- Rudolf von Gneist
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Rudolf von Gneist (* 13. August 1816 in Berlin; † 22. Juli 1895 ebenda; vollständiger Name Heinrich Rudolf Hermann Friedrich von Gneist) war ein preußischer Jurist und Politiker.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Rudolf von Gneist besuchte das Gymnasium in Eisleben und studierte ab 1833 in Berlin Rechtswissenschaften. Dort wurde er Mitglied in der Alten Berliner Burschenschaft.[1] Nach Promotion (1838) und Habilitation (1839) war er als Privatdozent an der juristischen Fakultät der Berliner Universität und lehrte seit 1844 als Professor für öffentliches Recht. 1845 wurde er zum außerordentlichen und 1858 zum ordentlichen Professor an die Berliner Universität berufen. Gneist gehörte dem Preußischen Abgeordnetenhaus und dem Reichstag an. Außerdem war er Mitglied der Stadtverordnetenversammlung (1845–1849 und 1858–1875). Gneist war ab 1867 Mitglied der Führung der Nationalliberalen Partei. Er befürwortete den Ausbau Preußens zum Verfassungsstaat und eine unabhängige Gerichtsbarkeit. Bekannt ist er bis heute vor allem als führender Verfechter einer unabhängigen und eigenständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Gneist war Mitbegründer und erster Präsident des Vereins für Sozialpolitik („Kathedersozialisten“). 1888 wurde Gneist in den Adelsstand erhoben. Er war Präsident des 7. (1868 in Hamburg), 9. (1871 in Stuttgart), 10. (1872 in Frankfurt am Main), 11. (1873 in Hannover), 12. (1875 in Nürnberg), 13. (1876 in Salzburg), 14. (1878 in Jena), 16. (1882 in Kassel), 17. (1884 in Würzburg), 18. (1886 in Wiesbaden), 20. (1889 in Straßburg) und 22. (1893 in Augsburg) Deutschen Juristentages. Kein anderer Jurist stand dieser Veranstaltung derart häufig vor.
Er wurde 1888 wegen seiner sozialpolitischen Verdienste für die werktätigen Schichten Ehrenmitglied der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit in Lübeck. Auf dem Alten St.-Matthäus-Kirchhof in Berlin-Schöneberg hat er ein Ehrengrab.
Werke (Auswahl)
- Berliner Zustände: Politische Skizzen aus d. Zeit von 18. März 1848 bis 18. März 1849, 1849 [1]
- Die formellen Verträge des neueren römischen Obligationenrechts in Vergleichung mit den Geschäftsformen des griechischen Rechts, 1845
- Die Bildung der Geschworenengerichte in Deutschland, 1849
- Adel und Ritterschaft in England, 1853 [2]
- Budget und Gesetz, 1867 [3]
- Freie Advocatur, 1867 [4]
- Verwaltung, Justiz, Rechtsweg, 1869
- Die confessionelle Schule, 1869 [5]
- Die Selbstverwaltung der Volksschule, 1869 [6]
- Vier Fragen zur Deutschen Strafprocessordnung, 1874 [7]
- Die Eigenart des Preussischen Staats, 1878 [8]
- Der Rechtsstaat und die Verwaltungsgerichte in Deutschland, 1879
- Englische Verfassungsgeschichte, 1882 [9]
- Die nationale Rechtsidee von den Ständen und das preussische Dreiklassenwahlsystem : Eine sozial-historische Studie, 1894
Literatur
- Erich J. Hahn: Rudolf von Gneist 1816–1895. Ein politischer Jurist in der Bismarckzeit. Frankfurt/Main 1995, ISBN 978-3-465-02833-8.
- Julius Hatschek: Gneist, Heinrich Rudolf Hermann Friedrich von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 49, Duncker & Humblot, Leipzig 1904, S. 403–413.
- Erich Angermann: Gneist, Rudolf von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 6, Duncker & Humblot, Berlin 1964, S. 487–489.
Weblinks
Commons: Rudolf von Gneist – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Literatur von und über Rudolf von Gneist im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Werke von Rudolf Gneist bei Open Library
- Rudolf von Gneist in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten
- Bibliografie (helmut-zenz.de)
Einzelnachweise
- ↑ Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft.
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