Christen und Kirchen in der DDR

Christen und Kirchen in der DDR
Treffen von Vertretern des BEK und Erich Honecker, 1980.
Jugendweihe in Berlin 1968. Die SED etablierte das Übergangsritual erfolgreich als Ersatz für die christliche Konfirmation und Firmung, was zu dauerhaften Konflikten mit den Kirchen führte.

Die Christen stellten zum Zeitpunkt der Gründung des Staates DDR (1949) mit ca. 92 Prozent eine deutliche Mehrheit seiner Bevölkerung dar.[1][2] Die größte Religionsgemeinschaft waren die Evangelischen Kirchen, gefolgt von der Katholischen Kirche. Im Laufe der Zeit verminderte sich die Zahl der Kirchenmitglieder, unter anderem aufgrund einer atheistischen Bildungs- und Religionspolitik, die ein nicht-religiöses Weltbild propagierte und Repressionen gegenüber Gläubigen und Kirche beinhaltete.

Im Jahr 1964 gaben noch knapp 68 Prozent der DDR-Einwohner an, einer Konfession anzugehören, im Jahr der Wiedervereinigung (1990) waren die Christen im zuvor sozialistischen (Ost-)Teil des Landes nur noch eine Minderheit von ca. 25 Prozent.[2] Erst zu diesem Zeitpunkt wurde – wegen der nun wieder mit der Kirchenmitgliedschaft verbundenen staatsrechtlichen/steuerlichen Konsequenzen – durch eine Welle nachträglich erklärter Kirchenaustritte das tatsächliche Ausmaß der Entchristlichung ersichtlich. Als langfristige Folge gehört auch heute noch die Mehrheit der ehemaligen DDR-Bürger keiner Kirche an und spielt Religion in den neuen Bundesländern eine geringere Rolle als in den alten Bundesländern.

Inhaltsverzeichnis

Rahmenbedingungen für die Kirchen und den gelebten Glauben

Das Verhältnis zwischen DDR-Staatsführung und christlichen Kirchen war von Anfang an schwierig und voller Spannungen. Der atheistische Marxismus-Leninismus, die Staatsideologie der DDR, postulierte ein Verschwinden von Religion auf dem Weg zum Kommunismus, auf dem sich die SED sah. Die Kirchen waren für den Staat schon aus diesem Grund ideologische Gegner (Religion als „Opium des Volkes“), auch wenn in der DDR-Kirchenpolitik immer wieder harmonisierende Tendenzen vorhanden waren.

Außerdem waren für den Staat die zwar im Laufe der Zeit schwächer werdende, aber gleichwohl stets hohe Verbundenheit mit den westdeutschen Kirchen ein großes Problem. Bis 1969 waren die Evangelischen Kirchen immer noch gesamtdeutsch in der Evangelischen Kirche in Deutschland organisiert. Wegen des erheblichen politischen Drucks, zunehmender organisatorischer Probleme aber auch wegen zunehmender Unterschiede in der alltäglichen kirchlichen Arbeit in beiden Ländern gründete sich 1969 der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK).

Die Kirchen konnten ihre eigenen Verhältnisse weitgehend eigenständig regeln. Es gab kirchliche Verlage und Zeitungen und großes kirchliches Engagement auf sozialem Gebiet. Dennoch versuchte die DDR, den Einfluss der Kirchen zurückzudrängen und vor allem junge Menschen kirchlichem Einfluss zu entziehen. Konfliktfelder waren der Streit um den Religionsunterricht, die Einführung der Jugendweihe, kirchliche Jugendarbeit, die Zulassung der Kinder von christlichen Eltern bzw. Kirchenmitarbeitern zur Erweiterten Oberschule und die Einführung des Wehrunterrichts. Christlich konnotierte Begriffe und Formulierungen wurden im Sprachgebrauch von Verwaltung, Schulen und Universitäten durch neutrale Formulierungen ersetzt.[3] Einige Christen sprachen vom „Kirchenkampf“ mit der SED-Führung – eine Anspielung auf den Kirchenkampf in der Zeit des Nationalsozialismus.

Religionsfreiheit war in der DDR-Verfassung festgeschrieben und wurde formal auch gewährt. Dennoch unterlagen Christen verschiedenen Repressionen. Förderung religiöser Gemeinschaften von staatlicher Seite aus fand nicht statt. Es gab eine sehr strikte Trennung von Kirche und Staat. Von staatlicher Seite war das Staatssekretariat für Kirchenfragen beim Ministerrat der DDR zuständig. Staatssekretäre waren in zeitlicher Folge Werner Eggerath, Hans Seigewasser, Klaus Gysi und zuletzt Kurt Löffler. In der Wendezeit wurde das Staatssekretariat aufgewertet, von November 1989 bis April 1990 war Lothar de Maizière Minister für Kirchenfragen.

Christliche Konfessionen in der DDR

Die überwältigende Mehrheit der gläubigen Christen waren Anhänger einer evangelischen Kirche, katholische Christen konzentrierten sich vor allem in bestimmten Regionen. So waren 1989 etwa 5,4 Millionen Menschen Mitglied einer zum Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK) gehörenden Kirche. Ungefähr eine Million Menschen gehörten der katholischen Kirche an. Weitere Religionen mit wesentlich weniger Mitgliedern waren 1989 die Neuapostolische Kirche (100.000), Methodisten (35.000), Zeugen Jehovas (30.000) und Baptisten (14.500). Darüber hinaus existierten zahlreiche weitere Freikirchen und Religionsgemeinschaften, die meist deutlich weniger als 10.000 Mitglieder aufweisen konnten.[4]

Der Großteil der Bevölkerung gehörte gar keiner Religionsgemeinschaft an: 1988 waren insgesamt etwa 6,6 Millionen Menschen Mitglied einer religiösen Gemeinschaft, also knapp 40 %. Diesbezüglich ist eine wesentliche Veränderung zum Ende der DDR hin zu verzeichnen. 1979 hatten allein die Landeskirchen des BEK noch etwa 8 Millionen Mitglieder; insgesamt waren damals rund 57 % der Gesamtbevölkerung in Religionsgemeinschaften organisiert.[4]

Evangelische Kirchen

Nachkriegszeit

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem daraus folgenden Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft wurden auch die Karten in der Kirchenpolitik neu gemischt. Zunächst begannen sich die überwiegend protestantischen Landeskirchen neu zu organisieren, Kirchenführungen wurden ausgetauscht und neue leitende Organe eingeführt oder wiederbelebt. Generalsuperintendent Otto Dibelius, Leiter der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, war hier federführend. Er konnte als einziger Vertreter aus der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bei der Gründung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), einem Zusammenschluss aller Landeskirchen in allen Besatzungszonen, mitwirken. Dibelius, der den Nationalsozialismus erst offen unterstützt und dann in der Bekennenden Kirche bekämpft hatte, wurde damit zum wichtigsten Vertreter der evangelischen Kirche der SBZ. Die Sowjetunion akzeptierte die Autonomie der Kirche und ihrer Rechtsstellung sowie kirchliche Arbeit wie Diakonie. Sie setzte jedoch eine strikte Trennung von Religion und Staat durch, sodass die Kirchen keine Glaubensunterweisung mehr in der Schule unterrichten durften. Die Kirchen bekannten sich vorerst weder zur parlamentarischen Demokratie noch zum Kommunismus. Evangelische Christen forderten zuvorderst die Freiheit des Gewissens und distanzierten sich von ideologischem Bekenntniszwang.[5]

Mit Verschärfung des Kalten Kriegs und Gründung der beiden deutschen Staaten Ende der 1940er Jahre erhöhten sich, trotz positiver Zusagen an eine mögliche Zusammenarbeit und verfassungsmäßig garantierter Religionsfreiheit, die Spannungen zwischen Staat und Kirche. Besonders das „Bekenntnis zum dialektischen Materialismus“ als Ziel der Bildungsarbeit der SED[6] führte zu Widerstand bei den Kirchenvertretern – sie fürchteten mit dem Überlegenheitsanspruchs der materialistischen Partei-Position eine Degradierung von Religion als geistig und politisch rückschrittlich. Dibelius machte dies als neuer Ratsvorsitzender der EKD mit einem Hirtenbrief Pfingsten 1949 deutlich, in dem er das Staatsgebilde der SBZ anprangerte und auf eine offene Meinungsäußerung drängte. Provozierend verglich er Merkmale der nationalsozialistischen Herrschaft mit der antifaschistisch definierten SED.[7] Ein Jahr später bemängelte er vor allem die Situation an den Schulen, wo der Druck auf junge Christen wachse, ihren Glauben zu verleugnen. Dibelius kündigte an, dass die Kirche notfalls kämpfen werde, sollte die Regierung keinen Verzicht direkter oder indirekter Angriffe auf den christlichen Glauben erklären.[8] Die Kirchenleitung wurde daraufhin der Regimefeindlichkeit im Dienst des Auslands beschuldigt.[9]

Direkte Konfrontation und Mäßigungsversuche

Walter Ulbricht erklärt während der II. Parteikonferenz der SED eine „Verschärfung des Klassenkampfes“

Mit der II. Parteikonferenz der SED 1952 kehrte die Partei von ihrer Position bedingter Neutralität gegenüber der Kirche ab. Der nun verkündete „Aufbau des Sozialismus“ erfordere eine „Verschärfung des Klassenkampfes“, aus dem auch ein offensives Vorgehen gegen die Kirche abgeleitet wurde. So ordnete Erich Mielke eine umfassende Beobachtung „der Kirche und zugehörigen Organisationen sowie CDU“ durch das Ministerium für Staatssicherheit an, da diese „reaktionären Personengruppen“ Gegner des sozialistischen Aufbaus seien. Verhaftungen und Verurteilungen liefen bereits.[10] Zuschüsse wurden um 25% gekürzt und der Einzug von Kirchensteuern eingestellt. Ein besonderer Dorn im Auge der Partei war die evangelische Jugendarbeit der Jungen Gemeinde, die aufgrund ihrer Verbindungen zur westdeutschen Kirchenjugend der Illegalität und Staatsfeindlichkeit verdächtig wurde. Im Januar 1953 wurde ein ganzer Maßnahmenkatalog gegen die Jugendorganisation und ihre Mitglieder beschlossen, während gleichzeitig die FDJ ihre Arbeit verstärken sollte. Auch gegen soziale und karitative Arbeit richteten sich Eingriffe des Staates; Jugendliche wurden wegen ihres Bekenntnisses der Oberschule verwiesen. Erst nach Eingreifen aus Moskau Anfang Juni 1953 und dem von dort diktierten „Neuen Kurs“ der Regierung wurden alle Maßnahmen zurückgenommen und verurteilte Christen rehabilitiert.[11]

Abschlussversammlung zum Evangelischen Kirchentag 1954 in Leipzig; hier erprobte die SED eine gemäßigte Kirchenpolitik, die schnell aufgegeben wurde.

Die SED versuchte nun, eine eigenständige Kirchenpolitik zu entwickeln. In einem Grundsatzdokument an SED-Organe über „Die Politik der Partei in Kirchenfragen“[12] 1954 wurde diese formuliert: Ziel war es, „Aufklärungsarbeit“ bei der christlichen Bevölkerung zu leisten und sie für Partei und Massenorganisationen zu gewinnen. Das Papier unterschied hierbei zwischen staatstreuen christlichen Mitgliedern, deren religiöse Gefühle geachtet und die per Überzeugungskraft gewonnen werden sollten, und der Kirchenorganisation mit ihrer Leitung, die sie als „reaktionäre Kräfte“ isolieren und bekämpfen wollte. Erprobt wurde das neue Konzept auf dem Evangelischen Kirchentag 1954 in Leipzig – und scheiterte im Sinne des Politbüros. Der zurückhaltende „Neue Kurs“ gegenüber der Kirche endete schon nach zwei Jahren; die zuvor im Grundsatzdokument formulierte Einführung der Jugendweihe als neuer Übergangsritus anstelle der Konfirmation wurde forciert. Die Kirchenleitungen empfanden dies als Provokation und unterstrichen daraufhin nochmals ihre Position, dass Kinder mit der Jugendweihe nicht konfirmiert werden könnten.[13]

Unterzeichnung des Militärseelsorgevertrages durch Otto Dibelius (links)

DDR-Innenminister Karl Maron und CDU-Vorsitzender Otto Nuschke forderten 1955 von den Kirchen eine politische Loyalitätserklärung und ein Ende des „Überwinterns“ in Erwartung des Endes der DDR; die Kirchen antworteten mit einem Vorwurf der Verfassungsuntreue, was wiederum als Provokation empfunden wurde. Als Dibelius am 22. Februar 1957 im Namen der EKD den Militärseelsorgevertrag mit der Bundesrepublik unterschrieb, sprach die SED von der „Militärkirche“ und erhöhte die Repressionen; Verhaftungen, vor allem gegen Studentengemeinden, wurden gestartet. Gegen Dibelius richtete sich eine jahrelange publizistische Kampagne. Viele Kirchenvertreter distanzierten sich unter dem entstehenden Druck schließlich nach einem Staat-Kirche-Gespräch am 21. Juli 1957 vom Militärseelsorgevertrag und dem Vorwurf der Verfassungsuntreue, außerdem von ihrem bisher kritischen Vorbehalt gegenüber dem Sozialismus.[14]

Einzelne Konfliktfälle wurden ausgeräumt, Gefangene entlassen. Im Kernbereich des Konflikts jedoch, der Erziehung und Verpflichtung zum dialektischen Materialismus, verschärfte die SED ihre Linie. Das Verhältnis zwischen Kirchen- und Staatsführung blieb weiter schlecht und angespannt. Währenddessen versuchten zahlreiche Kirchenvertreter, einen Weg zu finden, sich mit dem Regime zu versöhnen und dieses nach Römer 13 als gottgegebene Obrigkeit zu akzeptieren – Dibelius widersprach 1959 in einer bekannten Stellungnahme zum Begriff „Obrigkeit“, der auf die DDR nicht zuträfe.[15] Ein EKD-Positionspapier unterstrich diese Ansicht. Die SED reagierte scharf. Als 1961 der Kirchentag in Berlin geplant wurde, durfte dieser aus Angst vor politisch unerwünschtem Verhalten nicht mehr in Ost-Berlin stattfinden. Christen aus der DDR besuchten dieses Ereignis im Gegensatz zu den Vorjahren kaum – vier Wochen später waren die Grenzen geschlossen.[16]

Entspannung, „Kirche im Sozialismus“

Nach dem Bau der Mauer 1961 wurde die EKD organisatorisch aufgesplittet, um den Betrieb aufrechterhalten zu können. Bischof Dibelius wurde der Zutritt zur DDR verweigert. Die Wahrnehmung der bischöflichen Aufgaben für die Ostregion wurde 1963 dem Cottbuser General-Superintendent Günter Jacob übertragen, da weder der Bischof der die Ost- und Westregion umfassenden berlin-brandenburgischen Kirche, noch der für die Ost-Kirchenverwesung eingesetzte Kurt Scharf ihre Funktion ausüben konnten. Die SED akzeptierte Jacob, da er den sozialistischen Staat anerkannte – seine Ernennung kam einer Entmachtung des radikal westorientierten Dibelius gleich. In der Kirche gab es jedoch weiterhin starke Kräfte, die sich beispielsweise in den „Zehn Artikeln“ kritisch mit den Zuständen in der DDR auseinandersetzten – die SED versuchte, diese durch Einflussnahme zu separieren. Dennoch gelang es auf diese Art beispielsweise 1964, den Ersatzdienst („Bausoldat“) zur Wehrpflicht einzuführen.[17]

Nachdem die Staatsführung bereits 1958 die Beziehungen zur EKD abgebrochen hatte, begann 1967 eine massive Agitation gegen den Zusammenschluss, die das Ende der gesamtdeutschen Kirche forderte.[18] Auch aufgrund erschwerter Zusammenarbeit durch den eingeschränkten Grenzverkehr und mit dem Ziel einer stärkeren Kooperation untereinander, entschieden sich die ostdeutschen Landeskirchen 1969 für die Gründung einer neuen Dachorganisation, dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK). Eine bleibende Verbundenheit mit der EKD war jedoch aufgrund gewichtiger kirchlicher Stimmen in der BEK-Ordnung enthalten. Mit der Entspannungspolitik Anfang der 1970er Jahre und dem Ende der Ulbricht-Ära wurde der neue Kirchenbund wenige Jahre später offiziell vom Staat anerkannt.[19]

In den 1970er Jahren prägten Vertreter der evangelischen Kirche die Formel der „Kirche im Sozialismus“. Bischof Albrecht Schönherr formulierte auf der Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR 1971:

„Wir wollen Kirche nicht neben, nicht gegen, sondern im Sozialismus sein.“

Die Formel postulierte ein deutliches Sich-Einlassen auf den Sozialismus in der DDR - im Unterschied zu der verbreiteten Meinung innerhalb der Kirche in den 1950er und 1960er Jahren, als man noch von einem „Überwintern“ bis zum schnellen Verschwinden der DDR ausging. Als Bekenntnis zum Sozialismus war die Formel von den meisten, die sie verwendeten, jedoch nicht gemeint.

Darüber hinaus kam es zu weitergehenden Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche – Anlass war die Selbstverbrennung des Pfarrers Oskar Brüsewitz am 22. August 1976. Hierbei ging es um eine Verbesserung der Gesamtsituation bezüglich Ausgrenzung von Christen und des eigenständigen Mitwirkens der Kirche in der Gesellschaft. Der Kirche wurden in der Folge weitreichende Zugeständnisse gemacht, die ihren Status im Vergleich zu vorhergehenden Jahrzehnten absicherten und vor Willkür schützten. In einem entscheidenden Punkt jedoch, der Bildungspolitik, lenkte die SED nicht ein.[20]

Friedensbewegung und Wende

Das Symbol „Schwerter zu Pflugscharen“ der DDR-Friedensbewegung

Die christliche Friedensbewegung hatte im Osten und Westen Deutschlands mit der 1958 ins Leben gerufenen und von der EKD unterstützten Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste und dem Slogan „Frieden schaffen ohne Waffen“ gemeinsame Wurzeln. Eine DDR-Spezifik entstand nach 1961 mit dem Eintreten der Kirchen für die Zulassung eines Wehrersatzdienstes ohne Waffe (Bausoldat). In den Folgejahren spielten der Austausch über Erfahrungen mit der Wehrdienstverweigerung und die Forderung eines zivilen Wehrersatzdienstes eine zentrale Rolle, so auch bei den seit 1973 stattfindenden Friedensseminaren Königswalde. Mit der Einführung von Wehrunterricht als obligatorisches Fach der 9. und 10. Klassen 1978 erfasste die kirchliche Friedensbewegung weitere, auch traditionell geprägte Kirchgemeindekreise und es kam zu offiziellen Einsprüchen vonseiten der Kirchen. Sie sahen darin eine Unvereinbarkeit mit der proklamierten Friedenspolitik der DDR und der von der Staatsführung unterzeichneten Helsinki-Schlussakte. Durch die Einsprüche wurde der Wehrunterricht zwar nicht abgeschafft, Nichtteilnahme hatte aber keine weiteren Konsequenzen.

Die Debatte um Wehrunterricht und die folgende atomare Aufrüstungspolitik ab 1979 (sogenannte „Nachrüstung“) markierten den Beginn der Friedensbewegung in der DDR, die vor allem von kirchlichen Trägern organisiert wurde. Vor allem junge Leute schlossen sich dieser Bewegung an: Friedensgruppen bildeten sich; Liedermacher sprachen in kirchlichen Räumen vor Jugendlichen; Jugendtage wurden veranstaltet. Die Verwendung des Symbols „Schwerter zu Pflugscharen“ führte zu Auseinandersetzungen mit der Staatsführung, die darin einen Angriff auf ihre Doktrin vom „bewaffneten Frieden“ sah. Im Zuge der Entspannungspolitik zwischen Staat und Kirche musste letztere lediglich zusichern, dass sie während der Treffen in den Kirchenräumlichkeiten alles unternehme, den Unmut über den realen Sozialismus einzudämmen. Ein Verbot der Veranstaltungen wurde nicht erlassen. Um dies zu erreichen, stellte sich die Kirche selbst als „Ventil“ dar, um Missmut der Bevölkerung Luft zu lassen und die Lage zu beruhigen.[21] Selbst so kirchenferne Gruppen wie Punks wurden in einzelnen Kirchengemeinden aufgenommen und spielten ihre Konzerte in Kirchen, da sie sonst keine Räume dafür fanden. Im April 1989 formulierten die 19 Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften der DDR im Ergebnis von drei Ökumenischen Versammlungen für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung „was zur Rettung der Erde geschehen muss“.

Montagsdemonstration in Leipzig, 1989

Eine wachsende Zahl Ausreisewilliger beanspruchte nun Beistand und Hilfe von der Kirche, die somit in einen Konflikt mit der von ihr unterstützten Entspannungspolitik gegenüber der DDR-Staatsführung geriet. Die Kirche sicherte mehrfach zu, dass die Aktivitäten nicht gegen den sozialistischen Staat gerichtet seien. Doch unter dem Eindruck von Glasnost und Perestroika kam es zu immer weiteren politischen Eigeninitiativen, an denen auch Kirchenvertreter beteiligt waren. Die Friedensgruppen diskutierten Mitte der 80er Jahre über Themen wie Umweltschutz und Ausreise. Die Umwelt-Bibliothek in Berlin-Ost wurde zu einem bedeutenden Treffpunkt für Umwelt- und Friedensaktivisten; eine Stasi-Razzia 1988 wurde von der Kirche scharf verurteilt, die die teils oppositionellen Tätigkeiten deckte. Für die SED war das Maß der Toleranz gegenüber der Kirche erreicht, Erich Honecker sprach von „konterrevolutionären Aktionen“ unter dem Dach der Kirche. Doch die sich entwickelnde Reformbewegung ließ sich nicht mehr aufhalten. In Leipzig entstanden die von Basisgruppen organisierten Montags-Friedensgebete in der Nikolaikirche, die zum Ausgangspunkt für die Reformdebatte 1988/89 wurden. Davon ausgehend entfaltete sich die Friedliche Revolution, die die Existenz der DDR beendete. Der Zentrale Runde Tisch in der DDR 1989/1990 wurden von Vertretern der Kirchen einberufen und moderiert.

Katholische Kirche

Eröffnungsgottesdienst Katholikentreffen Dresden 1987

Die Katholische Kirche in der DDR konnte sich nicht als Kirche im Sozialismus definieren und beschrieb die Situation der Christen in der DDR mit dem Bild vom Leben im „fremden Haus“.[22] Darin brachte sie die grundsätzliche Verschiedenheit von Kirche und Staat aufgrund weltanschaulicher Differenzen zum Ausdruck. Eine Zusammenarbeit von Katholischer Kirche und Staat war daher ausgeschlossen. Die DDR war ein von anderen Staaten, jedoch nicht von der katholischen Kirche (Vatikan) anerkannter Staat. Die Diözesen in Mitteldeutschland blieben über die innerdeutsche Grenze hinaus in Ost und West rechtlich erhalten. Auch das katholische Bistum Berlin war kirchenrechtlich niemals geteilt. Für die zu anderen Diözesen gehörigen Jurisdiktionsbezirke Erfurt-Meiningen, Görlitz, Magdeburg und Schwerin wurden Apostolische Administratoren im Range eines Bischofs eingesetzt. In der Predigt auf der Schlussmesse des Dresdner Katholikentreffens 1987 sagte der Vorsitzende der Berliner Bischofskonferenz in Anspielung auf den Sowjetstern als Symbol für die kommunistische bzw. sozialistische Weltanschauung:

„Das Land zwischen Oder, Neiße und Werra ist Land Gottes, für das wir Verantwortung tragen. Und die Menschen in diesem Territorium sind Kinder Gottes, für die wir einzustehen haben. Wir bekennen uns zu unserem Weltauftrag in diesem Land nach den Worten des Psalms: ‚Auf dieses herrliche Land ist unser Los gefallen.‘ Wir wollen dabei keinem anderen Stern folgen als dem von Bethlehem.“

Joachim Kardinal Meisner

Religionsunterricht

Das Ringen um gesellschaftlichen Einfluss zwischen Kirche und Staat wurde besonders auf dem Feld der Bildungspolitik ausgetragen, wo es im Speziellen um die Deutungshoheit über die heranwachsende Generation ging. Beide Konfliktpartner sahen in der Schulbildung eine Schlüsselinstanz zur gesellschaftlichen Einflussnahme: Für die Kirche handelte es sich um eine traditionelle Form der christlichen Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben[23], für die DDR-Staatsführung war die Schule zentrale Sozialisationsinstanz einer sich verändernden Gesellschaft. Da sich nun die wirtschaftlichen Verhältnisse weiterentwickelt hätten, müssten diese im Sinne des dialektischen Materialismus auch einen „Neuen Menschen“ hervorbringen – wofür die schulische Erziehung den besten Rahmen biete.[24]

Im wichtigsten Einflussbereich des Bildungswesens, dem Religionsunterricht, verlor die Kirche in der SBZ ab 1945 deutlich an Boden. In der nun propagierten „demokratischen Einheitsschule“ wurde der konfessionell getrennte, ordentliche Religionsunterricht verboten. Begründet wurde das Vorgehen mit einer notwendigen Trennung von Staat und Kirche in der Schule. Die christlichen Gemeinschaften sollten ihre Glaubenslehre stattdessen nur noch selbstorganisiert veranstalten.[25] In der Verfassung von 1949 wurde dies in den Artikel 40 und 44 unterstrichen und garantiert:

„Der Religionsunterricht ist Angelegenheit der Religionsgemeinschaften. […]“

Artikel 40

„Das Recht der Kirche auf Erteilung von Religionsunterricht in den Räumen der Schule ist gewährleistet. Der Religionsunterricht wird von den durch die Kirche ausgewählten Kräften erteilt. Niemand darf gezwungen oder gehindert werden, Religionsunterricht zu erteilen. Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten.“

Artikel 44

Den Status als Ordentliches Lehrfach hatte es damit verloren. Darüber hinaus sollten ursprünglich auch alle Privatschulen in öffentliche Schulen umgewandelt werden, was faktisch das Ende von Schulen in kirchlicher Trägerschaft bedeutet hätte. Dies wurde jedoch in Artikel 38.1 der Verfassung auf Privatschulen „als Ersatz für öffentliche Schulen“ beschränkt.

Ab 1953 kam es zu einer weitgehenden Auseinandersetzung um den Religionsunterricht. Denn selbst die verfassungsmäßige Garantie eines kirchlich organisierten Religionsunterrichts verhinderte nicht weitere Einschränkungen durch die DDR-Bürokratie. 1958 verfügte der damalige Minister für Volksbildung, Fritz Lange, einen Erlass „zur Sicherung von Ordnung und Stetigkeit im Erziehungs- und Bildungsprozeß der allgemeinbildenden Schulen“, den sogenannten Lange-Erlass.[26] Mit der Begründung einer Überbeanspruchung von Schülern wurde eine zweistündige Zwangspause zwischen Unterricht und außerschulischen Aktivitäten angeordnet, zu denen der nicht ordentliche Religionsunterricht gehörte. Dass dies speziell gegen die Kirche gerichtet war, ist erkennbar an Ausnahmeregelungen für Thälmann-Pioniere und schulische Arbeitsgruppen. An vielen, besonders ländlichen Schulen erschwerte der Erlass die Organisation derart, dass kein Religionsunterricht mehr möglich war. Zusätzlich wurde im Erlass jede Werbung für den Religionsunterricht verboten und die Bereitstellung von Schulräumen auf die Grundschule beschränkt. Damit waren die Regelungen der Verfassung von 1949 faktisch aufgehoben.

Repression

Das repressive Vorgehen gegen Mitglieder christlicher Kirchen und Religionsgemeinschaften differenzierte stark, je nach aktueller politischer Situation zwischen Kirche und Staat.

  • Bestimmte berufliche Karrieren, vorwiegend im Staatsdienst oder in leitenden Funktionen, waren Christen bzw. Mitgliedern einer Kirche weitgehend verschlossen. In anderen Bereichen wie der Post oder der Deutschen Reichsbahn waren sie erheblichem Druck ausgesetzt.
  • Jugendlichen konnte von Schulen und Ausbildungsstätten mit Nichtzulassung zur Erweiterten Oberschule oder zum Studium gedroht werden, wenn sie den Kontakt zur Kirche nicht aufgäben.[27]
  • Kirchlich aktive Personen und kirchliche Mitarbeiter wurden häufig von der Stasi überwacht und zum Teil durch gezielte, auch informelle Maßnahmen unter Druck gesetzt (Zersetzung). Besonders beliebt war es, missliebige Geistliche in der Kirche zu diskreditieren und durch die Kirche disziplinieren zu lassen.[28] Auch gelang es der Stasi, in den Kirchen selbst inoffizielle Mitarbeiter anzuwerben beziehungsweise dort zu platzieren, unter ihnen einflussreiche Mitglieder von Gemeindekirchenräten und Synoden.[29] In einigen Fällen entwickelten die Kirchen Abwehrstrategien gegen dieses Anwerben. So riet unter anderem Heinrich Rathke, Landesbischof von Mecklenburg, seinen Synodalen, bei einem Anwerbungsversuch sofort zu erklären, dass man dem Bischof Mitteilung machen werde und bei fortgesetzten Anwerbungsversuchen einen „Gruß vom Bischof“ auszurichten. Er erschien sogar einige Male selbst an solchen konspirativen Treffen, was den Anwerbeversuchen jeweils ein Ende setzte.[30]
  • Wie alle anderen Zeitungen unterlagen auch die Kirchenzeitungen der Zensur. Sie konnten nur abonniert werden. Ein öffentlicher Verkauf von Kirchenzeitungen an Postzeitungskiosken erfolgte in der DDR nicht.
  • Die Kirchen wurden gedrängt, sich ausschließlich religiösen Themen zuzuwenden.

Bekannte Personen

Literatur

  • Ackermann, Sonja: Christliche Frauen in der DDR. Alltagsdokumente einer Diktatur in Interviews. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, 2005. ISBN 3-374-02325-8
  • Becker, Marlene: In unseren Händen liegt es, die Zukunft zu gestalten. Kirchenkampf in der DDR 1945-61; Oldenburger Beiträge zur DDR- und DEFA-Forschung, Eingang zum Volltext
  • Boese, Thomas: Die Entwicklung des Staatskirchenrechts in der DDR von 1945 bis 1989. Unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses von Staat, Schule und Kirche. Baden-Baden: Nomos-Verlag, 1994. ISBN 3-7890-3408-8
  • Dähn, Horst; Joachim Heise (Hg.): Staat und Kirchen in der DDR. Zum Stand der zeithistorischen und sozialwissenschaftlichen Forschung in: Johannes Wirsching (Hg.), Kontexte. Neue Beiträge zur Historischen und Systematischen Theologie, Band 34, Frankfurt am Main: Peter Lang, 2003. ISBN 3-631-39088-2
  • Frank, Rahel: "Realer, exakter, präziser"?: Die DDR-Kirchenpolitik gegenüber der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs von 1971 bis 1989. Schwerin: 2004. ISBN 3-933255-18-x
  • Franz, Peter (Hg.): Hinter der Mauer und doch frei. Ein NachLeseBuch von DDR-Christen. Schkeuditz: 1997. ISBN 3-929994-96-8
  • Henkys, Reinhard (Hg.), Die evangelischen Kirchen in der DDR. Beiträge zu einer Bestandsaufnahme. München: Kaiser, 1982. ISBN 3-459-01436-9
  • Höllen, Martin (Hg.), Loyale Distanz? Katholizismus und Kirchenpolitik in SBZ und DDR - Ein historischer Überblick in Dokumenten. Berlin: Selbstverlag, 1994ff.
  • Höppner, Reinhard: Bleiben, wohin uns Gott gestellt hat. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, 2004. ISBN 3-374-02207-3
  • Mensing, Björn; Rathke, Heinrich: Mitmenschlichkeit, Zivilcourage, Gottvertrauen. Evangelische Opfer von Nationalsozialismus und Stalinismus. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, 2003. ISBN 978-3374020577
  • Mau, Rudolf: Der Protestantismus im Osten Deutschlands (1945-1990). (Kirchengeschichte in Einzeldarstellungen IV/3) Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, 2005. ISBN 3-374-02319-3
  • Pollack, Detlef: Kirche in der Organisationsgesellschaft. Zum Wandel der gesellschaftlichen Lage der evangelischen Kirchen in der DDR. Stuttgart: Kohlhammer, 1994. ISBN 978-3170130487
  • Rendtorff, Trutz (Hg.), Protestantische Revolution? Kirche und Theologie in der DDR. Ekklesiologische Voraussetzungen, politischer Kontext, theologische und historische Kriterien. Vorträge und Diskussionen eines Kolloquiums in München. 26.-28. März 1992 (AKIZ B, 20), Göttingen: Vandenhoek&Ruprecht, 1993. ISBN 3-525-55720-5

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Theologische Realenzyklopädie (TRE). Gerhard Krause, Gerhard Müller (Hrg). DeGruyter, Berlin:1993. Seite 601.
  2. a b Joachim Heise: Kirchenpolitik von SED und Staat. In: Kirchen in der Diktatur: Drittes Reich und SED-Staat. Günther Heydemann, Lothar Kettenacker (Hg.). 126 - 154. German Historical Institute, London. Vandehoek: 1993. Seite 136.
  3. Klaus Siewert: Vor dem Karren der Ideologie: DDR-Deutsch und Deutsch in der DDR. Münster 2004, S. 321.
  4. a b Peter Maser: Glauben im Sozialismus. Kirchen und Religionsgemeinschaften in der DDR, Berlin 1989, S. 13–20.
  5. Rudolf Mau: Der Protestantismus im Osten Deutschlands (1945-1990), Leipzig 2005, S.21-31.
  6. „Es ist das Ziel unserer Bildungsarbeit, die Parteimitglieder damit [dem dialektischen Materialismus] bekanntzumachen.“, Wilhelm Pieck: Zum Brief des Pfarrers Arthur Rackwitz vom 22. Oktober 1947; in: Frédéric Hartweg (Hrsg.), SED und Kirche. Eine Dokumentation ihrer Beziehungen, Bd. 1, Neukirchen-Vluyn 1995, S.51ff.
  7. Mau, Protestantismus, S.35.
  8. Otto Dibelius: Brief an Ministerpräsident Grotewohl vom 20. April 1950; in: Manfred Falkenau (Hrsg.): Kundgebungen. Worte, Erklärungen und Dokumente des Bundes Evangelischen Kirchen der DDR, Bd. 1, Hannover 1995.
  9. Wilhelm Pieck: Provokation des anglo-amerikanischen Geheimdienstes mittels der evangelischen Kirchenleitung; in: Hartweg, SED und Kirche, S.57ff.
  10. Dienstanweisung Mielkes vom 17. September 1952; in: Gerhard Besier / Stephan Wolf (Hrsg.): „Pfarrer, Christen und Katholiken“. Das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR und die Kirchen, Neukirchen-Vluyn 1991, S.150f.
  11. Vgl. Mau, Protestantismus, S.46-50; Dokumente dazu siehe Hartweg, SED und Kirche, S.80-91; ausführlicher in Ellen Ueberschär: Junge Gemeinde im Konflikt. Evangelische Jugendarbeit in SBZ und DDR 1945 – 1961, Stuttgart 2003.
  12. Auszug aus dem Protokoll Nr. 15/54 der Sitzung des Politbüros des ZK der SED am 17. März 1953, Beschlusspunkt Kirchenfragen; in: Hartweg, SED und Kirche, S.150-155.
  13. Vgl. Detlef Urban / Hans Willi Weinzen: Jugend ohne Bekenntnis? 30 Jahre Konfirmation und Jugendweihe im anderen Deutschland 1954 – 1984, Berlin 1984.
  14. Mau, Protestantismus, S.55-67.
  15. Später veröffentlicht in Otto Dibelius: Obrigkeit, Stuttgart 1963.
  16. Mau, Protestantismus, S.67-78.
  17. Mau, Protestantismus, S.79-84.
  18. Zur Positionierung der SED-Führung gegenüber der EKD vgl. Hartweg, SED und Kirche, S.498-507.
  19. Mau, Protestantismus, S.92-101.
  20. Mau, Protestantismus, S.130-136
  21. Vgl. Anke Silomon, „Schwerter zu Pflugscharen“ und die DDR. Die Friedensarbeit der evangelischen Kirchen in der DDR im Rahmen der Friedensdekaden 1980–1982, Göttingen 1999.
  22. Predigt Bischof Otto Spülbecks auf dem Katholikentag Köln 1956 Die Wüstenjahre der Kirche; von Joachim Kardinal Meisner; Die Welt; abgerufen am 26. Oktober 2009
  23. Vgl. Nikolaus Hueck, Lerngemeinschaft im Erziehungsstaat. Religion und Bildung in den evangelischen Kirchen in der DDR, Gütersloh 2000.
  24. „Die Veränderung des Menschen, seiner Auffassungen und Haltungen, seines Bewußtseins und seiner Moral ist die größte historische Leistung, die der Sozialismus hervorbringt“. Margot Honecker in einem Referat vor dem VIII. Pädagogischen Kongress der DDR 1978, zitiert nach: Karl-Heinz Günther u.a., Das Bildungswesen der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983, S.12.
  25. §2 im Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule vom Mai/Juni 1946
  26. Kirchliches Jahrbuch für die Evangelische Kirche in Deutschland, Nr. 85, Gütersloh 1958, S.163f.
  27. Frank, "Realer, exakter, präziser"? S. 314
  28. Frank, "Realer, exakter, präziser"? S. 315-331
  29. Frank, "Realer, exakter, präziser"? S 129-175
  30. Frank, "Realer, exakter, präziser"?, S 235

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