Section Control

Section Control

Der Begriff Abschnittskontrolle bezeichnet ein System zur Überwachung von Tempolimits im Straßenverkehr, bei dem nicht die Geschwindigkeit an einem bestimmten Punkt gemessen wird, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke. Insbesondere in Österreich wird auch der Scheinanglizismus Section-Control verwendet.

Dies geschieht mit Hilfe von zwei Überkopfkontrollpunkten, die mit Kameras ausgestattet sind. Das Fahrzeug wird sowohl beim ersten wie auch beim zweiten Kontrollpunkt fotografiert. Die Identifizierung der Fahrzeuge erfolgt anhand des Kfz-Kennzeichens mittels automatischer Nummernschilderkennung. Aufgrund der benötigten Zeit zwischen den beiden Kontrollpunkten wird eine Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Liegt diese über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, erfolgt eine automatische Weiterleitung der ermittelten Daten an die Exekutive.

Da alle Fahrspuren inklusive des Pannenstreifens überwacht werden, sind Spurwechsel irrelevant. Das System unterscheidet zwischen PKW, LKW und PKW mit Anhänger und kann somit unterschiedliche erlaubte Höchstgeschwindigkeiten berücksichtigen.

Inhaltsverzeichnis

Österreich

Seit dem 1. September 2003 ist ein solches System auf der österreichischen Donauuferautobahn (A22) in Wien im Einsatz. Die Betreiber der Abschnittskontrollen, die ASFINAG, sieht den Erfolg dadurch bestätigt, dass seit dem Installieren der Anlage kein Unfall mehr in dem Bereich erfolgte (Stand: April 2004). Im Februar 2005 meldete der Kurier, dass sich die Abschnittskontrollen in diesem Bereich durch die Strafmandate bereits selbst finanziert hat.

Eine weitere Strecke, die ausgerüstet wurde, ist der Wechselabschnitt der Südautobahn (A2). Da auf diesem Streckenabschnitt bei Regen und Schnee eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt, wird diese zweite Anlage auch die Wetterverhältnisse überwachen und selbsttätig darauf reagieren.

Im Februar 2005 wurde auf der Westautobahn (A1) zwischen Haid und Sattledt in einem 18 km langen Baustellenabschnitt eine mobile Abschnittskontrolle installiert. Mit Ende der Bauarbeiten auf der A1 wird die mobile Abschnittskontrolle zur Geschwindigkeitskontrolle anderer Baustellen eingesetzt.

Aufgrund des großen Erfolges der Anlagen ist abzusehen, dass in Zukunft weitere Anlagen folgen werden.

Anfangs gab es noch rechtliche Probleme bei den Anzeigen zwischen ASFINAG und Polizei, da die genauen Zeitpunkte der angeordneten Tempoänderung nicht genau dokumentiert waren und es deshalb zu Einsprüchen kam. Diese wurden aber nach Klärung zugestellt und waren damit rechtswirksam.

Verwirrung herrschte anfangs auch bei vielen Autofahrern, weil sie die Mautportale der LKW-Maut für Messstellen der Abschnittskontrolle hielten. Beide Systeme unterscheiden sich nur durch die verwendete Software und durch die teilweise fehlende Kameraüberwachung.

VfGH-Erkenntnis

Nach einer Beschwerde eines Wiener Bürgers wegen Bedenken aus Datenschutzgründen beim Verfassungsgerichtshof stellte das Höchstgericht am 15. Juni 2007 in einem Erkenntnis die Unzulässigkeit der bis dato durchgeführten Überwachung fest. Der Verfassungsgerichtshof wertete die elektronische Geschwindigkeitsmessung auch jener Autofahrer, die nicht zu schnell unterwegs sind, als rechtswidrig, da es dafür keine ausreichende Grundlage durch Verordnungen oder Gesetze gibt.[1] [2] Dies wurde aber inzwischen durch entsprechende Verordnungen des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie behoben (BGBl. II Nr. 168/2007, 169/2007 und 176/2007), die Abschnittskontrollen werden seither wieder eingesetzt.

Niederlande

Auch in den Niederlanden wird eine Art Abschnittskontrolle betrieben, die Trajectcontrole (Streckenkontrolle). Sie fotografiert jedes Fahrzeug mit einem Infrarotblitz von hinten. Angebracht sind die Fotoeinheiten auf der Rückseite beleuchteter Tempolimitanzeigen. Auf der A13 nördlich von Rotterdam wird eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überwacht.

Weitere Trajectcontroles stehen auf der A12 bei Arnheim (zwischen Velperbroek und Kreuz Waterberg, beide Richtungen, 100 km/h), auf der A12 bei Utrecht (beide Richtungen, 100 km/h, Nebenfahrbahnen 80 km/h), auf der A12 Utrecht Richtung Den Haag (120 km/h, nur Richtung Den Haag/Rotterdam), auf der A4 zwischen Hoofddorp und Nieuw Vennep (120 Km/h) und auf der N919 bei Veenhuizen (80 km/h).

Großbritannien

In Großbritannien werden viele Geschwindigkeitsmessungen auch über eine Abschnittskontrolle, dort SPECS genannt, bewerkstelligt. Im Gegensatz zu anderen Ländern wird allerdings auf die Geschwindigkeitsmessung durch normale Straßenbeschilderung hingewiesen.

Die SPECS Kameras sind fast alle bekannt, werden auch auf offiziellen Webseiten genannt und auf Karten genau aufgezeigt. Meistens stehen die Kameras in der Mitte der Straße auf Verkehrsinseln und werden von einem blau lackierten Mast über den jeweiligen Fahrspuren gehalten. Die Kameras selbst sind gelb lackiert und haben rechts und links Infrarotemitter. Nur sehr selten sind die Kameras nicht gelb lackiert. [3] [4]

Italien

Das in Italien verwendete System wird "Tutor" genannt und ist in seiner Funktion dem österreichischen System sehr ähnlich. Hinweisschilder kennzeichnen die überwachten Abschnitte.

Deutschland

In Deutschland wurde das Thema Abschnittskontrolle erstmals Ende Januar 2009 auf dem Verkehrssicherheitstag in Goslar diskutiert.

Quellen

  1. orf.at: Unverzügliches Aus für Section-Control, 15. Juni 2007
  2. Text der Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes: [1]
  3. Allgemeines zu Abschnittskontrollen in Großbritannien: [2]
  4. Liste der Abschnittskontrollen in Großbritannien: [3]

Weblinks

Siehe auch


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