- Aufklärungsquote
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Die Aufklärungsquote (AQ) ist das Verhältnis der hinsichtlich der Täterschaft aufgeklärten Fälle zu den polizeilich registrierten Fällen.
Deutschland
In Deutschland wird die Aufklärungsquote für Straftaten im Berichtszeitraum, der regelmäßig ein Jahr beträgt, anhand der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ermittelt. Aufgeklärt heißt dabei, dass nach polizeilicher Einschätzung ein Tatverdächtiger mit hinreichendem Tatverdacht ermittelt wurde, unbeschadet der Frage, ob der Tatverdächtige von der Justiz angeklagt oder verurteilt wird. Unberücksichtig bleibt die Dunkelziffer.
Durchaus möglich sind durch die polizeiliche Erfassung von Fällen des Vorjahres Aufklärungsquoten oberhalb von 100%.
Kontrolldelikte haben erkennungsbedingt eine hohe Aufklärungsquoten, aber auch ein großes Dunkelfeld.
Hohe Aufklärungsquoten (2008):
- Mord 97,6%, Totschlag 96,7%
- gefährliche / schwere Körperverletzung 82,3%
- (vorsätzliche leichte) Körperverletzung 90,0%
- Geiselnahme 86,4%
- Freiheitsberaubung 89,9%
- Bedrohung 90,2%
- Ladendiebstahl 92,9%
- Betrugsdelikte, wie z.B. Beförderungserschleichung, 81,7%
- Veruntreuungen 98,1%
- Urkundenfälschung 86,6%
- Erpressung 84,5%
- Beleidigung 89,9%
- Rauschgiftdelikte 94,5%
Niedrige Aufklärungsquoten (2008):
- Sachbeschädigung 25,3%
- Wohnungseinbruchsdiebstahl 18,1%
- Taschendiebstahl 5,4%
- Brandstiftung 48,3%
- Handtaschenraub 28,5%
- Fahrraddiebstahl 10,5%
Quelle
Siehe auch
Kategorien:- Kriminologie
- Kriminalistik
- Wirtschafts- und Sozialstatistische Kennzahl
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