Ausländerbeiratswahl

Ausländerbeiratswahl

Ausländerbeirat, in einigen Städten auch Ausländerrat (teilweise umbenannt), ist ein Überbegriff für verschiedene Gremien und Organe, die insbesondere auf kommunaler Ebene die gesetzliche Aufgabe haben, in den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Interessen der ausländischen Einwohner zu vertreten. Dazu beraten die Ausländerbeiräte die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.

Inhaltsverzeichnis


Deutschland

Die Vorschriften zur Bildung von Ausländerbeiräten und deren Aufgaben und Rechte sind in Deutschland entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung von Bundesländern zu Bundesland unterschiedlich. Die Einführung der Ausländerbeiräte ist ein Ergebnis der wachsenden rechtlichen und tatsächlichen Integration der in Deutschland lebenden Bevölkerung. Die Aufgabe zur Bildung von kommunalen Ausländerbeiräten ist den Gemeinden als konkrete Ausformulierung der kommunalen Selbstverwaltung durch Landesrecht übertragen. Die in Deutschland lebenden Ausländer sollen über die Ausländerbeiräte eine Teilhabe an den kommunalen Entscheidungsprozessen erlangen.

Wahlberechtigt sind in der Regel die volljährigen Ausländer, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Zudem wahlberechtigt sind Deutsche, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Damit haben EU-Ausländer und ehemalige Ausländer einen größeren Einfluss auf die Verwaltung der Gemeinde, als gebürtigen Deutsche, da sie einerseits in den allgemeinen kommunalen Organen, zusätzlich aber auch in den und durch die Ausländerbeiräte vertreten sind und sich somit überproportional an der Meinungsbildung und Beschlussfassung in den Gemeinden beteiligen können.

Im Bundesausländerbeirat, dem Ansprechpartner für die Regierungsorgane auf Bundesebene, sind die Landesarbeitsgemeinschaften der kommunalen Ausländerbeiräte und Ausländervertretungen zusammengeschlossen. Zur Zeit vertritt er ca. 400 Ausländerbeiräte aus allen Bundesländern außer Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein.[2]

Bundesland Ausländerbeirat
Baden-Württemberg Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg
Bayern Ausländerbeirat (Bayern)
Berlin Ausländerbeirat (Berlin)
Brandenburg Ausländerbeirat (Brandenburg)
Bremen Ausländerbeirat (Bremen)
Hamburg
(bis Juni 2002 Ausländerbeauftragte)
Hessen agah - Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen - Landesausländerbeirat
Mecklenburg-Vorpommern Ausländerbeirat (Mecklenburg-Vorpommern)
Niedersachsen Ausländerbeirat (Niedersachsen)
Nordrhein-Westfalen Ausländerbeirat (Nordrhein-Westfalen)
Rheinland-Pfalz Ausländerbeirat (Rheinland-Pfalz)
Saarland AGSA - Arbeitsgemeinschaft saarländischer Ausländerbeiräte
Sachsen Ausländerbeirat (Sachsen)
Sachsen-Anhalt Ausländerbeirat (Sachsen-Anhalt)
Schleswig-Holstein Ausländerbeirat (Schleswig-Holstein)
Thüringen Ausländerbeirat (Thüringen)

Die Bürger der EU haben in den einzelnem Mitgliedsstaaten das aktive und passive Wahlrecht zu den Organen der Gemeinde entsprechend dem geltenden Kommunalwahlrecht. Damit verfügen EU-Ausländer über eine "Doppelrepäsentation" auf kommunaler Ebene: Sie können über die Kommunalwahlen Einfluss auf die Gemeindegremien nehmen und über die Ausländerbeiräte zusätzlich Einfluss auf die kommunalen Entscheidungen nehmen. Die gilt analog auch für andere Beiräte wie z.B. einen Seniorenbeirat. Aufgrund der lediglich beratenden Funktion der Beiräte wird dies in der Politikwissenschaft nicht kritisch gesehen[1].

Österreich

Schweiz

In der Schweiz ist die Institution des Ausländerbeirates weitgehend unbekannt. Einige Gemeinden haben aber gewählte Kommissionen, bestehend aus Schweizer Bürgern, die zuständig sind für Anliegen gewisser Personengruppen, manchmal auch Ausländer im Speziellen. Aufgrund des föderalistischen politischen Systems der Schweiz haben die Kantone jedoch das Recht, Ausländer vollumfänglich zur Wahl für kommunale oder gar kantonale Ämter zuzulassen. In diversen Kantonen wurde von dieser Möglichkeit schon Gebrauch gemacht[2].

Literatur

Deutschland
  • Gerhard Bennemann, Frank Brodbeck, Uwe Daneke, Rudolf Beinlich, Arnulf Simon, Ernst Meiss, Sven Teschke, Walter Unger, Stefan Zahradnik, Michael Borchmann, Wolfgang Schön, Jürgen Dieter: Kommunalverfassungsrecht Hessen, 1999 – hier: Kommentare zu den §§ 84–88, ISBN 3-8293-0222-3.
  • Michael Plackert: Der Ausländerbeirat – Eine zeitgemäße Form der politischen Partizipation? In: Verwaltungsrundschau (VR). Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft. 53. Jg., 2007, ISSN 0342-5592, S. 80–85.

Einzelnachweise

  1. z.B. Joachim Detjen: Demokratie in der Gemeinde, Seite 177
  2. [1]
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