- Neugeborenenperiode
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Als Neugeborenes bezeichnet man ein Kind nach der Geburt bis zum Alter von vier Wochen. Die Bezeichnung Säugling wird hingegen für das gesamte erste Lebensjahr genutzt.
Das mediane Geburtsgewicht von neugeborenen Mädchen beträgt 3,2 kg (5% Perzentile: 2,5 kg 95% Perzentile: 4,0 kg), das von neugeborenen Jungen 3,3 kg (5% Perzentile: 2,6 kg 95% Perzentile: 4,1 kg). Die Geburtslänge von neugeborenen Mädchen beträgt 49,1 cm (5% Perzentile: 46,1 cm 95% Perzentile: 52,2 cm), die von neugeborenen Jungen 49,9 cm (5% Perzentile: 46,2 cm 95% Perzentile: 53,0 cm)[1]
Man unterscheidet historisch bedingt
- Frühgeborene (auch: Frühchen) mit einer Schwangerschaftsdauer von weniger als 37 abgeschlossenen Wochen
- Reifgeborene mit mehr als 37 aber weniger als 42 abgeschlossenen Wochen Schwangerschaftsdauer
- Übertragene Neugeborene mit mehr als 42 abgeschlossenen Wochen Schwangerschaftsdauer
Aussagekräftiger ist die Angabe der abgeschlossenen Schwangerschaftswochen, die bei den heutigen Möglichkeiten der Neonatologie zusammen mit dem Geburtsgewicht mehr über die mögliche Morbidität oder Mortalität aussagen.
Nach der Geburt ist anhand des Aussehens der Haut des Neugeborenen eine Aussage über die Reife möglich, auch wenn eine Berechnung der Schwangerschaftswoche nicht möglich war. Zu früh geborene Kinder sind noch mit der sogenannten Käseschmiere (vernix caseosa) überzogen, die etwa ab der 27. SSW gebildet wird, etwa in der 36. Woche ihren Höchststand hat und etwa in der 40. Woche meist komplett verschwindet. Übertragene Kinder haben wegen der nun fehlenden Vernix eine meist trockene und rissige Haut, was auch als Waschfrauenhände bezeichnet wird.
Ab der Geburt gelten für Neugeborene in den meisten Staaten bzw. Kulturen der Welt die Menschenrechte, wenngleich es Tendenzen gibt, Neugeborenen mit Behinderung noch den rechtlichen Status eines Embryo oder Fetus zu belassen, der eine Tötung aufgrund medizinischer oder embryopathischer Indikation straffrei lässt. Dies soll eine Entscheidung darüber ermöglichen, das Leben des Neugeborenen gegebenenfalls legal zu beenden bzw. es nicht zu erhalten (Neonatizid), z. B. wenn sich das Elternpaar auch bei einer pränatal diagnostizierten Behinderung für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hätte. Zwei Verfechter dieser Meinung sind Peter Singer und der britische Bioethiker John Harris, der ähnlich wie Singer die Ansicht vertritt, dass es im Falle schwerstbehinderter Neugeborener "nicht plausibel ist, von einem moralischen Wandel während der Reise durch den Geburtskanal auszugehen" (BBC-News, 16. Januar 2004), wenn eine vorgeburtliche Tötung durch Abtreibung legal gewesen wäre.
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Literatur
- Bolster, Alice u.a.: Muttersein. 101 Tipps für Mütter von Neugeborenen (1999)
- Kuhse, Helga, Singer, Peter: Muss dieses Kind am Leben bleiben? Das Problem schwerstgeschädigter Neugeborener (1993)
Quellen
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