Schwangerschaftskonfliktberatung

Schwangerschaftskonfliktberatung

Eine Schwangerschaftskonfliktberatung (auch: Schwangerenkonfliktberatung, SKB) ist nach deutschem Recht gem. § 219 StGB erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann. Einzelne rechtliche Regelungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland finden sich im Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten. Damit eine Beratungsbescheinigung ausgestellt werden kann, muss die Beratungsstelle eine staatliche Anerkennung haben, die in der Regel vom Sozialministerium des Landes erteilt wird. Das Bundesverfassungsgericht verlangt zudem, dass die Konfliktberatung organisatorisch getrennt sein muss von den Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, damit keine unzulässige Verquickung von Beratung und finanziellem Interesse möglich ist.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Eine Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst:

  • Konfliktklärung hinsichtlich der emotionalen, seelischen, partnerschaftlichen und lebensplanerischen Aspekten von Elternschaft bzw. eines Schwangerschaftsabbruchs
  • Informationen über staatliche und andere Sozialleistungen und Unterstützungen – Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, existenzielle Leistungen
  • Medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs
  • Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs
  • Erläuterung der Rechtsgrundlage.

Schwangerschaftsberatungs- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten auch umfassender zu gesetzlichen Ansprüchen in Bezug auf Mutterschutz, Elternzeit, bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Lage Alleinerziehender, zur Kinderbetreuung, zur Schul-, Berufsausbildung und Studium, bei Problemen nach einem Schwangerschaftsabbruch oder einer Geburt sowie zu Verhütungsmethoden, zur Familienplanung und Sexualität. Auch können sie unter Umständen finanzielle Unterstützung (z. B. aus einem Stiftungsfond, wie etwa dem Stiftungsfond „Hilfen für Frauen und Familien“) oder auch Mutter-Kind-Kuren, Vater-Kind-Kuren, Schwangeren- und Mütterkuren vermitteln. Gegebenenfalls leiten sie Ratsuchende an Gynäkologen, Hebammen und andere Fachdienste weiter. Auch stehen sie teils in Verbindung mit themenverwandten Projekten wie dem Präventionsprojekt „Babybedenkzeit“.

Kirchliche Situation

Eine strenge Haltung der römisch-katholischen Kirche ist im Papstbrief von Papst Johannes Paul II. an die deutschen Bischöfe zur kirchlichen Schwangerschaftsberatung vom 11. Januar 1998 dokumentiert.[1].

Siehe auch

Literatur

  • Johannes Reiter (Hg.): Der Schein des Anstoßes. Fakten-Dokumente-Perspektiven, Herder, Freiburg im Breisgau [u.a.] 1999, ISBN 3-451-26956-2.
  • Achim Pfeiffer: Das Problem um die Schwangerschaftskonfliktberatung, in: Religion und Politik in den Schriften Papst Benedikt XVI., Tectum-Verlag, Marburg 2007, ISBN 978-3-8288-9227-9
  • Susanne Kitzinger: Frauen im Schwangerschaftskonflikt. Die Rolle der Schwangerschaftskonfliktberatung, die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch und seine Folgen, Diplomarbeiten Agentur diplom.de, 2003, ISBN 3-838-68769-8
  • Simone Mantei: Nein und Ja zur Abtreibung. Die evangelische Kirche in der Reformdebatte um § 218 StGB (1970-1976), Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004, ISBN 3-525-55738-8.
  • Patricia Lunneborg: Jetzt kein Kind. Warum Abtreibung eine positive Entscheidung sein kann, Beltz, Weinheim [u.a.] 2002, ISBN 3-407-22845-7.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Deutsche Fassung des Papstbriefes
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