Peneenklave

Peneenklave

Eine Enklave (von französisch enclaver aus lateinisch in ein; clavis Schlüssel) ist ein vom eigenen Staatsgebiet eingeschlossener Teil eines fremden Staatsgebietes (zum Beispiel Büsingen am Hochrhein) oder ein eingeschlossener fremder Staat (zum Beispiel Lesotho, San Marino oder Vatikanstadt).

In übertragener Bedeutung spricht man auch von Enklaven, wenn sich in einem sonstigen geografischen Gebiet ein Einsprengsel eines anderen Gebietes befindet, etwa bei Verbreitungsgebieten von Tier- oder Pflanzenarten (zum Beispiel eine Nadelwaldenklave in einem großen Laubwald), Siedlungs- oder Sprachinseln, verschiedenen Konfessionsgebieten usw.

C ist eine Enklave in A. C ist die Exklave von B

Inhaltsverzeichnis

Randfälle

Gebiete am Wasser

Bei Gebieten, die am Meer oder an Binnenseen liegen, sprechen die meisten dann nicht von einer Enklave, wenn die Gebiete eine durchgehende Verbindung ihrer Hoheitsgewässer zur staatsfreien hohen See oder einem anderen Teil des gleichen Staates haben.

Eine echte Enklave am Wasser stellt dagegen Campione d’Italia dar, weil der Luganersee zwischen Campione und dem anderen italienischen Teil des Sees Schweizer Hoheitsgebiet ist.

Inseln

Inseln werden grundsätzlich nicht als Enklaven angesehen. Ausnahmen sind seltene Fälle, in denen Inseln vollständig von Hoheitsgewässern eines anderen Staates umschlossen sind, wie zum Beispiel die argentinische Insel Martin Garcia im uruguayischen Teil der Mündung des Río de la Plata oder die zu Malawi gehörigen Inseln Likoma und Chizumulu im mosambikanischen Teil des Malawisees. Die vor Kanada liegenden französischen Inseln Saint-Pierre und Miquelon liegen zwar innerhalb der 12-Meilen-Zone, haben aber einen vertraglich zugestandenen Zugang zur offenen See und gelten daher (politisch) nicht als Enklaven.

Funktionale Enklaven

Manche Gebiete haben zwar eine Landverbindung zum Rest des eigenen Staatsgebiets, können aber über das Gebiet eines anderen Staates besser erreicht werden. Das österreichische Kleinwalsertal, dessen einzige Straßenverbindung ins deutsche Oberstdorf führt ist ebenso wie Samnaun in der Schweiz, solch ein Beispiel. Solche Gebiete sind zwar keine Enklaven, weisen aber viele ihrer Merkmale auf. Sie werden gelegentlich Pene-Enklaven genannt (in Anlehnung an englisch Peninsula für „Halbinsel“).

Exterritoriale Gebiete

Exterritoriale Gebiete sind Gebiete, in denen die Gesetze des umliegenden Staates nicht gelten, die ansonsten aber als zu dessen Staatsgebiet gehörig angesehen werden. Solche exterritorialen Gebiete werden nicht als Enklaven angesehen. Dies gilt zum Beispiel auch für die exterritorialen Besitzungen des Heiligen Stuhls oder des Malteserordens in Rom.

Enklaven in anderen Gebietskörperschaften

Der Begriff der Enklave kann auch auf andere Gebiete als auf Staaten angewandt werden. So kann man die Schweiz – zusammen mit Liechtenstein – als Enklave in der Europäischen Union ansehen oder Bremerhaven als Enklave in Niedersachsen. Gleiches gilt auch für die Stadt Bremen (nicht aber für das Bundesland Freie Hansestadt Bremen als solches).

Enklaven und Exklaven

Mit Ausnahme selbständiger Staaten sind alle Enklaven auch Exklaven. Wenn man andere Verwaltungsebenen betrachtet, gilt entsprechendes: Jede Enklave ist eine Exklave, es sei denn, sie stellt auf der betrachteten Ebene eine abgeschlossene Einheit dar. So ist Bremerhaven eine Exklave des Landes Bremen; das Land Berlin ist dagegen zwar eine Enklave in Brandenburg, aber keine Exklave.

Beispiele

Eine Übersicht von Exklaven und Enklaven gibt es auf der Liste der Exklaven und Enklaven.

Siehe auch

Weblinks


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