- Bremer Bürgermeister
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Bremer Bürgermeister sind Personen, die im Land Freie Hansestadt Bremen und in der Stadt Bremen das Amt des Bürgermeisters innehatten oder innehaben.
Die Landesregierung des Landes Bremen besteht aus dem Senat der Freien Hansestadt Bremen (Amtsbezeichnung: Senator). Die Senatsmitglieder werden von der Bremischen Bürgerschaft gewählt, dabei wird zunächst der Präsident des Senats gewählt (Art. 107 Abs. 2 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen [LV]).
Der Präsident des Senats und ein weiterer vom Senat zu wählender Senator sind (auf Grund hanseatischer Tradition) Bürgermeister.
Der Präsident des Senats steht dem Senat der Freien Hansestadt Bremen vor, leitet die Geschäfte des Senats und seine Sitzungen und vertritt ihn nach außen. Der Präsident des Senats entspricht damit den Ministerpräsidenten anderer Bundesländer und wird regelmäßig zum Mitglied des Bundesrats bestellt. Er gehört überdies dem Deutschen Städtetag an.
Die Stadt Bremen und die Stadt Bremerhaven bilden jede für sich eine Gemeinde des bremischen Staates (Art. 143 Abs. 1 LV). Die Stadt Bremen wird gem. Art. 148 Abs. 1 LV vom Senat des Landes Bremen in Realunion mitregiert. In der Stadt Bremerhaven wird der Magistrat (Stadtrat), bestehend aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister (Stellvertreter) und den Magistratsmitgliedern, auf der Grundlage einer eigenen Gemeindeverfassung von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Derzeitiger Bürgermeister und Präsident des Senats ist der SPD-Politiker Jens Böhrnsen, der eine Rot-Grüne Koalition führt. Stellvertreterin von Jens Böhrnsen ist die Bürgermeisterin und Senatorin für Finanzen, Karoline Linnert von Bündnis 90/Die Grünen.
Bürgermeister als Vertreter des Präsidenten
In der Landesverfassung wurde festgelegt: Der Präsident des Senats wird zunächst durch den anderen Bürgermeister und erforderlichenfalls durch ein anderes, von ihm dazu bestimmtes Mitglied des Senats vertreten (Art. 115 Abs. 1 LV). Die Bezeichnung Zweiter Bürgermeister findet in Bremen keine Anwendung. Die Bürgermeister sind zugleich Senatoren.
Seit 1945 gab es folgende Bürgermeister als Vertreter des Präsidenten des Senats:
- 1945–1955: Theodor Spitta (BDV/FDP)) im Senat Vagts, Senat Kaisen I, Senat Kaisen II, Senat Kaisen III, Senat Kaisen IV
- 1955–1959: Jules Eberhard Noltenius (CDU) im Senat Kaisen V
- 1959–1963: Adolf Ehlers (SPD) im Senat Kaisen VI
- 1963–1965: Willy Dehnkamp (SPD) im Senat Kaisen VII
- 1965–1967: Hans Koschnick (SPD) im Senat Dehnkamp
- 1967–1975: Annemarie Mevissen (SPD) im Senat Koschnick I, Senat Koschnick II
- 1975–1979: Walter Franke (SPD) im Senat Koschnick II, Senat Koschnick III
- 1979–1985; Moritz Thape (SPD) im Senat Koschnick IV, Senat Koschnick V
- 1985–1991: Henning Scherf (SPD) im Senat Wedemeier I, Senat Wedemeier II
- 1991–1993: Claus Jäger (FDP) im Senat Wedemeier III
- 1993–1995: Ralf Fücks (Bündnis 90/Die Grünen) im Senat Wedemeier III
- 1995–1997: Ulrich Nölle (CDU) im Senat Scherf I
- 1997–2004: Hartmut Perschau (CDU) im Senat Scherf I, Senat Scherf II, Senat Scherf III
- 2004–2005: Peter Gloystein (CDU) im Senat Scherf III
- 2005–2007: Thomas Röwekamp (CDU) im Senat Scherf III, Senat Böhrnsen I
- seit 2007: Karoline Linnert (Grüne) im Senat Böhrnsen II, Senat Böhrnsen III
Siehe auch
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