- Schifffahrtspolizei
-
Die Schifffahrtspolizei umfasst die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Verhütung von der Schifffahrt ausgehenden Gefahren auf den Bundeswasserstraßen (§ 1 Nr. 2 Seeaufgabengesetz, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz).
Inhaltsverzeichnis
Bundesrepublik Deutschland
Bereich der Seeschifffahrt
Die Schifffahrtspolizei ist nach dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen (Völkerrecht) eine der hoheitlichen Aufgaben der dem SRÜ beigetretenen Staaten.
In Deutschland wird die Schifffahrtspolizei für die Seeschifffahrt im Seeaufgabengesetz, in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und aufgrund des Ems-Dollart-Vetrags mit den Niederlanden in der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) geregelt.
Als Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sind im Bereich der Seeschifffahrt zuständige Schifffahrtspolizeibehörden die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord (Kiel) und Nordwest (Aurich) sowie die ihnen nachgeordneten Wasser- und Schifffahrtsämter. Aufgrund dieser Aufgaben wurde von den Dezernaten Schifffahrt der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest das Verkehrssicherungskonzept Deutsche Küste entwickelt, das aus verschiedenen Modulen besteht und mit seinen präventiven Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren die Sicherheit an der Deutschen Küste garantiert. „Im Küstenmeer“ wird die WSV operationell von den Wasserschutzpolizeien der Küstenländer im schifffahrtspolizeilichen Vollzug „unterstützt“.
Die WSV ist nach dem Seeaufgabengesetz auch für die Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehr „außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer“ zuständig, soweit dies völkerrechtlich zulässig ist. Als Vollzugskräfte werden in diesem Bereich neben der WSV auch der Zoll und die Bundespolizei tätig.
Weitere Aufgabe im Zusammenhang mit der Schifffahrtspolizei ist die Ermittlung von Verstößen gegen Umweltschutzgesetze auf See.
Siehe auch: Küstenwache und Koordinierungsverbund Küstenwache.
Bereich der Binnenschifffahrt
In Deutschland wird die Schifffahrtspolizei für die Binnenschifffahrt auf den Bundeswasserstraßen im Binnenschifffahrtsaufgabengesetz und in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) geregelt mit Ausnahme von Rhein, Mosel, Donau und Elbe im Hamburger Hafen. Für Rhein, Mosel und Donau gelten je eigene Schifffahrtspolizeiverordnungen, die mit den zuständigen internationalen Kommissionen erarbeitet sind. Im Hamburger Hafengebiet gilt das Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetz.
Als Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sind im Bereich der Binnenschifffahrt zuständige Schifffahrtspolizeibehörden die 7 Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sowie die ihnen nachgeordneten Wasser- und Schifffahrtsämter.
Schifffahrtspolizeiliche Vollzugsaufgaben obliegen weitgehend der Wasserschutzpolizei der Länder nach Maßgabe einer zwischen Bund und Ländern geschlossenen Vereinbarung.
Österreich
Die ehemalige Schifffahrtspolizei trägt seit der Schifffahrtsrechtsnovelle des Jahres 2005 den Namen Schifffahrtsaufsicht, um sie nicht mit der See- und Strompolizei[1], welche die normalen Polizeiaufgaben auf Gewässern leistet, zu verwechseln. Der Name Schifffahrtspolizei wird nun eben auch von der Polizei selbst verwendet.[2] Die Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht sind:
- Durchsetzen von Verwaltungsvorschriften auf Wasserstraßen.
- Beschädigten Fahrzeugen zur Hilfe kommen
- Bedienung der Donauschleusen
- Schifffahrt regeln
Schweiz
Eine wichtige Aufgabe der Schweizer Schifffahrtspolizei ist die Betreuung der vier Rheinhäfen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Das sind: Hafen Kleinhüningen, Hafen St. Johann, Hafen Birsfelden und Auhafen Muttenz.
Darüber hinaus werden die Rheinabschnitte zwischen Rheinfelden und Basel von der Rheinschifffahrtsdirektion Basel für alle Kantone beaufsichtigt.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ See- und Stromdienst der Bundespolizei: „Streifen zu Wasser und zu Land“, in: Öffentliche Sicherheit, 11-12/07, 30 ff (PDF), abgerufen am 14. Oktober 2009
- ↑ Bundespolizeidirektion Linz: Schifffahrtspolizei: „Einsatz am Wasser“, abgerufen am 14. Oktober 2009
Weblinks
- Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord - Ordnung des Schiffsverkehrs
- Sicherheitskonzept Deutsche Küste
- Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
- Deutsches Seeaufgabengesetz (juris)
- Deutsche Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (juris)
- BMVIT - Schifffahrtsaufsicht Österreich
- Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwaltung – Österreichisches Wasserstraßengesetz (RIS)
- Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
- Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
- Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO)
- Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV)
- Donauschifffahrtspolizeiverordnung (DonauSchPV)
- Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV)
Wikimedia Foundation.