Beirat

Beirat

Ein Beirat ist ein Gremium mit beratender Funktion. Beiräte haben oft wenig oder keine Entscheidungsbefugnisse und Kontrollfunktion, sondern beschränken sich auf Beratungen und Empfehlungen.

Im Gegensatz zu den ständigen Beiräten sind Kommissionen (zum Beispiel die Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestags) meist Beratungsgremien, die nur für eine begrenzte Zeit agieren.

Beirat ist auch die Bezeichnung für ein Mitglied eines Beirats.

Inhaltsverzeichnis

Funktion und Unterscheidung

Beiräte dienen

Beiräte werden von Institutionen und Organisationen aller Art genutzt, beispielsweise:

Die Beiräte (im Sinne von Mitglied des Beirats) werden meist benannt, können aber auch gewählt werden. Sie können ehrenamtlich, gegen geldwerten Vorteil oder gegen Entgelt tätig sein.

Gesetzliche geregelte Beiräte

Eine Reihe von Beiräten werden aufgrund von Gesetzen gebildet. Beispiele sind:

Beiräte staatlicher Institutionen dienen häufig dazu, die Interessen betroffener Bürger zu vertreten, beispielsweise Schulbeiräte oder Sicherheitsbeiräte. Die Mitgliedschaft in solchen Beiräten ist meist ehrenamtlich.

Ebenfalls auf gesetzlicher Basis werden gemäß Wohnungseigentumsgesetz Verwaltungsbeiräte zur Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildet.

Wissenschaftliche Beiräte

Im Auftrag von Hochschulen, Forschungsprojekten, Regierungen oder Parlamenten werden oftmals wissenschaftliche Beiräte berufen. Diese dienen der wissenschaftlichen Evaluation der Ergebnisse und der Beratung der Entscheidungsträger. Beispiele sind:

Sonstige Beiräte

Insbesondere in Vereinen, Verbänden und Unternehmen werden oft Beiräte auf freiwilliger Basis oder aufgrund von Satzungen geschaffen. Die Befugnisse und die Zusammensetzung eines Beirats können hierbei frei definiert werden und sind im Gegensatz zum Aufsichtsrat nicht gesetzlich normiert.

Ein Beispiel, wo ein Beirat auch als Kontrollinstrument verwendet wird, ist die Kommanditgesellschaft, etwa bei geschlossenen Fonds. Bei dieser besteht keine Verpflichtung zur Einrichtung eines Aufsichtsrats. Gleichwohl wenden die Gerichte Aktienrecht bei der Beiratshaftung häufig analog an.

Problembereiche

Kritiker von Unternehmensbeiräten kritisieren folgende Aspekte:

  • Die Praxis vieler großer Unternehmen, Beiräte zu beschäftigen, die hauptsächlich aus Politikern bestehen, steht in der Kritik, eine Form des Lobbyismus bzw. der versteckten Einflussnahme auf politische Entscheidungen zu sein. Berater weisen darauf hin, dass insbesondere eine professionelle Struktur des Beirates und eine gezielte personelle Besetzung wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beiratsarbeit sind.
  • Beiräte von Unternehmen wachsen besonders oft nach Fusionen. Überflüssig gewordene Aufsichtsräte werden dann durch den Beirat weiter an das neue Unternehmen gebunden.
  • Banken, Finanzdienstleister, Stromversorger und Versicherer unterhalten große Beiräte. Hier ist die Präsenz von Vertretern aus der Politik besonders auffällig.

Literatur

  • May, Peter, Gerold Rieder und Teresa Brose: Beiräte in deutschen Familienunternehmen. Bonn INTES Akademie für Familienunternehmen: 2002. (Diplomarbeit an der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) in Bergisch Gladbach)

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