Polizeistern

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Der Polizeistern ist ein Symbol verschiedener Polizeien, in Deutschland zum Beispiel der Landespolizeien, der Bundespolizei und der Feldjäger. Es ist ein gesetzlich geschütztes Hoheitszeichen; der Missbrauch ist in Deutschland eine Straftat (Missbrauch von Abzeichen).

Geschichte des Polizeisternes als Mützenemblem

Wie so oft in der Geschichte der Uniformeffekten, hat auch der Polizeistern seinen Urahn in der Geschichte des Landes Preußen. Sie beginnt hier am 17. Januar 1701. An diesem Tage stiftete Friedrich I. – hier noch Kurfürst von Brandenburg – den Schwarzer-Adler-Orden mit der Inschrift Suum Cuique, d. h. Jedem das Seine. Es ist die Kurzform der persönlichen Devise Friedrichs I.: Die Gerechtigkeit erkannt man daran, dass sie jedem das Seine zukommen lässt.

Vor und innerhalb der Schlesischen Kriege wurde von Friedrich II. – später Friedrich der Große genannt – die Aufstellung des Feldjägercorps zu Pferde befohlen. Die Auswahl für dieses Feldjägercorps fiel in der Regel auf Forstbeamte, weil sie in einem besonderen Treueverhältnis zum König standen und hervorragend mit der „Büchse mit gezogenem Lauf“ umgehen konnten. Bereits am 6. Februar 1741 verlieh Friedrich II. dem Reitenden Feldjägercorps für besondere Verdienste den Gardestern.

Nach Beendigung der Kriege im Jahre 1763 war Preußen faktisch bankrott und musste eine Vielzahl von Bediensteten entlassen. Ein Großteil der Feldjäger konnte nicht mehr in den Forstdienst übernommen werden und wurde so in der damaligen Landgendarmerie untergebracht. Dabei behielten die ehemaligen Feldjäger als Erkennungszeichen den verliehenen Gardestern als Mützenabzeichen bei.

Die ersten Polizeieinheiten, die den Stern als zusätzliches Helmemblem getragen haben, war die preußische Gendarmerie. Um 1781/82 wurde die Berliner Polizei erstmals einheitlich uniformiert und dabei auch die unterschiedlichsten Dienstgrade kenntlich gemacht. Die Kopfbedeckung zierte dabei in verkleinerter Form der Gardestern mit dem preußischen Adler.

Im Jahre 1895 verlieh der deutsche Kaiser Wilhelm II. mit „allerhöchster Kabinettsorder“ den Angehörigen der Gendarmeriebrigaden den silbernen Gardestern als zusätzliches Helmemblem. Dieser wurde somit per Gesetz eingeführt, sodass auch die Fußgendarmen auf ihrem schwarzen Tschako ebenfalls den Gardestern trugen. Dieser Stern wurde nach dem Ersten Weltkrieg von der preußischen Schutzpolizei übernommen. Gemäß dem Versailler Vertrag wurden sämtliche Gendarmerie-Einheiten der Polizei zugeschlagen und gehörten nun in den Bereich der Innenministerien der Länder.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der ehemalige preußische Polizeistern als einheitliches Abzeichen für Tschako und Dienstmütze eingeführt, jeweils mit dem Landeswappen und der Landesfarbe auf den Stern aufgelegt. Nach Beendigung des „Tschako-Zeitalters“ bei den einzelnen Landespolizeien, Mitte der 60-Jahre, wurde ein entsprechend verkleinerter Stern, meist in Weißblech oder Aluminium, an der Dienstmütze der Polizei montiert.

Mit der Einführung der bundeseinheitlichen Polizeiuniform (1974) in der Bundesrepublik Deutschland wurde auch der Polizeimützenstern modifiziert und vereinheitlicht. Es wurde ein altgoldener Stern eingeführt, dem in der Mitte das jeweilige Länderwappen der Landespolizei in entsprechender farblicher Ausführung eingelegt wurde. Er wird heute noch auf der Mütze, auf Briefbögen und auf uniformierten Fahrzeugen der Polizeien und der Feldjäger verwendet. Da viele Polizeiorganisationen weltweit nach dem preußischen Vorbild aufgebaut wurden, wurde vielfach auch der Gardestern als Erkennungssymbol der Polizei in irgendeiner landesspezifischen Form übernommen. In einigen Ländern, zum Beispiel in Finnland, ist der Gardestern zu einem Zeichen der Brandwehr mutiert.

Verschiedene deutsche Polizeisterne


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