- Militärseelsorgevertrag
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Der Militärseelsorgevertrag wurde 1957 zwischen der Bundesrepublik und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) geschlossen und stellt die Grundlage für die evangelische Militärseelsorge in der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland dar.
Am 22. Februar 1957 unterzeichnete Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) und der damalige EKD-Ratsvorsitzenden Otto Dibelius den Vertrag, der die evangelische Seelsorge der Bundeswehr gewährleisten sollte.
Aus den Erfahrungen der vergangenen zwei Weltkriege, in denen die Seelsorge staatlich missbraucht wurde, erklärte man nun die Unabhängigkeit der kirchlichen Seelsorge von staatlicher Einflussnahme. Der Staat sollte nur für den organisatorischen und finanziellen Rahmen der Militärseelsorge sorgen. Die Militärseelsorge galt als wichtiges Instrument zur Schlagkraft der Truppe. Aus Sicht der Kirche und des Staates hat sich die vertragliche Regelung von 1957 bewährt. Rechtsgrundlage für die Arbeit der katholischen Militärseelsorger in der Bundeswehr ist das Reichskonkordat von 1933. Die evangelischen Kirchen der DDR traten wohl aus Protest gegen die staatlichen Repressionen ebenfalls diesem Vertrag 1957 bei. Erst mit der Beilegung der Konflikte am 21. Juli 1958, in denen den DDR-Kirchen Gewissensfreiheit und staatliche geschützte Religionsausübung zugesichert wurde, traten sie aus dem Militärseelsorgevertrag wieder aus.
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Kategorien:- Vertrag
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