Sexueller Kindesmissbrauch

Sexueller Kindesmissbrauch

Sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet willentliche sexuelle Handlungen mit, an oder vor Kindern. Typischerweise spielt dabei ein Macht- oder Wissensgefälle zwischen dem Täter und seinem kindlichen Opfer eine zentrale Rolle. Als Kind werden nach deutschem Strafrecht Personen definiert, die noch keine vierzehn Jahre alt sind. In Deutschland ist sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176 StGB strafbar.

Inhaltsverzeichnis

Begriffsbestimmung

Für den sexuellen Missbrauch von Kindern als Begriff ist der Missbrauch zentral.

Sexueller Missbrauch von Kindern ist stets eine Verletzung der ungestörten Gesamtentwicklung des Kindes durch vorzeitige sexuelle Erlebnisse. Dadurch wird die Entwicklung seiner sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit gestört. Im deutschen Recht wird die Einwilligungsfähigkeit des Kindes in sexuelle Handlungen, mithin die sexuelle Autonomie des Kindes generell verneint. Ab welchem Alter eine solche Selbstbestimmung sicher vermutet oder vorausgesetzt wird, ist stark kulturabhängig. Beispielsweise wird in den meisten Kulturen das heiratsfähige Alter mit einer gewissen sexuellen (nicht notwendigerweise sozialen) Autonomie verknüpft.

In der Psychologie wird in diesem Zusammenhang unterschieden zwischen einfacher Zustimmung (simple consent) und wissentlicher Zustimmung (informed consent). Hier geht es darum, ob eine Person so weit in der Lage ist, die Folgen der betreffenden Zustimmung/Handlung abzusehen, dass man überhaupt von Zustimmung sprechen kann: es setzt ein umfassendes Begreifen des Geschehens und seiner Folgen voraus.

Die juristisch relevante Alters- und Reifestufe wird im Begriff des Schutzalters gefasst. Aus Sicht von Bretz et al. (1994) wird die Beteiligung von noch nicht ausgereiften Kindern und Jugendlichen an sexuellen Aktivitäten als sexueller Missbrauch von Kindern definiert, denen sie nicht verantwortlich zustimmen können, weil sie noch nicht in der Lage sind, sie in ihrer Tragweite zu erfassen.

Diese Kulturabhängigkeit wird von Pädosexualisten häufig dazu verwendet, pädosexuelle Kontakte zu relativieren und als hinnehmbar darzustellen. Unabhängig von Kulturvarianten basiert eine solche Betrachtung auf positiven Annahmen (wir wollen es beide und haben uns lieb) und lässt die spezifische Traumatisierbarkeit von Kindern außer Acht.

Arten sexuellen Missbrauchs

Es kann aus Sicht der Psychologie zwischen verschiedenen Missbrauchsformen unterschieden werden. Hierzu gehören der Missbrauch:

  • ohne körperlichen Kontakt (bspw. Ansehen von Pornofilmen)
  • mit körperlichem Kontakt (bspw. gegenseitiges Berühren)
  • nicht penetrativ (bspw. gegenseitiges Berühren von Geschlechtsteilen)
  • mit penetrativem Kontakt (bspw. oraler Geschlechtsverkehr)
  • mit Paraphilien (bspw. Sadismus)
  • ritualisierter Missbrauch

Tätertypologie

Nach vorsichtigen Schätzungen fallen etwa 90 Prozent der Taten auf Männer zurück, deren primäre sexuelle Präferenz auf Erwachsene gerichtet ist. Aufgrund der leichten Verfügbarkeit von Kindern greifen sie zur sexuellen Befriedigung auf Kinder zurück. Man spricht deshalb auch von einem Ersatzobjekttäter. Der pädophile Typ folgt mit etwa 2 bis 10 Prozent an zweiter Stelle. Der soziopathische Typ tritt nur in wenigen Einzelfällen auf. Die Sexualität dient ihm nicht primär zur sexuellen Befriedigung, sondern als Mittel zur Unterdrückung. In diesem Zusammenhang wird auch von einem sadistischen Typ gesprochen.[1]

In der öffentlichen Wahrnehmung spielt fast ausschließlich der dem Opfer unbekannte Täter eine Rolle, der es verschleppt und ihm Gewalt antut. Statistisch gesehen verhält es sich anders: Ungefähr 70 bis 90 Prozent der Täter und Opfer sind einander bekannt. Täter sind zumeist Familienmitglieder wie Mutter, Vater, Stiefvater, Bruder, Stiefbruder, Lebensgefährte der Mutter, Verwandte, sowie Hausbewohner, Nachbarn, Bekannte, Freunde der Familie, Sporttrainer, Babysitter, Erziehungs- oder auch Autoritätspersonen, also Personen aus dem sozialen Nahbereich des Opfers.[2]

Es gibt auch Täterinnen, die ebenfalls meist aus dem sozialen Nahraum kommen. Einige handeln gemeinsam mit einem männlichen Mittäter, einige freiwillig, andere unter Zwang. Solche Fälle sind besonders medienwirksam. Einzeltäterinnen fallen demgegenüber wesentlich weniger auf. Zunehmend berichten aber Jungen von Missbrauch durch Frauen und auch Erwachsene berichten zunehmend von vergangenen Missbrauchserfahrungen. Dabei scheint es eine große Dunkelziffer zu geben. (vgl. Elliott, Michelle (1995): Frauen als Täterinnen).

Folgen sexuellen Missbrauchs

Die Auswirkungen sexueller Missbrauchserlebnisse auf die Entwicklung von Kindern sind von den Begleitumständen der Tat sowie der anderer Risikofaktoren in der Entwicklung (z. B. Vernachlässigung und körperliche Misshandlung) abhängig, außerdem spielt die Stigmatisierung der Tat sowie die große Aufmerksamkeit im Rahmen der (notwendigen) juristischen Aufarbeitung auch eine Rolle.

Die unmittelbaren Auswirkungen von sexuellem Missbrauch auf ein Kind sind sehr unterschiedlich. Als erschwerende Umstände, welche die Folgen eines Missbrauches erschweren können, können der Missbrauch durch nahe Bezugspersonen oder die Dauer des Missbrauches als auch mangelnde Unterstützung im familiären Umfeld des Kindes nach einem Missbrauch gelten.[3]

Missbrauchte Kinder können Angststörungen, Depressionen, Störungen der allgemeinen Entwicklung, ein geringes Selbstwertgefühl sowie Verhaltensstörungen entwickeln. Psychische Auffälligkeiten in der Folge sexuellen Missbrauchs können enthemmtes triebhaftes Verhalten bei Kleinkindern mit ungewöhnlich aktivem Interesse an den eigenen Genitalien oder denen anderer Kinder, Distanzlosigkeit gegenüber Fremden, nicht altersgemäße sexuelle Aktivitäten mit Gleichaltrigen, exzessive Masturbation, spielerische Imitation und Nachvollziehen der Tat, Exhibieren und sexuell provozierendes Auftreten sein sowie ein erhöhtes Risiko, erneut Opfer sexuellen Missbrauchs zu werden. Diese Auffälligkeiten können bereits im Vorschulalter auftreten. Im Schulkind- und Jugendalter zeigen sich häufig zusätzlich eine Blockierung und Angst in der Sexualentwicklung, funktionelle Sexualstörungen, Promiskuität und Prostitution, sexuell aggressives Verhalten gegenüber anderen Kindern, Vernachlässigung der Körperhygiene, ausgeprägte Angst homosexuell zu sein, sowie eine gestörte Geschlechtsrollenidentität.

Einer Studie des National Institute on Drug Abuse kam zu dem Ergebnis, daß sexuell mißbrauchte Frauen ein fast doppelt so hohes Risiko haben, an Depressionen oder der Generalisierten Angststörung zu erkranken. Alkohol -oder Drogensucht liegen im Vergleich zur Normalbevölkerung etwa dreimal so häufig vor. [4]

Wenn die unmittelbare Krise vorüber ist, brauchen viele Kinder weiterhin professionelle Hilfe. Häufig entwickelt sich eine Posttraumatische Belastungsstörung. Hier hängt die Beeinträchtigung der Opfer oft von der Schwere der Tat ab. Untersuchungen haben gezeigt, dass vor allem bei dissoziativen Identitätsstörungen, Essstörungen sowie Borderline-Persönlichkeitsstörungen in der Kindheit sexueller Missbrauch vorlag. Dies bedeutet nicht, dass Personen, bei denen diese Störungen diagnostiziert wurden, zwangsläufig sexuell missbraucht wurden. Ebenso bedeutet dies nicht, dass jeder, der in der Kindheit sexuell missbraucht wurde, eine dieser Störungen entwickeln muss. Hier ist lediglich ein statistischer Zusammenhang zu erkennen, der besagt, dass schwere Traumata in der Kindheit, wie sexueller Missbrauch, eine dieser Störungen verursachen können.[5][6] Als Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs gelten außerdem:

  • Integrationsstörung: Jeder Mensch ist darauf angewiesen das, was ihm widerfährt, irgendwie gedanklich einzuordnen und zu verarbeiten. Einem sexuell unreifen Kind sind die Handlungen des Erwachsenen beim sexuellen Übergriff unverständlich: Es versteht, kurz gesagt, die Welt nicht mehr und kann das Geschehen in seine Welt und seine Geschichte nicht integrieren.
  • Vertrauensbruch: Ein Kind lebt gewissermaßen davon, dass es seinen Eltern Vertrauen entgegenbringt. Dieses Vertrauen ist für das Kind die einzige Quelle von Sicherheit in einer ansonsten durchaus unsicheren und gefährlichen Welt. Wird dieses Vertrauen von den Eltern durch Handeln, Hinnehmen oder Ignorieren verraten, so zerbricht für das Kind die Basis jeglicher Sicherheit.
  • Unausweichbarkeit: Ein Erwachsener kann sich, auch wenn die Situation noch so schrecklich ist, zumindest emotional distanzieren („das bin nicht ich“, „das ist nicht meine Welt“). Ein Kind kann das nicht. Es kennt nur die eine Welt, die seiner Familie. In dieser Welt wurde es verraten und missbraucht und hat keine Ausweichmöglichkeit außer den Welten, die schon Produkt psychischer Störungen sind.

Als Konsequenz ergibt sich, dass das Geschehen partiell vergessen wird, es aber aufgrund seiner einschneidenden Bedeutung nicht vollständig vergessen werden kann. Spätfolgen daraus resultierender Traumata sind daher häufig Amnesien und tiefsitzende, schlecht diagnostizierbare Persönlichkeitsstörungen (speziell dissoziative Identitätsstörung und Borderline-Persönlichkeitsstörung).

Sexueller Missbrauch hat oft Folgen bis in die nächste Generation. Opfer leiden oft an sexuellen Störungen, die ihre Partnerschaft gefährden oder sie sind überhaupt nicht in der Lage, eine Partnerschaft einzugehen oder sich emotional für einen Menschen zu öffnen. Opfer, die ihre Erfahrung nicht verarbeitet haben, können auch ihrerseits zu Tätern werden. Aus der Therapie sind solche Täter-Opfer-Täter-Kreisläufe über mehrere Generationen bekannt.

Prävention

Seit den 1990er Jahren gibt es zahlreiche Kampagnen staatlicher Stellen und privater Initiativen, die das Ziel haben Aufklärungsarbeit zu leisten und die Gesellschaft für dieses Thema zu sensibilisieren. Weitere Projekte zielen auf Kinder als potentielle Opfer sexueller Übergriffe ab. Zum einen wird hier versucht Verhaltensweisen zu vermitteln, die insbesondere Gewaltübergriffe durch fremde Personen verhindern sollen, zum anderen soll durch eine frühzeitige Sexualaufklärung Kindern ein Bewusstsein für ihr sexuelles Selbstbestimmungsrecht vermittelt werden.

Präventionsprojekte die sich speziell an Pädophile als potentielle Täter richten gab es bis vor wenigen Jahren keine. Bestehende Therapieprojekte für Pädophile waren in erster Linie auf aus dem Hellfeld stammende bereits straffällig gewordene Pädophile gerichtet. Seit 2006 existiert ein Projekt an der Berliner Charité, das im Rahmen einer Studie Therapieangebote für wenige hundert Pädophile ermöglicht. In Gruppen- und Einzeltherapien, sowie teilweise einer ergänzenden medikamentösen Behandlung, soll durch Stärkung der Impulskontrolle und der Emphatiefähigkeit Pädophilen ermöglicht werden verantwortungsvoll mit ihrer Neigung umzugehen.

Therapie

Opfer von sexuellem Missbrauch benötigen oft psychotherapeutische Hilfe oder eine Form psychologisch-psychotherapeutischer Beratung. Einerseits zur Bewältigung der verletzenden Erfahrung und zur Bewältigung des gegenwärtigen Lebens, andererseits um wieder für künftige Beziehungen offen und fähig zu werden. Immer sollten auch die Bezugspersonen der Kinder miteinbezogen werden, um ihnen die oft problematische Bewältigung der Erfahrungen des Kindes zu erleichtern. Eine Behandlung kann erst erfolgen, wenn das Kind nicht mehr in Gefahr ist, erneut missbraucht zu werden. Hierzu ist es notwendig den Täter und das Opfer voneinander zu trennen.

Bei einem Missbrauch innerhalb der Familie oder im nahen Umfeld des Kindes ist es zumeist notwendig, dass der Täter die Wohnung verlässt, oder das Kind in einer anderen, sicheren Umgebung untergebracht wird. Auch hier ist es notwendig, dem Täter jeden Zugriff auf das Kind zu verweigern.

Insbesondere Opfer von sexuellem Missbrauch, die eine Posttraumatische Belastungsstörung entwickeln können mit Formen der Traumatherapie behandelt werden. Bei sonstigen, oben beschriebenen Folgestörungen ist häufig eine intensive Psychotherapie notwendig.

Gesetzeslage in einigen europäischen Ländern

Hauptartikel: Schutzalter

Land Altersgrenze Wikipedia-Link
Schweiz 16 Jahre Sexueller Missbrauch von Kindern (Schweiz)
Deutschland 14 Jahre Sexueller Missbrauch von Kindern (Deutschland)
Österreich 14 Jahre Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Österreich)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Gerichtsverfahren im Jahre 2003 entschieden, dass das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Menschen ab 14 Jahren beachtet werden muss.[7]

Siehe auch

Literatur

  • Egle, Hoffmann, Joraschky: Sexueller Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung. Erkennung, Therapie und Prävention der Folgen früher Stresserfahrungen. 3. vollst. aktualisierte u. erweitere Auflage (50 Abbildungen und 81 Tabellen), Schattauer Verlag 2005, ISBN 3-7945-2314-8.
  • Gabriele Amann u. Rudolf Wipplinger (Hrsg.): Sexueller Missbrauch: Überblick zu Forschung, Beratung und Therapie; ein Handbuch. 3., überarb. und erw. Aufl., dgvt-Verlag, Tübingen 2005, ISBN 3-87159-044-4.
  • Dale, Kathryn A. ; Alpert, Judith L.:"hiding behind the cloth: child sexual abuse and the catholic church" In: journal of child sexual abuse, 2007, vol. 16, n. 3, p. 59-75
  • Günther Deegener: Kindesmissbrauch. Erkennen, helfen, vorbeugen. 3., aktual. u. erw. Aufl., Beltz Verlag, Weinheim u. Basel 2005, Beltz-Taschenbuch - 884, ISBN 3-407-22884-8.
  • Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.), bearb. von Monika Schröttle: Sexueller Missbrauch von Kindern: Dokumentation der Nationalen Nachfolgekonferenz „Kommerzielle Sexuelle Ausbeutung von Kindern“ vom 14./15. März 2001 in Berlin. Verlag Leske & Budrich, Opladen 2001, ISBN 3-8100-3376-6. (Kongressdokument)
  • Luise Hartwig, Gregor Hensen: Sexueller Missbrauch und Jugendhilfe: Möglichkeiten und Grenzen sozialpädagogischen Handelns im Kinderschutz. Juventa-Verlag, Weinheim u.a. 2003, Schriftenreihe: Grundlagentexte soziale Berufe, ISBN 3-7799-0735-6.
  • Kristian Ditlev Jensen: Ich werde es sagen – Geschichte einer missbrauchten Kindheit. Aus dem Dänischen v. Walburg Wohlleben, Klett-Cotta Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 3-608-93644-0. (Orig.-Ausg.: Det bliver sagt. Gyldendal, Kopenhagen 2001)
  • Beate Besten: Sexueller Mißbrauch und wie man Kinder davor schützt. Orig.-Ausg., 3., neubearb. Aufl., Beck Verlag, Schriftenreihe: Beck'sche Reihe - 445 , München 1995, ISBN 3-406-39333-0.
  • Maike Gerdtz: Auch wir dürfen NEIN sagen! : sexueller Missbrauch von Kindern mit einer geistigen Behinderung; eine Handreichung zur Prävention. Verlag Winter, Heidelberg 2003, Schriftenreihe: Edition S, ISBN 3-8253-8311-3.
  • Bessel A. van der Kolk (Hrsg.): Traumatic stress: Grundlagen und Behandlungsansätze; Theorie, Praxis und Forschungen zu posttraumatischem Streß sowie Traumatherapie. Verlag Junfermann, Paderborn 2000, Schriftenreihe: Reihe Innovative Psychotherapie und Humanwissenschaft - 62, ISBN 3-87387-384-2.
  • Dirk Bange: Die dunkle Seite der Kindheit. Sexueller Mißbrauch an Mädchen und Jungen. Ausmaß, Hintergründe, Folgen. 2., überarb. Aufl., Volksblatt Verlag, Köln 1994, ISBN 3-926949-04-X.
  • Ursula Enders (Hrsg.): Zart war ich, bitter war’s. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. 1. Aufl., vollst. überarb. und erw. Neuausg., Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln 2001, ISBN 3-462-02984-3.
  • Martha Schalleck: Rotkäppchens Schweigen. Die Tricks der Kindesmissbraucher und ihrer Helfer, autorenverlag artep Freiburg/Br. 2006, ISBN 978-3-936544-80-0

Dokumentarfilme

Einzelnachweise

  1. Werner Stangls Arbeitsblätter, - abgerufen am 17. Februar 2008
  2. Matthias Brust: Sexueller Mißbrauch an Kindern, m.w.N.
  3. Kühnle, 1998. Zitiert nach: Hautzinger (Hrsg.): Davison und Neale (2002): Klinische Psychologie. S. 501 f. Weinheim BelzPVU, ISBN 3-621-27458-8
  4. http://www.nida.nih.gov/NIDA_Notes/NNVol17N1/Childhood.html
  5. Resch et al. (1999): Entwicklungspsychopathologie des Kindes- und Jugendalters - Ein Lehrbuch, PVU, Weinheim
  6. Hautzinger (Hrsg.): Davison und Neale (2002): Klinische Psychologie. Weinheim: BelzPVU, ISBN 3-621-27458-8
  7. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: CASE OF S.L. v. AUSTRIA (MS-Word-Dokument) (englisch)

Weblinks

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