- Azorubin
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Strukturformel Allgemeines Name Azorubin Andere Namen Summenformel C20H12N2Na2O7S2 CAS-Nummer 3567-69-9 PubChem 6321394 Eigenschaften Molare Masse 502,43 g·mol−1 Sicherheitshinweise GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1] Achtung
H- und P-Sätze H: 315-319-335 EUH: keine EUH-Sätze P: 261-305+351+338 [1] EU-Gefahrstoffkennzeichnung [1] Reizend (Xi) R- und S-Sätze R: 36/37/38 S: 26-37/39 LD50 >10.000 mg·kg−1 (Ratte, oral) [1]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Azorubin (auch Karmesin, E 122) ist ein als Lebensmittelfarbe zugelassener roter Azofarbstoff.
Azorubin wird für Getränke, Süß-und Zuckerwaren, Marzipan, Puddingpulver, Götterspeise, Fruchtkonserven, Fertigsuppen, Fertigprodukte, braune Sauce, Paniermehl, Färbemittel für Tabletten und anderes verwendet.
Azorubin hat große chemische Ähnlichkeit mit Amaranth (E 123) und steht wie dieser Stoff im Verdacht, als Auslöser von Pseudoallergien zu wirken.
Rechtliche Situation
Seit dem 21. Juli 2010 müssen Lebensmittel, die den Azofarbstoff enthalten, in der Europäischen Union mit einem gesonderten Warnhinweis gekennzeichnet werden[2], dessen Text lautet: "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen".[3]
Einzelnachweise
- ↑ a b c d Datenblatt Azorubin bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 9. März 2011.
- ↑ Reinhard Wolff: Knallbunt ist ungesund, Die Tageszeitung vom 19. Juli 2010, S. 9.
- ↑ Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit.
Kategorien:- Reizender Stoff
- Azoverbindung
- Naphthalin
- Phenol
- Sulfonsäure
- Natriumverbindung
- Lebensmittelfarbstoff
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