Philipp I. (Pommern)

Philipp I. (Pommern)
Philipp I. von Pommern-Wolgast nach Lucas Cranach d. J.

Philipp I. (* 14. Juli 1515 in Stettin; † 14. Februar 1560 in Wolgast) war Herzog von Pommern-Wolgast.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Geboren als einziger überlebender Sohn des Herzog Georgs, aus dessen erster Ehe mit Amalie von der Pfalz († 6. Januar 1525), erhielt er nach dem Tod der Mutter seine weitere Erziehung am Hofe in Heidelberg beim Großvater mütterlicherseits. Nach dem Tod seines Vaters übernahm er 16jährig die Amtsgeschäfte in Stettin. Mit seinem Onkel, Herzog Barnim IX., teilte er am 21. Oktober 1532 das Herzogtum Pommern und er erhielt Pommern-Wolgast (Vorpommern). Die Teilung war zunächst nur auf neun Jahre befristet und wurde erst 1541 auf Dauer bestätigt. Als Räte dienten ihm u. a. Jobst von Dewitz, Rüdiger von Massow und der Kanzler Nikolaus Brun. Auch der Chronist Thomas Kantzow stand als Sekretär in seinen Diensten.

Es galt zunächst, die Beziehung zur ungeliebten Stiefmutter, Margarete von Brandenburg, zu regeln. 1533 musste er ihr das aufgrund des Heiratsvertrages von 1530 zugesicherte und durch die Teilung von 1532 aber zu verändernde Leibgedinge (Wittum), bestehend aus den Ämtern Barth, Tribsees, Grimmen und Klempenow, überweisen. Aber schon ein Jahr darauf heiratete sie in zweiter Ehe Fürst Johann IV. von Anhalt.

Bei seiner Regierungsübernahme fand er auch auf politischem und kirchlichem Gebiet Verwirrung vor. Die Reformation war in seinem Herrschaftsgebiet vorangekommen und wollte er seine Macht erhalten, konnte er sich ihr nicht weiter verschließen. Daher entschlossen sich die beiden Herzöge, die Reformation auch offiziell einzuführen. Sie beriefen dazu am 13. Dezember 1534 einen Landtag in Treptow an der Rega ein und luden den Bischof von Cammin Erasmus von Manteuffel, die Stiftstände, den Adel, die Städte, die evangelischen Vertreter der Städte Christian Ketelhut (Stralsund), Paul vom Rode (Stettin), Johannes Knipstro (Greifswald), Hermann Riecke (Stargard), Jacob Hogensee (Stolp) sowie Luthers Mitstreiter Johannes Bugenhagen, einen gebürtigen Pommern, ein. Der Landtag scheiterte jedoch am Widerspruch des Adels, aber man beauftragte Bugenhagen trotzdem, eine Kirchenordnung für das Herzogtum Pommern zu entwerfen. Diese wurde aber nicht offiziell in Kraft gesetzt. Bugenhagen führte weiterhin 1535 Visitationen nach sächsischen Muster durch. So konnte sich die Reformation in Pommern allmählich durch namhafte evangelische Vertreter wie Paul von Rode und Johannes Knipstro durchsetzen. Nachdem der Bischof von Cammin gestorben war, stand der Weg vollständig für die Reformation offen. Nach Ablehnung von Johannes Bugenhagen, besetzte Bartholomaeus Suawe das Bischofsamt.

Gemeinsam mit Barnim trat Philipp im April 1536 in Frankfurt am Main dem Schmalkaldischen Bund bei, nachdem er vorher die Halbschwester des sächsischen Kurfürsten geheiratet hatte. Nach der Niederlage der Protestanten 1547 befürchtete Philipp Verfolgungen durch Karl V.. Den erzürnten Kaiser konnte man jedoch durch Zahlung einer Geldbuße besänftigen. Durch die veränderte Sachlage wurde zunehmend auch die Arbeit von Suawe schwieriger so dass er 1549 abdankte und nun zunächst ein katholischer Bischof an seinen Platz gelangte, der die alten Verhältnisse wieder herstellen wollte und die Landeskirche dem römischen Stuhl unterstellen wollte. Jedoch kam er dazu nicht und zur Sicherung der Landeskirche setzte Philipp seinen ältesten Sohn Johann Friedrich auf den Bischofsstuhl, ließ die von Bugenhagen verfasste Kirchenordnung revidieren und war bestrebt die theologischen Zwistigkeiten die in seinem Land tobten zu schlichten.

Nachdem Philipp ein eigenes Hofgericht in Wolgast errichtet hatte, gab er sich der Rechtspflege hin und nahm persönlich an Gerichtsverhandlungen teil. Er förderte auch in seinem Landesteil den Verkehr und Handel. 1540 konnte er den seit 1534 schwelenden Streit mit dem Adel beilegen und die allgemeine Huldigung der Landstände entgegen nehmen. In seinen späteren Regierungsjahren waren Jacob von Zitzewitz, Valentin von Eickstedt und Ulrich von Schwerin seine wichtigsten Hofräte, die auch nach seinem Tod für seine Söhne tätig blieben. Besonderes Vertrauen genoss jedoch sein Kammerrat Michael Küssow, der zu Beginn des Jahres 1558 starb und dem sein Bruder Christian Küssow im Amt nachfolgte.

Von 1540 bis 1546 ließ er die herzogliche Burg an der Uecker zum Schloss Ueckermünde ausbauen. Dort ist er auf einem Reliefstein abgebildet. Die herzogliche Residenz, das auf einer Insel im Peenestrom befindliche Wolgaster Schloss, ließ er in mehreren Etappen umbauen, wobei ein am 11. Dezember 1557 ausgebrochener Großbrand erhebliche Teile der Anlage vernichtete, deren Wiederaufbau Philipp noch einleitete, die Fertigstellung jedoch nicht mehr selbst erlebte.

Genealogie

Aus seiner am 27. Februar 1536 geschlossen Ehe mit Maria von Sachsen († 7. Januar 1583) der Tochter Johann des Beständigen von Sachsen gingen sieben Söhne und drei Töchter hervor:

Literatur

Weblinks


Vorgänger Amt Nachfolger
Georg I., Herzog von Pommern Herzog von Pommern-Wolgast
1532–1560
Ernst Ludwig

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