe für Willkürliche Inhaftierungen der UN-Menschenrechtskommission bewertet die Inhaftierung der Miami-Five abschließend als Willkürliche Inhaftierung der Kategorie III (Schwerwiegende Zweifel an Durchschaubarkeit und Fairness eines Rechtsverfahrens). Diese abschließende Einschätzung wurde insbesondere deshalb getroffen, weil die amtlichen Stellen der USA trotz Aufforderung die Wiederaufnahme des Verfahrens unnötig verschleppten und die Bedenken der UN-Arbeitsgruppe nicht ausräumen konnten.
  • Ab dem 14. Februar 2006 fanden Anhörungen statt, bei denen beide Seiten ihre mündlichen Argumente zur Beantwortung der Anliegen und Fragen der Richter vortragen konnten.
  • 4. Juni 2008: Ein Richter-Gremium von Atlanta bestätigt die Urteile für Gerardo Hernández von zweimal lebenslänglicher Haft zuzüglich 15 Jahren und René González von 15 Jahren Haft. Die Urteile für Ramón Labañino von lebenslänglicher Haft zuzüglich 18 Jahren, Antonio Guerrero von lebenslänglicher Haft zuzüglich 10 Jahren und für Fernando González von 19 Jahren Haft werden für revisionsbedürftig gehalten und an das Gericht in Miami zurückverwiesen.[31]
  • Am 13. Oktober 2009 reduzierte ein Gericht in Miami die Strafe für Antonio Guerrero auf 21 Jahre und 10 Monate. Zuvor hatten Guerreros Anwälte einen Deal mit der Staatsanwaltschaft ausgearbeitet, um die Strafe auf 20 Jahre zu reduzieren. Das Gericht urteilte leicht über dieser Absprache.

Außerdem wurden bisher zwei der Ehefrauen, Adriana Pérez, der Ehefrau von Gerardo Hernández (verurteilt zu zweimal Lebenslänglicher Haft + 15 Jahren) und Olga Salanueva, der Ehefrau von René González, die Einreisevisa in die USA verweigert, um ihre Männer dort im Gefängnis besuchen zu können. Davon betroffen ist auch die jüngste Tochter von Olga und René (geb. April 1998), die ihren Vater nicht in Begleitung ihrer Mutter besuchen darf.

Film

Literatur

  • Solidaritätskomitee ¡Basta Ya! (Hrsg.): Die USA und der Terror. Der Fall der Cuban Five, Böklund 2007, ISBN 978-3-939828-16-7

Weblinks

Quellen

  1. a b c Abschnitt Cuban Spies in Miami in: A Counterintelligence Reader (Bd. 4, Kap. 3, Seiten 206–214), hrsg. v. Frank J. Rafalko, Intelligence Resource Program der Federation of American Scientists, (auch nachzulesen auf der Webseite der Federation of American Scientists) (englisch)
  2. a b Miscues blamed on military’s takeover of Cuban spy agency in: Miami Herald vom 17. September 1998, abgerufen am 16. September 2011 (englisch)
  3. Tracey Eaton: FBI examined U.S.-made detonators in Cuba after 1997 bombings in: Along the Malecón vom 20. Mai 2010, abgerufen am 16. September 2011 (englisch)
  4. Ricardo Alarcón Reveals Documents Delivered to the FBI in 1998 in: Antiterroristas.cu vom 16. Januar 2003, abgerufen via globalexchange.org am 16. September 2011 (englisch)
  5. z. B. Los Cinco Héroes, ausführliche Darstellung in der kubanischen Online-Enzyklopädie EcuRed, abgerufen am 16. September 2011 (spanisch)
  6. Couple plead guilty in Cuba spy case in: Miami Herald vom 21. September 2001, abgerufen via LatinAmericanStudies.org am 16. September 2011 (englisch)
  7. Cuban spies: Stingless Wasps in: The Economist vom 1. Februar 2001, abgerufen am 15. September 2011 (englisch)
  8. Rene Gonzalez, Cuban spy, first of ‘Wasp Network’ freed from prison in: Miami Herald vom 7. Oktober 2011, abgerufen am 9. Oktober 2011 (englisch)
  9. Mikis Theodorakis: „Gesamtheit der Verbrechen der USA aufdecken“ jungeWelt, 14. September 2006
  10. Unterstützer der Cuban Five
  11. Jahresbericht der Arbeitsgruppe Willkürliche Inhaftierungen der UN-Menschenrechtskommission UN-E/CN.4/2006/7 vom 12. Dezember 2005 (s.S. 60-66; engl.)
  12. Kriterien und Prozeduren der Arbeitsgruppe Willkürliche Inhaftierungen der UN-Menschenrechtskommission (vgl. Pkt. I. Ziffer C; engl.)
  13. antiterroristas.cu: AI accuses the US of breaking international human rights standards in the case of the Five
  14. Amnesty International: An Open Letter to the State Department
  15. Cuba seeks prisoner deal with US in: BBC News vom 18. Dezember 2008, abgerufen am 16. September 2011 (englisch)
  16. Fidel Castro: Obama und die Blockade vom 21. April 2009, auf der Webseite der kubanischen Regierung, abgerufen am 16. September 2011
  17. Fidel Castro: Pontius Pilatus hat seine Hände in Unschuld gewaschen vom 23. April 2009, auf der Webseite der kubanischen Regierung, abgerufen am 16. September 2011
  18. Annäherung Kuba-USA: Castro schlägt USA Gefangenenaustausch vor in: Der Standard vom 22. April 2009, abgerufen am 16. September 2011
  19. Kuba: Castro schlägt Obama Gefangenenaustausch vor in: Welt Online vom 19. Dezember 2008, abgerufen am 15. September 2011
  20. Cuba-US: Alan Gross and the “Cyberwar” in: IPS News vom 14. März 2011, abgerufen am 16. September 2011 (englisch)
  21. Lawrence Wilkerson und Arturo Lopez-Levy: A Road Map to Solve the Alan Gross Case in: The Washington Note vom 3. März 2011, abgerufen am 16. September 2011 (englisch)
  22. Knut Henkel: Vermittler aus Washington im Blog Latin@rama auf taz.de vom 29. März 2011, abgerufen am 16. September 2011
  23. U.S. denies ‚Cuban Five‘ prisoner swap in: Miami Herald vom 3. September 2010, via Cuba Study Group (englisch), deutsche Übersetzung hier, abgerufen am 16. September 2011
  24. Mitschnitt der Aussage Fidel Castros im kubanischen Fernsehen vom 26. Juli 2010 auf YouTube, abgerufen am 16. September 2011 (spanisch)
  25. Jimmy Carter criticises US Cuba policy in: BBC News vom 30. März 2011, abgerufen am 20. September 2011 (englisch)
  26. Americans and Cubans Still Mired in Distrust in: New York Times vom 15. September 2011, abgerufen am 18. September 2011 (englisch)
  27. AP sources: US offered Cuba swap of convicted spy for American prisoner, but offer rebuffed in: Washington Post vom 14. Oktober 2011, abgerufen am 14. Oktober 2011 (englisch)
  28. Cuba afirma que el caso Gross no estaba en agenda de la visita de Richardson in: ABC vom 15. September 2011, abgerufen am 22. September 2011 (spanisch)
  29. Cuban Minister Leaves a Door Open to American’s Release in: New York Times vom 23. September 2011, abgerufen am 25. September 2011 (englisch)
  30. Kubanische Spione vor neuem Prozess in: taz.de vom 11. August 2005, abgerufen am 15. September 2011
  31. miami5.de: News 2008 zugegriffen am 11. August 2008

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