Ordnungsökonomik

Ordnungsökonomik

Ordnungspolitik bezeichnet alle staatlichen Maßnahmen, die auf Rahmenbedingungen des Wirtschaftens gerichtet sind, insbesondere die Erhaltung, Anpassung und Verbesserung der Wirtschaftsordnung.

Inhaltsverzeichnis

Einordnung der Ordnungspolitik innerhalb der Wirtschaftspolitik

Wirtschaftspolitik lässt sich in folgende Bereiche einteilen:

Aufgaben der Ordnungspolitik

Die Ordnungspolitik schafft einen Rahmen, in welchem marktwirtschaftliche Kräfte wirken können, und zielt darauf, wirtschaftliche Machtgefüge zu verhindern.

Zu den Aufgaben der Ordnungspolitik gehören insbesondere:

Maßnahmen, die den wirtschaftlichen Wettbewerb erhalten oder unterstützen sollen (man spricht in diesem Zusammenhang auch von Wettbewerbspolitik), sind beispielsweise das Verbot von Absprachen und Kartellen sowie die Kontrolle von Werbe- und Verkaufspraktiken. Ein konkretes Beispiel ist die Einführung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Jahr 1957.

Ordnungspolitik als wirtschaftspolitische Strategie

Wirtschaftspolitische Konzepte wie z. B. der klassische Liberalismus, der Neoliberalismus, die Soziale Marktwirtschaft oder die Angebotspolitik sehen in der Ordnungspolitik die wichtigste Aufgabe der Wirtschaftspolitik. Der Staat soll sich hauptsächlich auf die Gestaltung der Wirtschaftsordnung beschränken, während die Wirtschaftsprozesse weitgehend durch den Marktmechanismus gesteuert werden sollen.

Wirtschaftspolitische Konzepte wie z. B. die Zentralverwaltungswirtschaft, der Keynesianismus oder die Nachfragepolitik fordern dagegen eine weitreichende Prozesspolitik durch den Staat.

Zitate

Walter Eucken, einer der bedeutendsten Vertreter dieses Denkansatzes, schrieb im Vorwort für den ersten Band des Jahrbuchs für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft:

„Ob wenig oder mehr Staatstätigkeit - diese Frage geht am Wesentlichen vorbei. Es handelt sich nicht um ein quantitatives, sondern um ein qualitatives Problem. Der Staat soll weder den Wirtschaftsprozess zu steuern versuchen, noch die Wirtschaft sich selbst überlassen: Staatliche Planung der Formen - ja; staatliche Planung und Lenkung des Wirtschaftsprozesses - nein. Den Unterschied von Form und Prozess erkennen und danach handeln, das ist wesentlich. Nur so kann das Ziel erreicht werden, dass nicht eine kleine Minderheit, sondern alle Bürger über den Preismechanismus die Wirtschaft lenken können.“

Ludwig Erhard, der „Vater der Sozialen Marktwirtschaft“ verglich diesen Sachverhalt mit einem Fußballspiel:

„Da bin ich der Meinung, dass ebenso wie der Schiedsrichter nicht mitspielen darf, auch der Staat nicht mitzuspielen hat [...] Was ich mit einer marktwirtschaftlichen Politik anstrebe, das ist – um im genannten Beispiel zu bleiben – die Ordnung des Spiels und die für dieses Spiel geltenden Regeln aufzustellen.“[1]

Literatur

  • Walter Eucken: Ordnungspolitik., Hrsg. W. Oswald, 1. Auflage, Walter Eucken Archiv: Reihe Zweite Aufklärung, Münster, LIT 1999, ISBN 3-8258-4056-5
  • Alfred Schüller / Hans-Günter Krüsselberg (Hg.): Grundbegriffe zur Ordnungstheorie und Politischen Ökonomik. 6. durchgesehene und ergänzte Auflage, Marburg 2004.
  • Helmut Woll: Kontroversen der Ordnungspolitik. München 1999
  • ORDO. Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft.
  • Walter Eucken: Grundsätze der Wirtschaftspolitik. Hrsg. E. Eucken, P.K. Hensel, 6. Auflage, J.C.B. Mohr, Tübingen 1990, ISBN 3-16-345548-4
  • Schlotter, Hans-Günther (Hrsg): Ordnungspolitik an der Schwelle des 21. Jahrhunderts. 1. Auflage, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1997 ISBN 3-7890-5087-3
  • Ingo Pies / Martin Keschke (Hrsg): Walter Euckens Ordnungspolitik. J.C.B. Mohr, Tübingen 2002, ISBN 3-16-147919-X

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ludwig Erhard: Wohlstand für alle. 1. Auflage: Februar 1957, Econ Verlag Düsseldorf/Wien, S. 134

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