Religion in der Volksrepublik China

Religion in der Volksrepublik China

Die Volksrepublik China ist ein laizistischer Staat und die Mehrheit der Chinesen bekennt sich offiziell zu keiner Konfession. Es gibt bis heute kein nationales Religionsgesetz, sondern nur vielerlei Dokumente. Das Verhältnis des Staats zu den Religionen ist unklar und lokal unterschiedlich.[1]

Inhaltsverzeichnis

Wesen der Religion in China

Das Wesen der Religion in China unterscheidet sich deutlich von dem in Europa. In China hat die Frage nach dem Sinn des Lebens, einem Leben nach dem Tod oder nach einem allmächtigen Gott nie eine große Rolle gespielt. Konfuzius antwortete auf Fragen, was nach dem Tode passiere: „Wenn wir noch nicht einmal wissen, was das Leben ist, wie können wir da etwas vom Tod wissen?“ Über Götter sagte er, dass man zwar nicht wisse ob sie existierten, man solle aber so leben, als ob sie existieren würden.

Im chinesischen Denken standen stets das Leben, die Erde, Harmonie und das Glück der Menschen im Zentrum der Überlegungen, nicht ein unsichtbarer Gott im Himmel. Der chinesische Philosoph Lin Yutang schrieb darüber: „Dem westlichen Geist ist es kaum fassbar, dass die Beziehung von Mensch zu Mensch ohne den Gedanken an ein höchstes Wesen fruchtbar gestaltet werden könnte, während es dem Chinesen ganz ebenso erstaunlich vorkommt, weshalb die Menschen sich nicht auch ohne den Gedanken an einen Gott untereinander anständig sollten benehmen können.“

Für die Chinesen ist eine Religion eine Lehre unter vielen anderen Lehren. Sie schließt andere Lehren nicht aus und kann kein Vorrecht als Lehrmeinung oder unfehlbare Gültigkeit beanspruchen. Auch kann ein Chinese mehreren Religionen gleichzeitig angehören. Es gibt darüber das Sprichwort: „Ein Chinese ist Konfuzianer wenn es ihm gut geht, er ist Daoist wenn es ihm schlecht geht und er ist Buddhist im Angesicht des Todes.“ Auch werden die verschiedenen Religionen unterschiedlichen „Arbeitsfeldern“ zugeordnet. Zu einer Heirat wird bevorzugt ein Daoistenpriester hinzugezogen während zu Beerdigungen eher buddhistische Mönche gerufen werden.

Die chinesischen Kaiser, die zugleich die Oberhäupter des chinesischen Staatskults waren, besuchten bei besonderen Festen die Tempel von allen Religionen. Der Unterschied im Verhalten der Kaiser gegenüber den verschiedenen Religionen lag nur darin, dass die Kaiser sich vor dem Altar des Himmelstempels und des Konfuziustempels niederwarfen, während sie sich vor den anderen Altären nur verbeugten.

Die Religion des einfachen Volkes ist eine Mischung aus altem Volksglauben mit Handlesekünsten, Exorzismus, Heilzauber, Weissagungen und Geomantik, Buddhismus, Daoismus und Konfuzianismus. Weder die Priester noch die einfachen Gläubigen interessieren sich dafür, von welcher Religion ihre Götter herstammen. Sie ist utilitaristisch und schert sich wenig um religiöse Bekenntnisse. Wichtig ist die Hilfe der Götter für ein gutes und langes Leben.[2]

Rechtlicher Status der Religionen

Tempel im Hengshan-Gebirge in der Provinz Hunan

In der Verfassung der Volksrepublik China ist der Schutz religiöser Aktivitäten von Anfang an verankert, solange diese Aktivitäten sich nicht gegen den Staat richten. Dazu gehört, dass

  • die Religion nicht zu konterrevolutionären Tätigkeiten missbraucht wird
  • durch die Religionsausübung die öffentliche Ordnung nicht gestört wird
  • die religiösen Aktivitäten durch keine ausländische Macht kontrolliert werden.

Die chinesische Religionspolitik gründet sich zwar auf der Verfassung, sie wird jedoch durch vielerlei Dokumente der Partei und der Regierungen auf den verschiedenen Ebenen (Provinz, Autonome Region, Kreis, Stadt) bestimmt. Die Formulierungen dieser Dokumente, die juristische gesehen zwar keinen Gesetzescharakter besitzen, jedoch trotzdem die Basis der Religionspolitik bilden, lassen Spielraum für sehr unterschiedliche Auffassungen und für diametral entgegengesetzte Entscheidungen der Behörden in der Praxis, so dass die Verwirklichung der offiziellen Religionspolitik auf lokaler Ebene sehr unterschiedlich ausfallen kann. Auch gibt es eine Vielzahl an Dokumenten, die nur für eine einzige Stadt oder einen Kreis gelten. Trotz etlicher Anläufe gibt es in der VR China bisher kein Religionsgesetz[3] und mit dem Aufschwung der Religionen in China entstanden ausgedehnte Grauzonen zwischen dem „Untergrund“ und den vom Staat offiziell anerkannten Kirchen.[1]

Religion in der chinesischen Verfassung

Die Volksrepublik China ist seit Beginn, gemäß der Verfassung, ein laizistischer Staat. Dies wurde in den Verfassungen folgendermaßen festgelegt.

Verfassung von 1954
Nach der Gründung der Volksrepublik China wurde in der Verfassung des Jahres 1954 festgelegt: "Jeder Bürger der Volksrepublik China soll Religionsfreiheit haben." Es wurde aber von Anfang an unterschieden zwischen religiösen Glaubensinhalten und der Organisation religiöser Institutionen. Was die den Glaubensinhalt anging, so überließ man es weitgehend den Religionsgemeinschaften, diesen Bereich selber zu gestalten. Die religiösen Institutionen wurden jedoch einer strengen Reglementierung und Kontrolle seitens der Partei und der Regierungsorgane unterworfen, um zu verhindern, dass sie Einfluss auf die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse im Land nehmen könnten. Die in der Verfassung festgelegte Religionsfreiheit wurde jedoch in der Frühphase der kommunistischen Herrschaft nur beschränkt beachtet und in der Zeit der Kulturrevolution (1966 - 1976) vollständig außer Kraft gesetzt.

Verfassung von 1978
Im Artikel 46 der Verfassung wird die Religionsfreiheit folgendermaßen beschrieben: "Die Bürger sind frei, an eine Religion zu glauben, frei, nicht zu glauben, und frei den Atheismus zu propagieren."

Verfassung von 1982
In der bis heute geltenden Verfassung der VR China von 1982 wird in Artikel 36 folgendes festgestellt.

"Die Bürger der VR China genießen die Glaubensfreiheit. Kein Staatsorgan, keine gesellschaftliche Organisation und keine Einzelperson darf Bürger dazu zwingen, sich zu einer Religion zu bekennen oder nicht zu bekennen, noch dürfen sie jene Bürger benachteiligen, die sich zu einer Religion bekennen oder nicht bekennen. Der Staat schützt die normalen religiösen Tätigkeiten. Niemand darf eine Religion dazu benutzen, Aktivitäten durchzuführen, welche die öffentliche Ordnung stören, die körperliche Gesundheit von Bürgern schädigen oder das Erziehungssystem beeinträchtigen. Die religiösen Organisationen und Angelegenheiten dürfen von keiner ausländischen Kraft beherrscht werden." [4]

Rolle der Religionen in der Gesellschaft

Religion im alten China

Religionen galten im alten China als verdächtig. Der Konfuzianismus setzte Religion mit Aberglaube gleich. Die Chinesen selbst brachten keine Erlösungsreligion hervor, im Gegenteil, Lao-Tse, dem Vater des Daoismus, wird die Aussage zugeschrieben: „Der Mensch braucht weder Götter noch Geister, wenn er dem Dao folgt.“ Dao meint hier das Streben nach Harmonie und die Suche nach dem rechten Weg.[5] Erlösungsreligionen wie das Christentum oder der Islam wurden als etwas Fremdes, von außen Gekommenes und, in Zeiten innerer Schwäche, als etwas Staatsbedrohendes wahrgenommen.[6]

Die Sicherung der staatlichen Einheit war stets vorrangiges Ziel der chinesischen Religionspolitik. In einer guten Religion verband sich die Religion mit dem Staat und wurde zur staatstragenden Kraft, indem sie dem Kaiser bzw. der herrschenden Regierung den Segen des Himmels vermittelte. Der Konfuzianismus hat exemplarisch diese Rolle einer staatstragenden Religion gespielt. Der Staat war im Konfuzianismus wie eine riesige patriarchalisch organisierte Familie verstanden worden, in der jeder seine Stellung, verbunden mit den damit einhergehenden Verpflichtungen, hatte. Religionen, welche das existierende politische System aus einer prophetischen Sendung heraus zu kritisieren wagten und sich um Einfluss auf politische oder gesellschaftliche Veränderungen bemühten, wurden als heterodox abgelehnt und verfolgt. Ihre Anhänger galten dann nicht mehr nur als religiöse Spinner, sondern als anarchistische Elemente, welche als eine Gefahr für den Bestand des ganzen System betrachtet wurden. Gerade das Christentum hat in der Vergangenheit öfters das herrschende System in Frage gestellt und sich für Veränderungen bis hin zur Revolution eingesetzt.[7]

Religion in der VR China

Blick auf den Sheshan-Hügel mit der Marienbasilika und dem Astronomischen Observatorium Shanghai

Seit Beginn der Volksrepublik ist China, gemäß der Verfassung, ein laizistischer Staat. Das Verhältnis zwischen dem Staat und den Religionen war im Verlauf der letzten Jahrzehnte jedoch sehr unterschiedlich.

Vom Beginn der Volksrepublik bis zur Kulturrevolution
Die neue Regierung übernahm von den Vorgängern die Skepsis gegenüber den Religionen. Gemäß der kommunistischen Vorstellung wurde von der kommunistischen Regierung jedoch ein „natürliches“ Verschwinden der Kirchen erwartet. Im Jahr 1950 sagte Premierminister Zhou Enlai vor protestantischen Christen dazu folgendes. „Wir werden euch lehren und versuchen lassen, das Volk zu bekehren…. Schließlich glauben wir beide, dass sich die Wahrheit durchsetzen wird. Wir sind der Ansicht, dass eure Glaubenssätze falsch und unwahr sind, deshalb wird das Volk, wenn wir denn Recht haben, sie verwerfen und die Kirche wird zugrunde gehen. Solltet ihr jedoch Recht haben, dann wird das Volk euch glauben. Aber, da wir sicher sind, dass ihr Unrecht habt, lassen wir uns auf dieses Risiko ein.“[8]

Trotz des Neutralitätsgebots in der Verfassung stand die Regierung in den 50er Jahren den Religionen feindselig gegenüber. Eine Haltung, welche zum Teil aus ideologischen Gründen herrührte, zum Teil aber auch aus den schlechten Erfahrungen mit westlichen Missionswerken die eng mit den Kolonialisten zusammenarbeiteten.[9] Alle ausländischen christlichen Missionare (ca. 6200) wurden aus China ausgewiesen und der Kontakt der Kirchen zu allen ausländischen Organisationen abgebrochen.[6]

Nach der reinen Lehre der chinesischen kommunistischen Partei sollten sich alle religiösen Organisationen darüber hinaus streng auf die religiösen Inhalte und damit verbundenen Riten beschränken. Sie sollten sich keinesfalls in Belange einschalten dürfen, die in einer sozialistischen Gesellschaft dem Staat zugeordnet sind. Das wurde lange Zeit so interpretiert, dass die Religionen auf den Gebieten der Erziehung, des Gesundheitswesens und der Sozialarbeit sich nicht betätigen durften. Sie mussten sich ausschließlich auf den binnenreligiösen Raum beschränken.

Des Weiteren wird zwischen „legitimen religiösen Tätigkeit“ und „feudalistischen abergläubigen Praktiken“ unterschieden. Letztere waren in der VR China noch nie erlaubt und sind bis heute nicht erlaubt.[10]

Vom Beginn der Kulturrevolution bis zu Maos Tod
Während der ersten beiden Jahre der Kulturrevolution, also 1966 und 1967, wurden zahllose Klöster, Tempel und Kirchen durch die Roten Garden verwüstet; jedwede Religionsausübung musste in den Untergrund gehen. Dies galt sowohl für die offiziell anerkannten, wie auch für die nicht anerkannten Kirchen.

Von Maos Tod bis zur Jahrtausendwende

Kloster Sungtseling, Yunnan, China

Nach Maos Tod wurden die Religionen wieder zugelassen und im Zuge der gesellschaftlichen Öffnung unter Deng Xiaoping seit den frühen 1980er Jahren wurde auch die Kontrolle der Behörden über die Religionen schrittweise gelockert. Tempel und Klöster wurden wieder eröffnet, zumeist ohne staatliche Zuschüsse. Das Christentum, welches über Jahre fast verschwunden schien, erlebte eine erstaunliche Wiedergeburt.

In den 90er Jahren unterstützte der Staat den Ausbau oder Aufbau vieler Klosteranlagen, die Zahlungen wurden offiziell als Entschädigung wegen Zweck entfremdetem Gebrauchs bezeichnet [11], und es wurde in die Verbesserung der Ausbildung einer enorm wachsenden Zahl von Mönchen und Nonnen investiert.[12]

Die im Jahr 1992 gegründete Organisation Falun Gong wurde im Jahr 1999 verboten und tausende ihrer Mitglieder verhaftet. Die chinesische Regierung wirft Falun Gong vor, eine Geheimorganisation aufgebaut zu haben, mit der die chinesische Regierung unter Druck gesetzt werden sollte. Dies sei ein Missbrauch der Freiheit der Religion.[13] Das Erstarken der Falun Gong Organisation warf die Liberalisierungsbemühungen in China um Jahre zurück.[14]

Entwicklung der letzten Jahre
Nach jahrzehntelanger Konfrontation hat sich das Verhältnis zwischen dem Vatikan und Peking, trotz anhaltender Differenzen, in den letzten Jahren entspannt.[15] Im Jahr 2007 schrieb Papst Benedikt einen Brief an die chinesischen Katholiken, um die aktuelle Situation der Kirche in China zu erörtern und zur Vereinigung zwischen offizieller und nicht offizieller chinesisch-katholischer Kirche beizutragen.[16] Aufgrund des Streits zwischen der chinesischen Staatsführung mit den Uiguren bleibt das Verhältnis zwischen der Staatsregierung und dem Islam belastet.[17]

In den Jahren seit der Jahrtausendwende hat sich ein vorsichtiger Wandel gegenüber dem Handeln der Kirchen im sozialen Bereich vollzogen, so dass die Amity Foundation der protestantischen Kirche auf den Gebieten der Gesundheit, der Erziehung und der Publikationen tätig werden konnte. Auch in der katholischen Kirche gibt es inzwischen eine Reihe von Sozialeinrichtungen, Krankenstationen und Bildungseinrichtungen, die Nischenfunktionen ausüben.

Die Haltung der chinesischen Führung zur Religiosität ist ambivalent. Auf der einen Seite hat man erkannt, dass die Kirchen einen geistigen Halt vermitteln können, den die sozialistische Ideologie oder der Staat in Zeiten des Umbruchs nicht mehr geben können. Insofern wirken die Kirchen stabilisierend auf die Gesellschaft, was von der chinesischen Führung begrüßt wird. Auf der anderen Seite fürchtet der Staat, dass der von den Kirchen und Glaubensrichtungen ausgehende Halt so groß wird, dass er zu einer organisierten Form gegen die Regierung benutzt werden kann. Besonders offen tritt diese Überlegung seit dem Beginn der Kampagne gegen die Falun-Gong Bewegung im Juli 1999 zutage. Daher der Versuch die offiziellen Kirchen gegenüber den nicht registrierten Kirchen zu stärken. Trotz dieser staatlichen Bemühungen steigt aber die Zahl der Mitglieder in den nicht offiziellen christlichen Gemeinden weiterhin schneller an als in den offiziellen Kirchen.[18]

Die neuen Entwicklungen spiegeln sich auch in dem aktuellen Programm zur Entwicklung einer „Harmonischen Gesellschaft“, welches von der Kommunistischen Partei zum Leitbild erhoben wurde. Mit dem neuen Leitbild der „Harmonischen Gesellschaft“ greift die Kommunistische Partei den Schlüsselbegriff der konfuzianischen Lehre auf: Harmonie. Die Religionen und die Kirchen haben in dieser „Harmonischen Gesellschaft“ ihren Platz und sind nicht mehr Gegner im Klassenkampf.[19]

Anzahl der Gläubigen der verschieden Religionen
Nach den offiziellen Angaben der chinesischen Regierung vom Jahr 2001 gab es in den offiziellen Kirchen folgende Mitgliederzahlen: Buddhisten: 60 Mio., Muslime: 18 Mio., Protestanten: 12 Mio., Katholiken 4 Mio. Es gab keine Angaben zu der Zahl der Daoisten.

Nach Angaben von Fachinstituten ist die reale Anzahl etwas höher: Buddhisten: 100 Mio., Muslime: mindestens 20 Mio., Protestanten: 15 Mio. in der offiziellen Kirche, 35 bis 60 Mio. in den nicht registrierten Kirchen, Katholiken: 12 Mio.. Für die Daoisten gibt es keine verlässlichen Angaben.[20][21]

Praxis der Religionspolitik

Trennung zwischen Kult und Organisation der Kirchen

Der chinesische Staat verfolgt eine Politik der bedingten Religionsfreiheit. In den internen Bereichen von Lehre und Kult haben die Religionsgemeinschaften Unabhängigkeit. Was die Glaubensinhalte angeht, überläßt man es weitgehend den Religionsgemeinschaften, diesen Bereich selber zu gestalten. Aber in allen anderen Bereichen sind sie nicht von anderen Institutionen verschieden und unterstehen der Leitung und Kontrolle durch den Staat.[22]

Staatliche Kontrolle über die Kirchen

Der chinesische Staat versucht, durch Verwaltungsvorschriften und Registrierungsmaßnahmen eine vollständige Kontrolle aller religiösen Tätigkeiten zu erreichen. In der Geschichte Chinas gibt es viele Beispiele, in denen aus religiösen Aktivitäten parallele Machtstrukturen entstanden, welche zu einer Bedrohung des Staates wurden.[6] Allein beim so genannten Taiping-Aufstand werden 20 Mio. Tote geschätzt. Die Aufsicht über die Kirchen wird von den lokalen Organen des Büros der staatlichen Religionsaufsicht (SARA) durchgeführt.

Alle Personen welche in einer Kirche predigen, müssen sich in der für die Kirche zuständigen „Patriotischen Vereinigung“ einen Ausweis dafür ausstellen lassen. Dies ist mit einer entsprechenden Ausbildung und Prüfung verbunden.[23]

Einschränkungen der Religionsfreiheit

In der Berichterstattung über die Religionspolitik in der VR China wird öfters über Einschränkungen der Religionsfreiheit berichtet. Die chinesischen Religionsbehörden und die offiziellen kirchlichen Organisationen weisen dies zurück und betonen, dass die von der Verfassung garantierte Religionsfreiheit auch tatsächlich ausgeübt und praktiziert werden kann.

Von chinesischer Seite wird vorgetragen, dass viele ausländische Berichte über Verfolgungen auf Übertreibungen beruhen bzw. auf einigen Einzelfällen, bei denen die Behörden gegen nicht offiziell genehmigte religiöse Handlungen und Zeremonien vorgegangen sind. Wenn es dann zu Verhaftungen und zu Gefängnisstrafen kommt, so meist gegen Mitglieder von religiösen Gruppen, welche sich weigern, sich bei den staatlichen Aufsichtsbehörden registrieren zu lassen und somit gegen geltendes Recht verstoßen.

Staatliche Eingriffe gegenüber den Religionen werden nicht als Einschränkungen der Religionsfreiheit sondern als notwendige staatliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erklärt, die sich nur gegen Handlungen richten, die sich fälschlich auf die Religionen oder die Religionsfreiheit berufen, die in Wirklichkeit aber illegale, heterodoxe und revolutionäre Abweichungen darstellen.[4] Die Sorge um politische Stabilität und die Ablehnung politischer Opposition durch welche Organisation auch immer brachte Deng Xiaoping zu Beginn der Reformära folgendermaßen zum Ausdruck: „Schon wenige Personen können unser Vorhaben untergraben. […] Die Erfahrung der Kulturrevolution hat gezeigt, dass Chaos lediglich zum Rückschritt, nie zum Fortschritt führt und dass stabile Ordnung herrschen muss, wenn wir vorwärts schreiten wollen.“ [24]

Wenn in der VR China jemand beschuldigt wird, die Stabilität des Staates zu gefährden, dann kann er sich nicht auf Religionsfreiheit berufen. Die Religionsfreiheit bezieht sich in der chinesischen Vorstellung ohnehin nur auf den religiösen Kult in den Kirchen. Karitative Aktivitäten wie auch Stellungnahmen zur Politik des Staates, wie zum Beispiel der Favorisierung der „ein Kind Familie“, gehören nicht zur Religionsfreiheit. Hier gibt es die gleichen Beschränkungen wie für jede andere gesellschaftliche Organisation.[4]

Vorschriften an religiöse Organisationen

China betrachtet sich als laizistischer Staat und schützt legale religiöse Aktivitäten. Die Grundhaltung des chinesischen Staates zur Religion wurde im sog. „Dokument Nr. 19“ (shijiuhao wenjian, 19号 文件; „Die grundlegende Sicht und die Politik in der Religionsfrage während der sozialistischen Periode unseres Landes“) aus dem Jahr 1982 begründet. Das Dokument formulierte die „fünf Kennzeichen“ einer anerkannten Religion. Die sind: Komplexität, Massencharakter, Langlebigkeit, Ethnizität und Internationalität. Diese Kennzeichen werden seither zur Charakteristik der religiösen Phänomene und zur Feststellung ihrer Orthodoxie in der VR China benutzt. Um den Begriff "legale religiöse Aktivitäten" zu präzisieren, wurde zum 1. März 2005 Vorschriften über religiöse Angelegenheiten und später Ausführungsbestimmungen dazu erlassen. Über religiöse Aktivitäten und religiöses Personal wird folgendes bestimmt.[3]

Vorschriften für religiöse Aktivitäten
Gemeinsame religiöse Aktivitäten der religiösen Bürger sollen im allgemeinen innerhalb der registrierten Stätten für religiöse Aktivitäten stattfinden. Die Aktivitäten sollen durch die zuständige offizielle religiöse Organisation organisiert und durch religiöse Amtsträger oder anderes Personal, das die Bedingungen der jeweiligen Religion erfüllt, durchgeführt werden.[25]

Vorschriften für religiöses Personal
Die offiziellen religiösen Organisationen (das sind die Chinesische Daoistische Gesellschaft, die Chinesische Buddhistische Gesellschaft, die Chinesische Islamische Gesellschaft, die Chinesische Katholisch-Patriotische Vereinigung, die Patriotische Drei-Selbst-Bewegung der Protestantischen Kirche) nehmen die Anerkennung des Status ihrer religiösen Amtsträger gemäß ihren Satzungen vor und melden die Amtsträger bei den zuständigen Behörden an. Für evangelische Pfarrer ist ein abgeschlossenes Theologiestudium Voraussetzung. Die religiösen Amtsträger dürfen religiöse Aktivitäten erst nach einer Bestätigung der Ernennung durch die Abteilungen für Religiöse Angelegenheiten bei den Volksregierungen durchführen. Nur die fünf offiziellen religiösen Organisationen dürfen Amtsträger bei den Behörden anmelden. Es besteht also keine Möglichkeit für eine direkte Anmeldung eines Geistlichen bei den Behörden ohne Unterordnung unter die offiziellen Organisationen.[23][26]

Die offiziellen Kirchen

Die offiziell zugelassenen Kirchengemeinden sind unter Dachverbänden zusammengefasst. Es existiert jeweils ein Dachverband pro offizieller Kirche. Für die Protestanten ist dies der „Chinesische Christenrat“. Die Dachverbände bilden jedoch keine verfasste Kirche als Institution mit einer festen, für alle geltenden Kirchenordnung, sondern sie sind eine Gemeinschaft von Einzelgemeinden und nehmen kirchenleitende Funktionen nur sehr eingeschränkt wahr. Im Prinzip sind alle lokalen Gemeinden selbstständig. Sie finanzieren sich selbst, bauen ihr eigenes Leitungspersonal auf und organisieren sich oft in überschaubaren kleineren Zirkeln und sind häufig in die dörflichen Clanstrukturen eingebettet.[27]

Nicht offiziell registrierte Gruppen

Trotz der Versuche des Staates die religiösen Aktivitäten im Land zu kontrollieren sind die Mehrheit der Gläubigen nicht offiziell registriert und die Zahl der Gläubigen in den nicht registrierten Gemeinden Kirchen wächst weiterhin schneller als die in den offiziellen Kirchen. Diese Entwicklung sollte allerdings nicht als Opposition gegenüber der Regierung interpretiert werden.[28]

Bei der Protestantischen Kirche sind mindestens zwei drittel aller Gläubigen Mitglieder in einer nicht offiziell zugelassenen Gemeinde. Manchmal werden diese Gemeinden als „Hauskirchen“ bezeichnet, so als kämen sie vorwiegend in Wohnhäusern zusammen. In Wirklichkeit versammeln sie sich in Sälen oder sogar in eigenen Kirchen. Viele dieser Gemeinden würden sich gerne bei den Behörden registrieren lassen, es gibt aber Kriterien, die diese Gemeinden nicht erfüllen können.[29] Z.B. gibt es die Bedingung, dass sie von einem Pfarrer geleitet werden müssen, welcher eine abgeschlossene theologische Ausbildung vorweisen kann und vom Chinesischen Christenrat zugelassen wurde.[23]

Normale christliche oder buddhistische Gruppen werden in der Regel auch ohne offizielle Zulassung toleriert. Da die Gemeinden jedoch nicht registriert sind, existieren sie rechtlich in einer Grauzone und ihre Mitglieder sind gegen Übergriffe lokaler Behörden nicht, wie die Mitglieder der registrierten Gemeinden, geschützt. In der Regel gibt es aber eine Zusammenarbeit zwischen der offiziellen "Protestantischen Patriotischen Vereinigung“ und den nicht angemeldeten Gemeinden. Die 50 Mio. Mitglieder der nicht offiziellen evangelischen Gemeinden erhalten ihr religiöses Material wie Bibeln, Gesangbücher, andere Schriften und Arbeitshilfen genauso von der „Protestantischen Patriotischen Vereinigung“ wie die Gemeinden der offiziellen Kirche.[29] Mitglieder der Falun Gong Gruppe hingegen, gelten als staatsfeindlich und werden als Kriminelle behandelt.

Die Behandlung religiöser Gruppen wird sowohl durch landesweit gültige als auch durch nur lokal gültige Dokumente geregelt. Viele Kreise und Städte haben ihre eigenen Vorschriften für die Behandlung dieser Gruppen. Das folgende Beispiel zeigt eine Anleitung in den Verwaltungsvorschriften zur Behandlung nicht zugelassener Gruppen in Shanghai.[30]

Basisreligionsarbeit in Shanghai
Die „Religionsarbeit an der Basis“ wurde im Jahr 2005 in die Verwaltungsvorschriften und Beurteilungsstandards für „zivilisierte Nachbarschaftsviertel“ in Shanghai aufgenommen. Mit Hilfe dieser Neuerung sollte die Behördenkontrolle über die Bürger Shanghais verbessert werden, da „anormale“ religiöse Aktivitäten nach wie vor weit verbreitet sind und sogar noch zunehmen.

Die Verwaltungsvorschriften und Beurteilungsstandards legen fest, welche Kriterien ein städtisches Nachbarschaftsviertelerfüllen muss, um in den Status eines „zivilisierten“ Viertels erhoben zu werden.

„Zivilisierte Nachbarschaftsviertel“ sollen für die Verwaltung der religiösen Angelegenheiten an der Basis über ein System, über Maßnahmen und über eigenes dafür zuständiges Personal verfügen. Anormale Aktivitäten, welche die Religion betreffen, werden unter Anleitung der zuständigen übergeordneten Behörden aktiv reguliert. Plötzliche Zwischenfälle werden unverzüglich gemeldet.

Die religiösen Aktivitäten in einem „zivilisierten Nachbarschaftsviertel“ sind normal, geordnet und stören die Nachbarschaft nicht. Es darf keine unbefugt („wild“) errichteten religiösen Anlagen geben, es gibt keine wilden Weihrauchopferstätten, keine privaten Versammlungsorte oder andere anormale religiösen Aktivitäten.

Wie Zhu Liangmei, ein Mitglied der Kommission für ethnische und religiöse Angelegenheiten der Stadtregierung von Shanghai darstellte, sei die Basisreligionsarbeit notwendig, da die drei „chronischen Krankheiten“ anormaler religiöser Aktivitäten weiterhin fortbestünden. Bei Buddhismus und Daoismus sei nach wie vor die „drei chaotischen Zustände“ weit verbreitet. Dies sind wildes (d.h. nicht genehmigtes) Errichten kleiner Tempel, wildes Weihrauchverbrennen und wildes Durchführen buddhistischer Rituale. Beim Protestantismus gebe es eine steigende Tendenz und einen gesellschaftlichen Trend zur Gründung privater Versammlungsorte. Außerdem gebe es nach wie vor Aktivitäten der katholischen Untergrundkirche. Es gehe aber nicht nur darum die Religion zu administrieren, vielmehr solle auch der positive Beitrag der Religionen entfaltet werden.[31]

Nicht genehmigte Kultstätten in Shanghai
In einem Studienbericht über nicht genehmigte „Weihrauchopferstätten“ schätzt Yao Nanqiang, Professor für Recht und Politik an der East China Normal University, dass es in Shanghai 30 bis 60 solcher nicht genehmigter Kultstätten geben dürfte. Diese Kultstätten, in denen oft eine Mischung aus Buddhismus, Daoismus und Volksreligion praktiziert werde, seien spontan entstanden, meist an Orten, wo es früher einen Tempel gab. Sie würden von den lokalen Kadern, die oft selbst gläubig seinen, geduldet oder sogar unterstützt. Yao schlägt vor, man solle die Kultstätten differenziert behandelt. Falls möglich solle man sie Registrieren. Falls nötig solle man die Leiter kurzzeitig unterweisen. Falls notwendig solle man sie in den nächsten Tempel eingliedern. Das Ziel müsse sein, die Aufsicht über diese Kultstätten zu verstärken und ihre „negativen Auswirkungen“ zu reduzieren.[31]

Geheimgesellschaften in China
Religiöse Geheimgesellschaften haben in China eine lange Tradition. Seit der Ming-Dynastie gelten sie als ein Anzeichen für sozioökonomische Instabilitäten und als politisches Unruhepotential und sie werden vom chinesischen Staat als ideologische und organisatorische Bedrohung betrachtet. Die Geheimgesellschaften besitzen meist einen charismatischen Anführer, eine komplexe und flexible Organisationsform sowie Heils- und Erlösungslehren. Im Zuge ihrer Herrschaftskonsolidierung in den 50er Jahren führte das kommunistische Regime einen erbitterten Kampf gegen die Geheimgesellschaften. Im Rahmen er gesellschaftlichen Öffnung in den 80er Jahren bereiteten die Geheimgesellschaften der Regierung erneut große Sorgen. Die größte Geheimgesellschaft der letzten Jahre war die Falungong-Bewegung. Nur durch die Nutzung aller staatlichen Machtmittel konnte der öffentliche Widerstand der Falungong-Bewegung gebrochen werden. Anlässlich des Verbots der Falungong-Bewegung wurde im Juli 1999 eine Kampagne zur „Bekämpfung von Irrlehren“ gestartet.[32]

Staatlich anerkannte Religionen

Ling-Shan-Buddhastatue in Wuxi, Jiangsu

Offiziell werden in der Volksrepublik China heute fünf Religionen anerkannt, nämlich der Daoismus, der Buddhismus, der Islam, sowie das evangelische und katholische Christentum. Nicht von der Regierung anerkannt wird der chinesische Volksglaube, da er ohne jedwede Organisation, Klerus oder festgelegte Theologie ist. Die Russisch-Orthodoxe Kirche wird offiziell nicht als Religion genannt, weil die Gläubigen dieser Kirche der russischen Minderheit zugeschrieben werden.[1] Jede dieser anerkannten Religionen ist in der Konsultativkonferenz des chinesischen Volkes vertreten, in der alle politisch, gesellschaftlich und religiös relevanten Institutionen unter der Leitung der kommunistischen Partei zusammenarbeiten. Die traditionellen chinesischen Religionen, zu denen sich ein Drittel aller sich als religiös verstehenden Chinesen bekennt, existieren nicht als offizielle Religionen.[33]

Buddhismus

Hauptartikel: Buddhismus in China

Protestantismus und Katholizismus

Hauptartikel: Christentum in China

Daoismus

Hauptartikel: Daoismus in der Volksrepublik China

Islam

Muslime leben auf dem Gebiet der Volksrepublik etwa seit dem 7. Jahrhundert. Neben den 10 ethnischen Minderheiten, die sich vorwiegend zum Islam bekennen, gibt es auch zahlreiche ethnische Chinesen, die Muslime sind. Diese Chinesen werden von der Regierung ebenfalls als ethnische Minderheit eingestuft, nämlich als Hui-Chinesen. Sie leben über das ganze Territorium des Landes verstreut, mit Schwerpunkten in den Provinzen Ningxia, Gansu, Qinghai, Yunnan und Shaanxi, daneben in den meisten Großstädten.

Trotz gleicher Sprache hat diese Einteilung zur nationalen Minderheit den Vorteil, dass für die Hui-Chinesen die Ein-Kind-Politik nicht gültig ist und sie somit mehr als ein Kind bekommen dürfen.

Neben den Hui bekennen sich noch 10 weitere ethnische Minderheiten zum Islam, wobei die Uiguren, Kasachen, Kirgisen und Usbeken die größten sind. Deren Siedlungsraum liegt fast ausschließlich in Xinjiang, wo auch einige Tausend Tataren und Tadschiken leben. Weitere kleinere muslimische Minderheiten sind die z.T. mongolischstämmigen Salar, Bonan, Dongxiang und Teile der Yugur, die meist zusammen mit Hui in verstreuten Siedlungsgebieten und autonomen Bezirken bzw. Kreisen leben, die sich auch über die Provinzen Gansu, Qinghai und Shaanxi erstrecken. Nicht als eigenständige Minderheit anerkannt, sondern den Hui zugerechnet werden die Utsul auf der Insel Hainan, die vermutlich Cham-Flüchtlinge aus Vietnam sind.

Offiziell leben insgesamt ca. 20 Mio. Muslime in China, was etwa 1,5 % der Bevölkerung entspricht.[34] Gegen diese Angaben spricht, dass schon 1897[35] und 1936[36] von 20 Mio Muslimen ausgegangen wurde. Die Bevölkerung Chinas hat sich seitdem mehr als verdoppelt, ebenso die Anzahl z.B. der Uiguren, und im Gegensatz zu Massen von Han-Chinesen wurden während des Weltkriegs kaum Uiguren und Hui von Japanern getötet.[37] Am Vorabend der Kulturrevolution (1966) gab der Fischer Weltalmanach die Zahl der Muslime in der Volksrepublik mit 40 Mio an (5,2% von 768 Mio Einwohnern).[38] Schätzungen gehen deshalb inzwischen von bis zu 100 Millionen[39] (7 bis 8%) oder sogar bis zu 160 Mio. Muslimen in der Volksrepublik aus[40] (das wären etwa 12%).

In Nordwestchina stellen Muslime nach wie vor die Bevölkerungsmehrheit, in ihrem autonomen Gebiet Ningxia jedoch sind die Hui gegenüber den Han in der Minderheit. Heute sieht sich die chinesische Führung mit gelegentlichen Unruhen der Uiguren in Xinjiang konfrontiert. Hierbei ist nicht klar, zu welchen Teilen Nationalismus, Islamismus oder empfundene Ungerechtigkeit von Seiten der von Han dominierten Verwaltung als Ursache zu sehen sind. Dabei ist auch zu beachten, dass von 1949 bis 2000 der Anteil der Han-Chinesen in Xinjiang von 3,7% auf über 40% zunahm.

Literatur

  • Effenberg, J.; The Moslems of China; in: XXth Century; Vol I (1941), S 198 (Situation vor Schaffung der Volksrepublik)
  • Gunde, Richard: Culture and Customs of China. Westport 2002, ISBN 0-313-30876-4
  • Philip Clart: Die Religionen Chinas. Stuttgart 2009. ISBN 978-3825232603

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c Roman Malek: Das Christentum und seine Erscheinungsformen in der VR China [1]
  2. China im Widerspruch: Mit Konfuzius ins 21. Jahrhundert, Helmut Steckel, Rowohlt Verlag, 1988
  3. a b Neue Vorschriften für religiöse Angelegenheiten in der Volksrepublik China, S.22-31 China Heute XXIV (2005)
  4. a b c Georg Evers: Religionsfreiheit in der Volksrepublik China Hanns Seidel Stiftung, 2007
  5. Woran die Chinesen glauben: Religion, Seelenfrieden und Olympia im Land des Lächelns [2]
  6. a b c Balduin Winter: Chinas wilder Westen Forum für Politik, Ökonomie, Kultur 3/2008
  7. Georg Evers: Wandel in der Religionspolitik, S.8 Missio, Aachen, 2008
  8. Georg Evers: Wandel in der Religionspolitik, S.10 Missio, Aachen, 2008
  9. Richard Wilhelm: Die Seele Chinas, 1926
  10. Georg Evers: Wandel in der Religionspolitik missio, 2008
  11. Georg Evers: Wandel in der Religionspolitik, S.15 Missio, Aachen, 2008
  12. Dr. Carsten Krause: Religion, Politik und Bildung in China Weltreligionen im Dialog, Universität Hamburg, 2008
  13. Georg Evers: Wandel in der Religionspolitik, S.34 Missio, Aachen, 2008
  14. Neue Vorschriften für religiöse Angelegenheiten in der Volksrepublik China, S.24 China Heute XXIV (2005)
  15. Francesco Sisci:China and the vatican take a laep of faith Asian Times, 31. Juli 2009
  16. Papst Benedikt XVI: Brief des Heiligen Vaters
  17. Francesco Sisci: Beware the Tiananmen reflex Asia Times, 9. Juli 2009
  18. Stefan Friedrich: Christen in der Volksrepublik China Konrad-Adenauer-Stiftung, 14. Mai 2003
  19. Georg Blume: Die Schule der revolutionären Harmonie Die Zeit 11. Mai 2005
  20. Georg Evers: Wandel in der Religionspolitik, S.2 missio, 2008
  21. Paul Hattaway: How many Christians are there in China
  22. Georg Evers: Religionsfreiheit in der Volksrepublik China, S.96 Hanns Seidel Stiftung, 2007
  23. a b c Neue Bestimmungen für religiöse Amtsträger und die Besetzung religiöser Ämter China Heute XXVI (2007)
  24. David Hildebrand: Deng Xiaoping, S.5 chinaweb.de, 2007
  25. Neue Vorschriften für religiöse Angelegenheiten in der Volksrepublik China, S.26 China Heute XXIV (2005)
  26. Neue Vorschriften für religiöse Angelegenheiten in der Volksrepublik China, S.28 China Heute XXIV (2005)
  27. Gotthard Oblau: Die evangelische Kirche in China 28. Dezember 2007
  28. Christen in der Volksrepublik China
  29. a b Dr.Winfried Gluer: Christliche Kirche in China S.5
  30. Basisreligionsarbeit in Shanghai
  31. a b Kathrina Wenzel-Teuber: Basisreligionsarbeit in Shanghai China-Zentrum, 2007
  32. Kristin Kupfer, Geheimgesellschaften in der VR China Center for East sian and Pacific Studies Trier University, Germany, 2001
  33. Georg Evers: Religionsfreiheit in der Volksrepublik China, S.94 Hanns Seidel Stiftung, 2007
  34. China Facts and Figures 2007: Religious Belief
  35. Meyers Konversationslexikon, Band 4, S. 47 (China, Bevölkerung) und S. 51 (Religionen). Fünfte Auflage, Leipzig/Wien 1897
  36. Knauers Weltatlas, S. 184ff. Berlin 1936
  37. Schon 1954 ging beispielsweise Ägyptens Premier Gamal Abdel Nasser von 50 Mio. Muslimen in China aus (Egypt's Liberation, S. 113. Washington 1955)
  38. Prof. Dr. Gustav Fochler-Hauke (Hrsg.): Der Fischer Weltalmanach 1966, Seite 22. Frankfurt am Main 1965
  39. BBC - Religion & Ethics - Islam in China (650-present): China Islamic Association
  40. Zweite Karte aus arte-tv.com: Zu stark vereinfachende Darstellungen - Die Karten des Islam (Sendung vom 2. März 2002)

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